Im Sommer 2020 zog die Generalstaatsanwaltschaft den Neukölln-Komplex an sich, nachdem der Verdacht aufgekommen war, dass der zuständige Oberstaatsanwalt und Abteilungsleiter des Staatsschutzes bei der Berliner Staatsanwaltschaft, Matthias F.[1], aufgrund seiner eigenen politischen Einstellung befangen sein könnte.
Die Befragungen im Ausschuss haben verdeutlicht, dass dieser Schritt notwendig war, um die erfolglose Zusammenarbeit von Staatsanwaltschaft und Polizei aus den Vorjahren zu beenden. So waren zuvor von der Polizei gebündelte Vorfälle wieder auseinandergerissen und getrennt bearbeitet worden. Dass es sich auch um eine Serie handeln könnte, war so nicht mehr ersichtlich. Auch beschrieben die Polizeizeug*innen, dass Überwachungsanträge oder andere Anfragen zu Maßnahmen durch die Staatsanwaltschaft nur schleppend bearbeitet wurden. Generell scheint die Kommunikation zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft sehr schleppend gewesen zu sein.
Die Befragung des Vorgängers von Matthias F., Ralph K., hinterließ den Eindruck von ausgeprägtem Desinteresse an den Zielen des Ausschusses und lässt vermuten, dass der Komplex auf Seiten der Staatsanwaltschaft nicht mit der nötigen Ernsthaftigkeit und Sorgfalt bearbeitet wurde. Während der gesamten Befragung antwortete K. in einem gereizten und belehrenden Ton und verbesserte die Fragestellungen der Abgeordneten. An langwierige juristische Verfahren und wesentliche Begrifflichkeiten im Neukölln-Komplex wie „NW Berlin“ oder das Geschäft Hexogen des ehemaligen Berliner NPD-Vorsitzenden Sebastian Schmidtke konnte sich K. nicht erinnern, was ihn jedoch nicht davon abhielt, selbstbewusst aufzutreten: „Ich bin mir sicher, dass ich alle meine Verfahren so geführt habe, dass sie unangreifbar sind.“ (Befragung K., 21.02.2025, 42. Sitzung). Einmal mehr bestätigte die Befragung der Staatsanwaltschaft die Erfahrungen der Betroffenen.
Verfassungsschutz: Strategie der Verweigerung
Die Befragungen der Verfassungsschutz-Mitarbeitenden zeichnen ein Bild systematischer Blockade, mangelnder Transparenz und Gleichgültigkeit gegenüber den Betroffenen der Anschlagsserie. Die geladenen Zeug*innen antworten oftmals sehr knapp, beriefen sich durchgehend auf Erinnerungslücken oder beharrten darauf, sich nur im nicht-öffentlichen Teil zu den Fragen zu äußern. So ließen sich zwar die Befragungen gut überstehen, allerdings zeigte sich ein Gesamtbild der Behörde, welche scheinbar nicht Willens oder in der Lage ist, zur Aufklärung des Neukölln Komplexes beizutragen.
Auch die notwendige Zuarbeit des Verfassungsschutzes zum Untersuchungsausschuss war völlig inakzeptabel. Ein Großteil der relevanten Akten, die der Ausschuss angefordert hatte, wurde nicht herausgegeben oder erst verspätet geliefert. Zudem waren zentrale Stellen häufig umfassend unkenntlich gemacht, so dass Zusammenhänge nicht mehr nachvollzogen werden konnten. Viele Schwärzungen wirkten dabei willkürlich und es war unklar, an welchen Punkten Geheimhaltung tatsächlich erforderlich war.
Wie auch schon aus anderen Untersuchungsausschüssen bekannt, stand die Geheimhaltung der Zeug*innen an höherer Stelle als eine mögliche Aufklärung: So waren die Namen der Zeug*innen codiert, teilweise wurden diese hinter blickdichten Trennwänden befragt oder von Beginn an in nicht öffentlichen Sitzungen. Der Weigerung der Verfassungsschutz-Zeug*innen Fragen im öffentlichen Teil zu beantworten, wurde meistens durch die Ausschussmitglieder schnell gefolgt. Dies ist besonders ärgerlich, da alle Aussagen und Informationen aus dem nicht-öffentlichen Teil nicht im Abschlussbericht erwähnt werden dürfen.
