Anschlagsserie in Neukölln
Die rechtsextremen Vorfälle in Berlin-Neukölln halten auch zum Ende des Jahres 2019 an. Zuletzt sprühten Rechtsextreme Anfang Dezember im postmigrantisch geprägten Norden des Bezirkes SS-Runen und Hakenkreuze an einen Burger-Imbiss, einen Spätkauf und in den Hausflur eines Mehrfamilienhauses. In den Wochen zuvor hatte es im gleichen Gebiet bereits ähnliche Sachbeschädigungen gegen Gewerbetreibende und einen sozialen Treffpunkt gegeben. In der Öffentlichkeit wurde ein Zusammenhang mit einer bereits seit mehr als drei Jahren andauernden rechtsextremen Angriffsserie hergestellt. Ein direkter Zusammenhang scheint aus Sicht der MBR derzeit eher unwahrscheinlich, dennoch sind derartige rechtsextreme Aktionen in Neukölln geeignet, (potenziell) Betroffene weiter zu verunsichern. Die von der MBR bereits in den letzten beiden Jahresrückblicken thematisierten Angriffe gegen Engagierte setzten sich, wenn auch weniger häufig, 2019 fort. In einer Nacht im März 2019 wurden in vier Wohnhäusern bzw. an deren Hauswänden teils explizite Morddrohungen gesprüht, u.a. gegen einen Mitarbeiter der MBR.
Da bisher keiner der 55 Angriffe, die von der MBR der oben genannten Serie zugeordnet werden, aufgeklärt werden konnte, haben sich mehrere Betroffene zusammengeschlossen und im Mai 2019 eine Petition an das Berliner Abgeordnetenhaus gestartet. Darin fordern sie die Einrichtung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses, der den Umgang der Berliner Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden mit rechtsextremen Anschlägen in der Stadt untersuchen soll. Am 4. November 2019 stellten sie ihre Petition bei einem Pressegespräch im Hebbel am Ufer der Öffentlichkeit vor und übergaben im Anschluss mehr als 25.000 Unterschriften an Vertreter*innen der Koalitionsfraktionen. In der Begründung ihrer Petition schreiben die Betroffene der Angriffsserie, sie hätten den Eindruck, dass die ausbleibenden Ermittlungserfolge der Polizei sich nicht nur durch bloße Pannen erklären ließen. Diesen Eindruck nährten Presseberichte, wonach ein Beamter des Landeskriminalamtes gemeinsam mit einem der Hauptverdächtigen der Serie bei einem Treffen in einer Neuköllner Kneipe beobachtet worden sein soll. Bei den Beratungen im Innenausschuss des Abgeordnetenhauses musste das LKA einräumen, einen Betroffenen eines Brandanschlages auf sein Auto trotz vorheriger Erkenntnisse über eine mögliche Gefährdung nicht gewarnt zu haben.
Sammeln, anprangern, einschüchtern – Feindeslisten als rechtsextreme Strategie
Dass Personen, die offensichtlich ins Visier von Rechtsextremen geraten sind, nicht von den Behörden gewarnt werden, wurde auch in der Debatte um sogenannte „Feindeslisten“ immer wieder kritisiert. Die Mobilen Beratungen und Opferberatungen setzten sich dafür ein, dass Personen und Institutionen, deren Daten sich auf von Rechtsextremen geführten Listen befinden, zeitnah, unbürokratisch und rechtlich abgesichert informiert und auf zivilgesellschaftliche Beratungsangebote hingewiesen werden. Die Erfahrungen der Fachprojekte haben gezeigt, dass eine verlässliche Einschätzung der von diesen Listen ausgehenden Gefahr nur unter Einbeziehung der Perspektive der Bedrohten erfolgen kann. In diesem Jahr wandten sich zahlreichen Beratungsnehmende an die MBR, die angesichts der breiten Berichterstattung über solche Listen präventive Maßnahmen ergreifen oder im Fall von bereits erfolgten Drohungen einen gemeinsamen Umgang für ihre Organisation oder Initiative erarbeiten wollten.
Das Ausspähen und Sammeln von personenbezogenen Daten sowie das öffentliche Anprangern von Personen und Projekten, die von Rechtsextremen als Feinde ausgemacht worden waren, wurde in Berlin über Jahre vom militanten Neonazi-Netzwerk „NW Berlin“ praktiziert, das enge Verbindungen zu Protagonisten der Berliner NPD unterhielt.
