Freisprüche im Neukölln-Komplex

 
Aufklärung gefordert: Kundgebung anlässlich der ersten Sitzung des Untersuchungsausschusses zum Neukölln-Komplex am 16.06.2022 vor dem Berliner Abgeordnetenhaus | Foto: Christian-Ditsch.de

Das Amtsgericht Tiergarten hat am 7. Februar den Neuköllner Neonazi Sebastian Thom von dem Vorwurf der Beteiligung an zwei Brandanschlägen freigesprochen. Damit ist das letzte Verfahren im Neukölln-Komplex nach der ersten Instanz enttäuschend zu Ende gegangen. Die von den Brandanschlägen betroffenen Ferat Koçak und Heinz Ostermann sprachen nach dem Urteilsspruch von einem niederschmettern den Ergebnis und einer »Katastrophe«. Wegen mehrerer Bedrohungen, Sachbeschädigungen, Volksverhetzungen und Störungen des öffentlichen Friedens wurde Thom zu 1,5 Jahren ohne Bewährung verurteilt. Wegen Betruges mit Corona-Soforthilfen muss er zudem 16.000 Euro an das Gericht zahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Zu dem Prozess war es nur gekommen, weil die Berliner Generalstaatsanwaltschaft die Verfahren zum Neukölln-Komplex nach Jahren erfolgloser Ermittlungen an sich gezogen hatte. Betroffene der Straftatenserien hatten sogar eine Übernahme durch den Generalbundesanwalt gefordert, was dieser aber ablehnte. Hinweisen auf das berlinweite Netzwerk der Naziszene hinter der Anschlagserie wurde im Prozess nicht nachgegangen. Die Angeklagten hätten, so eine frühere Stellungnahme des Nebenklägers Ferat Koçak und seiner Rechtsanwältin Franziska Nedelmann, nicht allein agiert, sondern arbeitsteilig mit anderen Gleichgesinnten gehandelt: „Es wäre also unbedingt erforderlich gewesen, dieses arbeitsteilige Verhalten aufzuklären und dabei das Augenmerk auch auf die Helfer und Unterstützer der Angeklagten und ihre Tatbeiträge zu richten. Dies ist nicht geschehen. Vielmehr hat die Generalstaatsanwaltschaft Berlin mit Anklageerhebung zu diesem Verfahren die Entscheidung getroffen, die Neonazistrukturen nicht weiter aufzuklären.“

Dieser Text erscheint ebenfalls im Rundbrief des apabiz monitor Nr. 96.

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