Kritik von Polizei und Staatsanwaltschaft
Kritik an der Zusammenarbeit mit dem Verfassungsschutz wurde sowohl von der Polizei als auch der Staatsanwaltschaft geübt. Insbesondere die sogenannten Behördenzeugnisse[2] seien demnach so unkonkret, verspätet oder mit der Maßgabe verbunden gewesen, dass sie nicht in die Ermittlungsergebnisse mit einbezogen werden dürfen, sodass sie kaum bis gar nicht für die Ermittlungen genutzt werden konnten (Befragung Ralph-Peter W., 01.03.2024, 26. Sitzung / Befragung Jutta Porzucek, 12.01.2024, 23. Sitzung). Auch diesmal hatte der Schutz der Betroffenen keinen Vorrang vor dem Sammeln von Daten. Kenntnisse über mögliche Bedrohungslagen wurden nicht oder nur unbrauchbar an die Polizei weitergegeben: Das so Anschläge hätten verhindert werden können, scheint naheliegend.
Die Befragungen im Untersuchungsausschuss enthüllen weniger konkrete Details über die Rolle des Verfassungsschutzes im Neukölln-Komplex, als vielmehr die Strategie seiner Mitarbeiter*innen: Aussitzen, verschweigen, auf Erinnerungslücken verweisen. Es ist nicht das erste Mal, dass sich der Verfassungsschutz mit dieser Strategie an der (Nicht-)Aufarbeitung extrem rechter Gewalt- und/ oder Terrorserien beteiligt.
Ein Mangel an allem
Das Fazit zum Untersuchungsausschuss fällt ernüchternd aus: Die Befragungen, vor allem durch CDU und SPD, blieben überwiegend oberflächlich und wohlwollend gegenüber den verschiedenen Behörden. Es ließ sich kein Wille erkennen, strukturelle Probleme klar zu benennen oder Konsequenzen einzufordern. Die Befragungen vermittelten nicht den Eindruck, dass ein ernsthaftes Ermittlungsversagen adressiert werden sollte oder Empfehlungen entwickelt werden, die dieses künftig verhindern könnten. Betroffene und Initiativen weisen in einem Zweiten Offenen Brief vom 4. Januar 2024 zurecht darauf hin, dass eine klare Strategie fehlt und oftmals nur Tatsachen abgefragt wurden, die ohnehin seit Jahren bekannt sind.
Kritisch diskutiert wurde im Vorfeld auch die Teilnahme der AfD am Ausschuss. Betroffene fürchten, dass dadurch ihre Namen und Adressen nicht ausreichend geschützt sind. Das Interesse der Partei an dem Komplex ist unter anderem aufgrund der Parteimitgliedschaft des Hauptverdächtigen Tilo P. gegeben. Zudem erhielt die AfD Einsicht in viele Unterlagen und Akten. Teilgenommen hatte anfangs Antonín Brousek und später Karsten Woldeit. Letzterer war selbst nicht anwesend und nur durch seinen Mitarbeiter vertreten, der keine Fragen stellen durfte. Die Mitwirkung während der Befragungen durch die AfD war daher kaum wahrnehmbar. Inwiefern die Abgeordneten sich am Abschlussbericht beteiligen, ist unklar.
Mögliches Tatmotiv Rassismus
Die Ermittlungen berücksichtigten mögliche rassistische Motive kaum. Der Rechtsanwalt der Betroffenen Onur Özata kritisierte, dass einem rechten Hintergrund nicht konsequent nachgegangen wurde und die Ermittlungen anders hätten verlaufen können (Befragung Onur Özata, 31.5.2024, 31. Sitzung). Mehrfach zeigte sich in den Befragungen, dass Rassismus heruntergespielt oder Zusammenhänge, die auf ein solches Tatmotiv verwiesen, nicht ernst genommen wurden. Wie beispielsweise bei der Durchsuchung von Rolf Z.s Wohnung nach dem Mord an Luke Holland.