Abwärtstrend der Berliner NPD geht weiter
Der Niedergang der NPD hält in Berlin unterdessen weiter an. Das entspricht der bundesweiten Entwicklung, mittlerweile wird sogar über die Umbenennung der Partei diskutiert. Die Partei war 2019 in Berlin mit lediglich einer einzigen eigenen Versammlung zum Jahresende im öffentlichen Raum präsent. Ansonsten gab es vereinzelte interne Veranstaltungen in der Köpenicker Parteizentrale und an anderen unbekannten Orten sowie vereinzelte Transparentaktionen, die keine nennenswerte Außenwirkung erzielten. Punktuelle Aufmerksamkeit erlangte die Berliner NPD allein durch die Beteiligung an der bundesweiten, bürgerwehrähnlichen NPD-Kampagne „Schafft Schutzzonen“. Ein maßgeblicher Protagonist vergangener Jahre, der die rechtsextremen Strukturen in Berlin zuletzt geprägt hatte, ist zwar nominell weiterhin Beisitzer im NPD-Landesvorstand, hat seinen Wirkungsschwerpunkt aber bereits seit Längerem von der Hauptstadt weg verlagert und widmet sich fast ausschließlich der Organisation rechtsextremer Konzerte in Thüringen und Sachsen. Kaum wahrnehmbare Aktivitäten entfaltete auch der offiziell seit März 2015 existierende Berliner Ableger von „Der III. Weg“. Lediglich durch einzelne Propaganda-Aktionen und Plakatmotive, die als antisemitisch und gewaltverherrlichend kritisiert wurden und die im Europawahlkampf auch in Berlin aufgehangen wurden, machte die neonazistische Splitterpartei auf sich aufmerksam.
Mobilisierungen aus diesem Spektrum zu eigenen Aufmärschen waren im Jahr 2019 nicht zu beobachten. Die Berliner Zivilgesellschaft organisierte im August anlässlich einer möglichen Wiederauflage des 2017 in Spandau sowie 2018 in Friedrichshain und Lichtenberg durchgeführten Rudolf Heß-Marsches mehr als 20 Protestveranstaltungen in fast allen Berliner Bezirken. Der Aufmarsch fand schließlich ohne Angaben von Gründen nicht statt.
Flaute bei der Mobilisierung auf der Straße
Die Zahl größerer bundesweiter Mobilisierungen unter Beteiligung auswärtiger Rechtsextremer und Rechtspopulist*innen nach Berlin ging im Vergleich zu den Vorjahren deutlich zurück. Eine detaillierte statistische Auswertung dieser Entwicklung durch das antifaschistische pressearchiv und bildungszentrum berlin (apabiz e.V.) wird voraussichtlich zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht werden (apabiz-Auswertung 2018). Mögliche Ursachen hierfür könnten neben fehlenden Mobilisierungsanlässen auch die Landtagswahlkämpfe in Thüringen, Sachsen und Brandenburg sein, in denen sich auch Akteure einbrachten, die in der Vergangenheit Aufmärsche in Berlin veranstaltet hatten. Zu nennen sind für dieses Jahr neben der Veranstaltung „Biker für Deutschland“ im Juni insbesondere der zum zweiten Mal in Folge am 3. Oktober durchgeführte „Tag der Nation“. Dem Aufruf des Vereins „Wir für Deutschland“ (WfD) zum rechtsextremen Aufmarsch folgten in diesem Jahr wieder zahlreiche rechtsextreme Gruppen aus dem gesamten Bundesgebiet, es gab erneut eine vierstellige Zahl von Teilnehmenden. Sie fielen durch ihr aggressives und bedrohliches Auftreten gegenüber Gegendemonstrant*innen auf. Die größte Gegenkundgebung organisierte eine Initiative von Anwohner*innen , die sich 2017 angesichts wiederholter Aufmärsche von WfD durch die Spandauer Vorstadt, die vor dem Nationalsozialismus jüdisch geprägte gewesen war, zusammengeschlossen hatte. Durch Veranstaltungen und Gespräche mit der Politik versucht die Initiative, der Wahrnehmbarkeit demokratischer Positionen im Kiez eine solide Basis zu schaffen.
Trotz des Rückgangs an öffentlichkeitswirksamen Auftritten: Für viele Berliner*innen ist die Auseinandersetzung mit rechtsextremen und rechtspopulistischen Positionen spürbar näher an ihren Alltag herangerückt, ob durch rechtsextreme Aktivitäten in der Nachbarschaft, durch minderheitenfeindliche Äußerungen im Sportverein oder auf Familienfeiern. Die Anfragen von Einzelpersonen für eine Beratung zum Umgang mit beispielsweise antisemitischen oder verschwörungsideologischen Positionen haben bei der MBR im Jahr 2019 merklich zugenommen. Mit abwertenden und rassistischen Äußerungen, etwa über Geflüchtete oder Sinte*zze und Rom*nja, waren Beratungsnehmende der MBR besonders häufig am Arbeitsplatz konfrontiert, insbesondere in Einrichtungen der Sozialen Arbeit. Die MBR begleitete 2019 Wohlfahrtsverbände und soziale Projekte in der Auseinandersetzung sowohl innerhalb der Träger als auch mit Klient*innen und in der Öffentlichkeit.
