Am 12. Januar 1960 beschloß der Berliner Senat, die Organisationen „Nationaljugend Deutschlands“ (NJD) und „Bund Nationaler Studenten“ (BNS) zu verbieten und aufzulösen. Mitglieder beider Gruppierungen hatten sich an „neonazistischen Veranstaltungen sowie an antisemitischen Ausschreitungen beteiligt“. Sie umfassten zusammen 55 Mitglieder.
Schlagwort: Nationaljugend Deutschlands
04. January 196014 neonazistische Jugendliche festgenommen
In der Nacht vom 4. auf den 5. Januar 1960 nahm die politische Polizei in Berlin vierzehn Jugendliche fest. Sie hatten an einer „Sonnwendfeier“ teilgenommen, die einen Tag zuvor – am Sonntag – vom „Bund nationaler Studenten“ (BNS) und der „Nationaljugend Deutschlands“ (NJD) im Glienicker Park in Berlin-Wannsee veranstaltet worden war. Es bestünde der Verdacht der neonazistischen Betätigung. Bereits am Abend der Feier hatte die Polizei neun Personen kurzzeitig festgesetzt.