Kaum zu glauben waren die Ausführungen von Christian S., Leiter einer Auswerteeinheit für erweiterte Fallanalyse im Rahmen der Ermordung von Burak Bektaş. Die Einheit ist dafür zuständig, Fälle ohne Ermittlungsfortschritte erneut zu beleuchten. Tatmotive, die bisher kaum im Fokus standen, können und sollen dabei mehr Aufmerksamkeit bekommen. Einem rassistischen Tatmotiv und dem besonderen Täterverhalten wurde aber auch hier nicht weiter nachgegangen: Der Täter kam, schoss und entfernte sich wieder vom Tatort. Die Übereinstimmung mit dem Tätermuster des rechtsterroristischen Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU), der sich nur knapp fünf Monate vorher selbst enttarnt hatte, war für den Befragten dieser Einheit irrelevant und wurde damit erklärt, dass sich diese Morde an anderen Orten und nicht in Berlin ereignet hätten. Zudem wäre es nicht seine Aufgabe, in der erweiterten Fallanalyse ähnliche Fälle zu finden, sondern sich auf den Fall zu konzentrieren, der vor ihm liegt. Der Zeuge betonte mehrfach, dass er sich nur auf „objektive Fakten“ berufe. Da zwischen dem Täter und der angegriffenen Freundesgruppe um Burak Bektaş keinerlei Kommunikation bestand, könne er ein mögliches rassistisches Tatmotiv nicht mit einbeziehen. Mit dieser Herangehensweise, die einen persönlichen Bezug zwischen Täter und Opfer als notwendige Voraussetzung begreift um Anhaltspunkte für mögliche Tatmotive zu haben, scheint es per se ausgeschlossen, Hassverbrechen als solche erkennen zu können.
Antifaschistische Recherchen bleiben nötig
Wesentliche Informationen zum Neukölln-Komplex waren zur Zeit der Befragungen bereits durch antifaschistische, zivilgesellschaftliche und journalistische Recherchen bekannt. Zudem demonstrierten die Fachstellen ihr detailliertes Wissen über Neonazinetzwerke in Berlin. Der Ausschuss konnte dieses Wissen kaum erweitern. Relevant wären hier die Erkenntnisse aus den nicht-öffentlichen Befragungen gewesen, die auch im Abschlussbericht fehlen und damit der Öffentlichkeit vorenthalten werden.
Wie umfangreich und bedeutsam antifaschistische Recherchen sind, mussten auch Bernd Palenda (Leiter Abteilung 2 Berliner Verfassungsschutz 2013 bis 2018) und die Zeugin Z-11 (Gruppenleiterin Rechtsextremismus Verfassungsschutz 2009 bis 2012) zugeben: Beide bestätigten, dass sie auch linke Rechercheseiten lesen würden und diese über ein ähnliches Niveau verfügten wie der Verfassungsschutz. Z-11 bejahte zudem, dass sie manchmal auch neue Erkenntnisse durch antifaschistische Recherchen erhalten habe (Befragung Z-11, 15.11.2024, 37. Sitzung).
Der Widerspruch zwischen dem offensichtlichen Nutzen antifaschistischer Recherchen für Behörden einerseits und der Kriminalisierung andererseits ist einmal mehr deutlich geworden.
Umgang mit Betroffenen während des Ausschusses
Die Durchführung des Ausschusses war für die Betroffenen und Angehörigen belastend und wirkte teilweise ausschließend. Der nicht-öffentliche Beginn des Ausschusses war dabei nur ein Beispiel.
Unverständlich bleibt auch, warum Philip Holland, der Vater von Luke Holland in der 31. Sitzung am 31. Mai 2024 zwar ein Statement abgeben konnte, dafür aber nur 5 Minuten Zeit bekam. Zwar wurde Philip Holland nicht als Zeuge befragt und allein die Gelegenheit sich zu äußern war eine wichtige Geste. Die Ansage zur Zeitlimitierung hinterließ jedoch einen einschränkenden und unpassenden Eindruck.
Auch Melek Bektaş beschrieb ihren Besuch der 28. Sitzung am 12. April 2024 als stark belastend. Besonders unnötig und unsensibel war es, die Befragungen zum Fall Burak Bektaş genau in den Zeitraum um dessen Todestag zu legen. Dies machte die Teilnahme für die Mutter nicht leichter. Hier hätte sich sicherlich auch ein anderer Zeitpunkt planen lassen können.