Einige rechte Akteur*innen versuchten, soziale Problemlagen von rechts zu besetzen. Im September 2019 protestierte die Berliner Obdachlosenhilfe e.V. gegen eine aus dem Umfeld einer rechtsextremen Gruppierung angemeldete Kundgebung zum „Tag der Wohnungslosen“ vor dem Reichstag.
Es bleibt unübersichtlich
Das Regierungsviertel war auch 2019 Schauplatz zahlreicher Klein- und Kleinstversammlungen. Dabei tat sich neben der Reichsbürger-Gruppierung „staatenlos.info“ besonders die Splittergruppe „Gelbe Westen Berlin“ hervor. Ohne echte Kontakte oder gar Absprachen versuchte die Gruppe unter diesem Namen die soziale Protestbewegung aus Frankreich für sich zu vereinnahmen. Beobachter*innen stellten bei Versammlungen dieser Gruppe wiederholt antisemitische und verschwörungsideologische Aussagen fest.
Zu einer Kundgebung im Januar 2019 vor dem Reichstag hatte ein antisemitischer YouTuber aufgerufen, der unter dem Namen „Der Volkslehrer“ auftritt. Der ehemalige Grundschullehrer, dessen Kündigung durch die Schulverwaltung inzwischen vom Arbeitsgericht bestätigt wurde, suchte in Begleitung eines Kameramanns regelmäßig Veranstaltungen und Demonstrationen auf, wie z.B. die des Berliner „Fridays for Future“-Ablegers, in der Absicht dort zu provozieren oder zu stören. Die Inszenierung seiner Auftritte und die ungefragte Aufnahme auf Videos stellten für die Veranstaltenden eine Herausforderung dar. Die Wahl zur Stadtteilvertretung in Berlin-Moabit z.B. musste im März 2019 abgebrochen und einige Monate später wiederholt werden. Der zur Wahl antretende Kandidat Nikolai Nerling war gemeinsam mit einer Gruppe Rechtsextremer erschienen, zahlreiche Anwohner*innen waren gekommen, um dagegen zu protestieren. Bei den insgesamt drei von Nerling in diesem Jahr veranstalteten Kundgebungen, u.a. am 14. Juli und 3. Oktober, sprachen Redner aus dem überregionalen Holocaustleugner-Spektrum.
Anders als in den Jahren 2016 und 2017 verzichtete die „Identitäre Bewegung“ (IB) 2019 wie schon im Vorjahr auf einen Aufmarsch zum Jahrestag des Aufstandes vom 17. Juni in der DDR. Der rechtsextremen IB gelingt es immer weniger, sich öffentlichkeitswirksam zu inszenieren. Im Januar 2019 berichtete die taz, von einer Auseinandersetzung einer ihrer Mitarbeiter*innen vor dem Kreuzberger Verlagsgebäude mit Aktivisten der „Identitären“. Im Mai 2019 versuchte die IB mit einer Banneraktion an der Route, die Demonstration „Ein Europa für Alle“ in Berlin-Mitte für sich zu nutzen. Darüber hinaus wurden der MBR nur vereinzelte Plakataktionen im ÖPNV und Infostände bekannt. Auch wenn die Gruppe in der jetzigen Form ihren Zenit offenbar überschritten hat, scheinen Aussagen, die bereits von einem Scheitern der „Identitären Bewegung“ sprechen, noch verfrüht.
AfD – Angriff aus den Parlamenten
Für Schlagzeilen hatten in der Vergangenheit Berichte über Verbindungen der „Identitären Bewegung“ mit der AfD-Jugendorganisation „Junge Alternative“ gesorgt. Zuletzt berichteten Medien übereinstimmend über eine Beteiligung der Berliner „Jungen Alternative“ an der Errichtung eines revisionistischen Gedenksteins im heutigen Polen.
Im Berliner Abgeordnetenhaus und in den Bezirksverordnetenversammlungen ist die Auseinandersetzung mit den rechtspopulistischen Vorstößen der AfD für die demokratischen Parteien eine ständige Herausforderung. In sechs von zwölf Bezirken ist die Partei in den Bezirksämtern vertreten. Somit sind AfD-Politiker*innen in einigen Berliner Bezirken in begrenztem Maße mit exekutiver Macht ausgestattet. Im November 2019 wurde der AfD-Stadtrat für Bürgerdienste und Ordnungsangelegenheiten in Reinickendorf, Sebastian Maack, öffentlich kritisiert. Vorgeworfen wurde Maack, Einbürgerungsfeiern zu blockieren und Mittel für die bezirkliche Mieter*innenberatung an einen AfD-nahen Verein vergeben zu haben. Wie die übrigen Parteien, hat zudem auch die AfD unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf die Nutzung öffentlich-rechtlicher Räume, um dort eigene Veranstaltungen durchzuführen. Bei einer „Bürgerdialog“- Veranstaltung der Partei im Bezirksrathaus Lichtenberg kam es im September zu einem Eklat: Ein Bezirksverordneter der AfD soll einen Besucher geschlagen haben. Der Bezirksbürgermeister erklärte darauf hin, bis zum Vorliegen einer Stellungnahme die Räumlichkeiten nicht mehr an die AfD zu vergeben.
