12. Januar 1960Zwei Nazi-Organisationen in Berlin verboten

Am 12. Januar 1960 beschloß der Berliner Senat, die Organisationen "Nationaljugend Deutschlands" (NJD) und "Bund Nationaler Studenten" (BNS) zu verbieten und aufzulösen. Mitglieder beider Gruppierungen hatten sich an "neonazistischen Veranstaltungen sowie an antisemitischen Ausschreitungen beteiligt". Sie umfassten zusammen 55 Mitglieder.

Die „Nationaljugend Deutschlands“ wurde im Februar 1959 in Berlin gegründet. Ihr gehörten auch Jugendliche an, die der „Deutschen Reichspartei“ (DRP) nahestanden. Die NJD erstrebte die Erneuerung des Reiches und bekannte sich zu den Farben Schwarz-Weiß-Rot. Die Mitglieder trugen eine Kluft aus blaugrauem Fahrtenhemd mit Odalrune. Man grüßte sich mit „Deutschland – Heil!“, dabei wurde „stramme Haltung“ eingenommen und der rechte Arm in Leibeshöhe am Körper angewinkelt. Bei Veranstaltungen sei der Nationalsozialismus verherrlicht und die Demokratie verächtlich gemacht worden. Sie benutzte u.a. ein Lokal in der Siegfriedstraße in Schöneberg als Treffpunkt.

Am 14. Januar folgten Hausdurchsuchungen bei insgesamt 29 Mitgliedern beider Organisationen. Es wurden in einigen Fällen Nazipublikationen älteren und jüngeren Datums beschlagnahmt.

Der BNS klagte vor dem Verwaltungsgericht gegen den Senatsbeschluß. Er wurde von dem damaligen Berliner Landesvorsitzenden der Deutschen Partei, dem im Juni 1977 verstorbenen Rechtsanwalt von Heynitz, vertreten. Im August erließ die zuständige Erste Kammer des Gerichts einen Beweisbeschluß.

Eine weitere Durchsuchungsaktion folgte am 18. Oktober gegen vier ehemalige Mitglieder von NJD und BNS, die im Verdacht standen, „diese Verbindungen getarnt aufrecht zu erhalten“ sowie gegen zwei weitere. Die Presse berichtete: „Der 20jährige Verlagsvertreter Dieter R. aus der Barsikowstraße in Steglitz und die 62jährige Martha Brenner aus der Duisburger Straße in Wilmersdorf stehen im Verdacht, in rechtsradikalen Kreisen eine Buchverleih-Organisation aufgezogen zu haben.“ Es wurden größere Mengen nationalsozialistischer Propaganda gefunden sowie Personenlisten, die den weiteren Kontakt des Kreises untereinander nahelegten.

Im November 1960 erörterte der Innenausschuß des Berliner Senats erneut das Thema. Die Anklageschrift gegen sieben Mitglieder der NJD und gegen sechs Mitglieder des BNS wegen Rädelsführerschaft in einer verfassungsfeindlichen Vereinigung und anderer Anklagepunkte sei fertig gestellt und werde in Kürze dem Gericht übergeben.

Zwei Mitglieder der NJD seien „wegen Gefährdung der Mitschüler“ von der Schule verwiesen worden. Sowohl TU als auch FU hätten Disziplinarmaßnahmen gegen Mitglieder des „Bund Nationaler Studenten“ durchgeführt. An der FU bekamen sieben Studenten ein vorläufiges Hausverbot. An der TU wurde ein Student für immer von der Universität verwiesen. Ein anderer erhielt die Auflage, an der Humanistischen Fakultät zwei Semester Geschichte zu studieren.

Der Prozeß gegen die angeklagten Neonazis wurde für den Februar 1961 vor dem Berliner Landgericht erwartet.

 

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