Schlussbewertung
Nach 49 Sitzungen, 102 vernommenen Zeug*innen und rund 300 Stunden Sitzungszeit ist das Fazit ernüchternd: Die dringend benötigte Aufklärung im Neukölln-Komplex konnte durch den Untersuchungsausschuss nicht hergestellt werden. Viele Zeug*innen von Polizei, Verfassungsschutz und Staatsanwaltschaft erschienen schlecht vorbereitet und wiesen erhebliche Erinnerungslücken auf. Der Verweis auf formal eingehaltene Vorgaben ersetzte eine wirkliche inhaltliche Fehleranalyse. Wichtige Themen wie ein möglicher V-Personen-Einsatz wurden zu einem großen Maß nicht-öffentlich behandelt – entgegen dem Auftrag des Ausschusses, größtmögliche Transparenz zu schaffen. Die Entscheidung darüber, was öffentlich verhandelt wird, schien oft eher von den Behörden als vom Ausschuss getroffen worden zu sein. Die Abgeordneten nutzten leider nicht ihre Möglichkeiten, die Zeug*innen auch im öffentlichen Teil zur Aussage zu bewegen.
Kritische Stimmen unter den Zeug*innen, die behördliche Mängel offen ansprachen, blieben rar. Vielmehr bagatellisierten Behördenvertreter*innen die extrem rechte Gewalt in Berlin-Neukölln. Eigene rechte Strukturen in Polizei, Staatsanwaltschaft und Verfassungsschutz wurden erneut als bloße Einzelfälle abgetan und die Betroffenen mussten leider allzu regelmäßig ein arrogant-verharmlosendes Aussageverhalten ertragen. Die Befragungen offenbarten behördliche Strukturen, die lediglich Dienst nach Vorschrift machen, Organisationseinheiten, die zu groß und zu undurchsichtig sind und Beamt*innen, die immer wieder selbst in extrem rechten Netzwerken auftauchen und deren Rollen unklar bis zumindest fragwürdig sind. Helga Seyb benannte diesen Aspekt sehr treffend in ihrer Befragung: „Je größer der Apparat, desto unbehelligter agiert er.“ (Befragung Helga Seyb, 26.4.2024, 29. Sitzung).
Die Chance einer umfassenden Aufklärung hat der Untersuchungsausschuss leider verpasst.
Der erste Teil der Artikelreihe befasste sich mit der Befragung der Betroffenen und der Fachexpert*innen.
Der zweite Teil beschäftigt sich mit der Befragung der Polizei-Zeug*innen, den Versäumnissen in der Ermittlungsarbeit und dem behördlichen Umgang mit den Betroffenen.
Eine kürzere Zusammenfassung ist im apabiz-Rundbrief monitor Nr. 101 erschienen und kann hier gelesen werden.
Ausführliche Protokolle vieler Sitzungen können bei NSU Watch nachgelesen werden.
- ↑ Nachdem Tilo P. durch Oberstaatsanwalt F. befragt worden war, schrieb dieser in einen Chat, dass von dem Oberstaatsanwalt nichts zu befürchten sei, da dieser der AfD nahestehe. F. wurde daraufhin versetzt. In seiner Befragung zeigte sich F. irritiert darüber, wie P.s Annahme entstehen konnte (Befragung Matthias F., 21.02.2025, 42. Sitzung). Die Zusammenarbeit zwischen Polizei und F. beschrieb Michael E. als schwierig. Dieser habe über einen längeren Zeitraum Fälle nicht bearbeitet und Durchsuchungsbeschlüsse nicht genehmigt, ohne dass die Begründungen nachvollziehbar gewesen wären (Befragung Michael E., 1.9.2023, 15. Sitzung).
- ↑ Ein Behördenzeugnis ist eine schriftliche Auskunft zu Personen oder Sachverhalten. Meist werden diese durch Polizei oder Verfassungsschutz für Staatsanwaltschaften bzw. Gerichte ausgestellt. So können nachrichtendienstlich gewonnene Erkenntnisse weiter gegeben werden ohne Quellen oder Methoden preiszugeben.