Gemächliche Untersuchung: Der Berliner Ausschuss zum Neukölln-Komplex

Jahrelang kämpften Betroffene der Serie neonazistischer Brandanschläge, Bedrohungen und Einschüchterungsversuche in Berlin-Neukölln um seine Einsetzung, seit Juni 2022 tagt nun endlich der „1. Untersuchungsausschuss (,Neukölln‘)“. Er soll vor allem die Erkenntnisse und das Verhalten der Ermittlungsbehörden angesichts der Angriffsserie, den sogenannten Neukölln-Komplex, untersuchen. Seinem Gegenstand hat sich der Ausschuss seitdem in elf Sitzungen nur sehr gemächlich angenähert. Die Geduld der Betroffenen wurde teilweise stark auf die Probe gestellt.

 
Foto: Christian-Ditsch.de

In einem ersten offenen Brief hatten Betroffene und Initiativen, darunter auch NSU-Watch, im September 2022 die mangelhafte Öffentlichkeit im Ausschuss kritisiert. Aufgrund von Corona-Regeln kann die Öffentlichkeit den Ausschuss lediglich in einem anderen Saal per Video- und Audioübertragung verfolgen. Der Brief forderte, die Bedingungen herzustellen, damit die Öffentlichkeit pandemiekonform in einem Raum mit dem Ausschuss sitzen kann: „Die Öffentlichkeit ist nicht hergestellt, wenn der Ausschuss sie nicht wahrnimmt!“[1] Bis zur Unterbrechung des Ausschusses im Januar 2023 wegen der anstehenden Wahlwiederholung änderte sich an dieser Situation jedoch nichts. In einem zweiten offenen Brief schilderten Betroffene und Initiativen im Dezember 2022 ihre Wahrnehmungen vom Geschehen im Ausschuss: „Wir haben den Eindruck, dass Abgeordnete und Fraktionen immer noch nicht verstanden haben, was der Untersuchungsausschuss leisten soll und muss. Der Ausschuss wird bloß mehr oder weniger durchgezogen. Wir können noch keine Strategie sehen, die etwas verändern möchte und das Potential dazu hat. Derzeit werden letztlich nur Tatsachen zusammengetragen, die in der Zivilgesellschaft seit Jahren bekannt sind.“

Dabei erkennen die Initiativen durchaus an, dass Zeug*innen und Sachverständige aus Initiativen wie BASTA oder Projekten wie der Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus (MBR), der Beratungsstelle ReachOut oder den Berliner Registerstellen zu Beginn gehört wurden. Diese Anhörungen seien, so der offene Brief, „ein großer Erfolg der Betroffenen von rassistischer und rechter Gewalt sowie der mit ihnen solidarischen Menschen aus Gesellschaft und Politik“. Positiv ist auch, dass es trotz der weiterhin schwierigen Bedingungen im Abgeordnetenhaus immer noch eine solidarische Öffentlichkeit gibt und auch die Presse weiter vom Ausschuss berichtet. Verschiedene Initiativen, nicht nur NSU-Watch, beobachten den Ausschuss, regelmäßig werden Kundgebungen vor dem Abgeordnetenhaus organisiert.

Verweigerung von Aktenlieferungen

Engagierte Abgeordnete griffen die Kritik aus den offenen Briefen durchaus auf. Auf große Kritik durch Abgeordnete stieß vor allem die ausbleibende Lieferung von Akten an den Ausschuss. Diese wird von den Senatsverwaltungen für Inneres und für Justiz blockiert. Zur Begründung wird sich auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt/Main bezogen, wonach die Herausgabe von Akten an den hessischen Untersuchungsausschuss zum Mord an Walter Lübcke das Verfahren gegen dessen Mörder gefährde. In Analogie dazu soll das Verfahren gegen die Verdächtigen im Neukölln-Komplex rechtfertigen, dass der Ausschuss keine Akteneinsicht bekommt. Allein die Akten aus dem abgeschlossenen Verfahren wegen des Mordes an Luke Holland sowie aus dem Ermittlungsverfahren wegen des Mordes an Burak Bektaş liegen bisher vor.