Kulturkampf gegen eine vielfältige Gesellschaft
Ein wichtiges Beratungsfeld der MBR war im Jahr 2019 die Unterstützung verschiedenster Projekte, Einrichtungen und Initiativen, die alle von Anfeindungen durch die AfD betroffen waren. So nutze die AfD das ihr zustehende Fragerecht in den Parlamenten, um Informationen über Finanzierung, Personal und Arbeitsweise zu sammeln und etwa Maßnahmen der sozialen Arbeit sowie die Weiterförderung und damit die Existenz von Demokratieprojekten infrage zu stellen. Verschiedene Instrumente wie Anträge, die sich gegen Publikationen wenden, Akteneinsicht in Förderunterlagen, angebliche Kontrollbesuche in staatlich geförderten Einrichtungen und die tendenziöse Thematisierung in sozialen Medien zielen vielfach auf die Verunsicherung von Trägern, engagierten Fachkräften und Fördermittelgebern gleichermaßen.
In diesem Zusammenhang wird häufig die Frage nach einem angeblichen „parteipolitischen Neutralitätsgebot“ staatlich geförderter Träger gestellt, das u.a. von Seiten der AfD eingefordert wird. Diese Frage erfordert eine differenzierte Antwort, denn einschlägige Präzedenzfälle fehlen bislang. Ein juristisches Gutachten, das vom Bundesverband Mobile Beratung e.V. und weiteren zivilgesellschaftlichen Trägern in Auftrag gegeben wurde, verweist jedoch darauf, dass die Grenzen der Äußerungsmöglichkeit für Nichtregierungsorganisationen als Träger der Meinungsfreiheit verhältnismäßig weit sind. Die Frage der „Neutralität“ verlangt jedoch nicht nur nach einer juristischen Antwort; vielmehr sind der Begriff und seine Auslegung aktuell in der gesellschaftspolitischen Auseinandersetzung insgesamt umkämpft, wie sich unter anderem an Diskussionen rund um die Bedeutung des Beutelsbacher Konsenses in der politischen Bildung zeigt.
Eine angebliche Verpflichtung zu parteipolitischer Neutralität wird besonders dann in Anschlag gebracht, wenn sich Akteure kritisch mit den Positionen der AfD auseinandersetzen. So brachte die AfD-Fraktion in der Bezirksverordnetenversammlung Pankow im August 2019 einen Antrag ein, mit dem unter Nennung des Namens der Leiterin „Kleines Theater“ anlässlich einer rassismuskritischen Aufführung wegen einer angeblichen Verletzung des Neutralitätsgebots „ermahnt“ und bei Wiederholung die „Einstellung der finanziellen Förderung“ angezeigt werden sollte. Der Antrag wurde zwar vor der Sitzung zurückgezogen, steht aber exemplarisch für ein verstärktes Vorgehen der AfD gegen den Kulturbereich. Auf diese Entwicklung hatte die MBR im Februar 2019 mit einer Handreichung mit Handlungsempfehlungen reagiert. Die Veröffentlichung wird von Künstler*innen und Kulturschaffenden ungebrochen stark nachgefragt.
Eine Handreichung der MBR für Museen und Gedenkstätten wird Anfang 2020 folgen. Neben öffentlichen Äußerungen, die die Erinnerung an die Shoah in Frage stellen, verweisen sich häufende Provokationen und Störungen durch Besucher*innen auf die bestehenden Herausforderungen in diesem Bereich. So verurteilte im Oktober 2019 das Amtsgericht Oranienburg einen 69-jährigen aus Baden-Württemberg wegen Volksverhetzung und Störung der Totenruhe zu einer Geldstrafe. Er soll während einer Führung durch die Gedenkstätte Sachsenhausen die Existenz von Gaskammern angezweifelt haben. Der Mann war zusammen mit den übrigen Mitgliedern der Gruppe von der AfD-Fraktionsvorsitzenden im Bundestag, Alice Weidel, zu einer vom Bundespresseamt organisierten Reise in die Hauptstadtregion eingeladen worden.
Der Artikel wurde zuerst bei Belltower News veröffentlicht und wurde für Berlin rechtsaußen redaktionell leicht bearbeitet. Wir danken für die Genehmigung, den Artikel zu übernehmen.