Sicherlich gibt es rechtliche Schwierigkeiten, wenn Straftaten parlamentarisch untersucht werden sollen, deren juristische Klärung noch nicht beendet ist. Dass diese lösbar sind, zeigen aber schon die diversen NSU-Untersuchungsausschüsse, die parallel zum Münchener Prozess und zu weiteren Ermittlungsverfahren im NSU-Komplex stattfanden und ebenfalls Zugang zu Akten hatten. Es macht daher eher den Anschein, dass derlei rechtliche Fragen seitens der Berliner Behörden als Vorwände benutzt werden, um die Arbeit des Neukölln-Untersuchungsausschusses zu blockieren. Bislang setzen die Ausschussmitglieder weiterhin auf die einvernehmliche Klärung dieser Angelegenheit, eine Klage zur Herausgabe der Akten scheint derzeit politisch nicht gewollt. Angesichts der Entwicklungen im Prozess gegen den Neonazi Sebastian Thom und andere vor dem Amtsgericht Tiergarten stellt sich ohnehin die Frage, was es da noch zu gefährden gibt. Von den im Prozess ursprünglich fünf Angeklagten stand im Februar 2023 nur noch einer – eben Thom – vor Gericht. Die Verfahren gegen drei Angeklagte waren eingestellt oder abgetrennt worden. Tilo P. wurde Mitte Dezember 2022 in Bezug auf die angeklagten Brandstiftungen freigesprochen. Von dem umfangreich erscheinenden Verfahren blieb wegen der gescheiterten Ermittlungen nur ein kläglicher Rest. An dessen Ende am 7. Februar gab es dann auch für Thom einen Freispruch bezüglich der angeklagten Brandstiftungen. Wegen der anderen Vorwürfe, unter anderem Volksverhetzung, Bedrohung und Betrug, wurde er zu einer Haftstrafe von anderthalb Jahren verurteilt.

Ausruhen auf vorhandenem Wissen

Für die Aufklärung der – bei weitem nicht auf Neukölln begrenzten – Neonazistrukturen, aus denen heraus die Taten im Neukölln-Komplex begangen wurden, muss der Ausschuss bereit sein, sich nicht nur auf vorhandenem Wissen auszuruhen. Die als Zeug*innen gehörten Betroffenen und die Gutachterinnen haben deutlich gemacht, wie viel bereits seit Jahren über den Neukölln-Komplex bekannt ist. Sie präsentierten ein beeindruckendes Detailwissen, das aber eben nicht neu ist. Im Ausschuss muss vieles davon immer noch einmal wiederholt werden. Einige Ausschussmitglieder halten sich gern damit auf, sich noch ein zweites oder drittes Mal die Arbeitsweise der Projekte erklären zu lassen. Der Ausschuss müsste jedoch auf dem vorhandenen Wissen aufbauen und durch eigene Untersuchungen neues Wissen generieren. Das tat er auch in den folgenden Sitzungen nicht.

Stagnation und mangelndes Engagement

Bei vielen, die sich bereits länger antifaschistisch oder zivilgesellschaftlich in diesem Bereich engagieren, entsteht langsam eine gewisse Frustration sowie der Eindruck einer Stagnation und des mangelnden Engagements im Ausschuss. Dieser Eindruck hat allerdings eine Vorgeschichte. Insbesondere die SPD hatte sich lange gegen die immer lauter werdende Forderung nach einem Untersuchungsausschuss gesperrt. Seit 2001 stellte die SPD 16 Jahre lang den oder die Innensenator*in und durchgehend den*die Bezirksbürgermeister*in von Neukölln. Die anderen Berliner Regierungsparteien, Grüne und Linke, mussten den Untersuchungsausschuss nach der Wahl 2021 gegen ihren Koalitionspartner durchsetzen. Diese Konstellation führte auch zu der ungewöhnlichen Situation, dass der Untersuchungsausschuss – üblicherweise ein Mittel der Opposition – von den Koalitionsfraktionen beantragt wurde. Alle Fraktionen außer der FDP, die sich enthielt, stimmten für den Ausschuss. Dabei mag einigen Abgeordneten das zu Beginn der parlamentarischen Beschäftigung mit dem NSU-Komplex durchaus vorhandene parteiübergreifende Aufklärungsinteresse vorgeschwebt haben. Es findet im Neukölln-Ausschuss aber keine Entsprechung. Im Gegenteil: Der Ausschuss und seine Mitglieder auf Seiten der Regierung wie auf Seiten der Opposition scheinen oft nicht genau zu wissen, wo es mit dem Ausschuss eigentlich hingehen soll. Einige Ausschussmitglieder wirken eher gelangweilt. Der CDU-Abgeordnete Stephan Standfuß hatte bereits bei der Debatte zur Einsetzung des Ausschusses für sich die Frage gestellt, ob ein Untersuchungsausschuss für das, „was hier vorliegt, tatsächlich notwendig“ sei und lapidar angefügt: „Gut, wir werden aber heute zustimmen.“ Eben dieser Abgeordnete sagte bei der Befragung der Sachverständigen Klose von der MBR im Ausschuss, er gebe zu, dass er deren – Tage vorher schriftlich vorliegendes – Gutachten nicht gelesen habe.

Kundgebung vor dem Berliner Abgeordnetenhaus anlässlich der 1. Ausschusssitzung im Juni 2022. | Foto: Christian-Ditsch.de

Das teilweise gezeigte Desinteresse wiegt nachhaltig schwerer als die propagandistischen Interventionen des AfD-Abgeordneten Antonín Brousek. Die Äußerungen von Berufsrichter Brousek im Ausschuss waren meist ersichtlich auf die anschließende Social-Media-Verwertung ausgerichtet. Für Brousek ist der Neukölln-Komplex bloß eine „große Verschwörungserzählung“, die Zeug*innen bezeichnete er als „präpariert“. Gleichzeitig verbreitet er selbst die Verschwörungserzählung, dass der Neukölln-Ausschuss eigentlich ein Ausschuss gegen die AfD sei. Dabei kann er sich nicht so recht entscheiden, welche schräge historische Analogie denn nun besser geeignet ist für seine Propaganda gegen Linke, die ,Altparteien‘ und ,die Antifa‘ – mal ist der Neukölln-Ausschuss ein „McCarthy-Ausschuss“ gegen die AfD, mal ein „stalinistischer Schauprozess“. Insgesamt spielen Brousek und die AfD im Ausschuss aber keine relevante Rolle.

Politik für die Galerie?

In einem 2021 veröffentlichten Text von NSU-Watch zum Neukölln-Komplex heißt es: „Die Betroffenen des rechten Terrors haben ebenso wie die Öffentlichkeit ein Recht darauf, dass ein kommender Untersuchungsausschuss zum Neukölln-Komplex mehr liefert als Imagepflege. Ein Ausschuss allein bringt noch keine Aufklärung. (…) Er kann ein Baustein sein, dem bisher ungestraften, jahrelangen Terror der Neonazis in Berlin den Boden zu entziehen.“ Der Neukölln-Ausschuss erfüllt diese Anforderung bisher nicht. Und damit reiht er sich in eine bundesweite Entwicklung ein. Die verschiedenen Untersuchungsausschüsse zum Thema Rechter Terror produzieren immer weniger neue Erkenntnisse oder gar Konsequenzen. Diejenigen, die für NSU-Watch die verschiedenen Versuche der parlamentarischen Aufklärung beobachten, haben vermehrt den Eindruck, dass in den Ausschüssen Politik für die Galerie gemacht wird. Politik also vor allem für die anwesende Presse und vielleicht noch die – oft kleine – interessierte Öffentlichkeit. Betroffene und auch die solidarischen Netzwerke nehmen es aber durchaus sensibel wahr, wenn sie zu Komparsen einer Politikshow gemacht werden sollen. Bei einer Kundgebung zum NSU-Untersuchungsausschuss in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2015 sagte Arif S., Überlebender des Nagelbombenanschlags auf die Keupstraße in Köln, dass er sich von diesem Ausschuss eine konsequente und komplette Aufklärung wünsche. Sollte der Ausschuss, so Arif S. weiter, aber ein Resultat präsentieren, was keine neuen Tatsachen und Fakten zu Tage fördert, dann „werden wir alle als Betroffene in eine schlimme Krise stürzen“.

Freisprüche im Neukölln-Komplex

Wie weiter?

Wie es konkret mit dem Neukölln-Ausschuss nach der Wahlwiederholung weitergeht, ist unklar. Dass sich die personelle Zusammensetzung ändern wird, weil die Mitglieder des Ausschusses neu gewählt werden müssen, ist so gut wie sicher. Der Wissenschaftliche Parlamentsdienst des Abgeordnetenhauses legt das Urteil des Berliner Verfassungsgerichtshofs darüber hinaus so aus, dass, obwohl die Legislaturperiode weiterläuft, alle Ausschüsse – also auch der Untersuchungsausschuss – komplett neu eingesetzt werden müssen.

Sowohl die Forderung nach einer parlamentarischen Untersuchung von rechtem Terror als auch deren kritische, antifaschistische Begleitung und Beobachtung bleiben sinnvoll. Die Einsetzung eines solchen Ausschusses ist aber kein Selbstzweck. Gerade für eine kritische Öffentlichkeit, für Antifaschist*innen und Antirassist*innen muss klar sein: Untersuchungsausschüsse sind kein Allheilmittel. Sie sind nur ein mögliches Instrument der Aufklärung – und sie finden statt unter den eingeschränkten – manchmal unerträglich stark eingeschränkten – Bedingungen parlamentarischer Regeln und parteipolitischer Auseinandersetzungen. Sich in diesem Feld zu engagieren, sollte wohl abgewogen sein. Vielleicht ist es darüber hinaus aber auch Zeit, wieder stärker andere Formate der Aufklärung zu verwenden oder neue zu entwickeln.

 

Dieser Text erscheint ebenfalls im Rundbrief des apabiz monitor Nr. 96. Eine erweiterte Fassung dieses Artikels erscheint in Kürze bei NSU-Watch.

  1.  Die offenen Briefe der Initiativen sowie die Berichte von den Sitzungen können unter www.nsu-watch.info eingesehen werden.
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