Gegenstand des Untersuchungsausschusses ist die seit mehr als 15 Jahren[1] andauernde Serie rechter Anschläge in Neukölln. Dazu zählen neben verschiedenen Einschüchterungsversuchen politischer Gegner*innen auch mindestens 27 Brandanschläge. Die Morde an Burak Bektaş im April 2012 und Luke Holland im September 2015 werden ebenfalls zum Neukölln-Komplex hinzu gerechnet.
Dass der Ausschuss eingesetzt wurde, ist dem hartnäckigen Engagement der Betroffenen und unterstützenden Gruppen zu verdanken. So protestierte unter anderem die Initiative BASTA von Mai 2019 bis Dezember 2024 wöchentlich vor dem Landeskriminalamt am Tempelhofer Damm und forderte die Aufklärung der Taten.
Entsprechend groß war die Enttäuschung, als die ersten Sitzungen des Ausschusses aufgrund von Corona-Einschränkungen ohne Besucher*innen stattfanden und lediglich via Leinwandübertragung in einem anderen Raum verfolgt werden konnten. Dadurch war es kaum bis gar nicht möglich, beispielsweise Reaktionen von Zeug*innen oder Parteienvertreter*innen mitzubekommen. Eine Beobachtung, die mehr umfasst, als nur die reinen Aussagefragmente konnte so nicht gewährleistet werden. Betroffene und andere Interessierte waren an dieser Stelle einmal mehr gezwungen, die eigene Relevanz aktiv einzufordern. In einem Offenen Brief[2] betonten zahlreiche Initiativen, dass gerade Betroffene, die seit Jahren Hinweise geliefert und Aufklärung gefordert hatten, nun erneut außen vor gelassen werden. Erst nach fast eineinhalb Jahren konnte die Öffentlichkeit ab Juni 2023 den Ausschuss im Sitzungssaal direkt mitverfolgen. Dies ist ein problematisches Signal.
Die Befragungen des Untersuchungsausschusses wurden in mehrere Blöcke aufgeteilt: zunächst Betroffene und Fachstellen, später Vertreter*innen von Polizei, Staatsanwaltschaft und Verfassungsschutz. Im Zentrum stand vor allem die Arbeit der Ermittlungsbehörden und des Verfassungsschutzes. Die wesentlichsten Fragen waren:
– Ab wann und inwieweit sind die Ermittlungsbehörden und der Verfassungsschutz von einer Serie ausgegangen und haben dementsprechende Maßnahmen ergriffen?
– Existierten strukturelle Gründe für das Versagen von Polizei, Staatsanwaltschaft und Verfassungsschutz?
– Welche Rolle spielten Berliner Neonazi-Netzwerke wie beispielsweise „NW-Berlin“[3]?
– Warum blieben die Ermittlungen im Mordfall Burak Bektaş ohne greifbare Ergebnisse?
– Warum gibt es auch in anderen Fällen kaum Ermittlungserfolge, obwohl die mutmaßlichen Täter teils namentlich bekannt waren?
Aktuell arbeitet der Ausschuss an seinem Abschlussbericht. Schon jetzt ist absehbar, dass viele Erkenntnisse nicht über das hinausgehen werden, was Betroffene, antifaschistische Recherchen und zivilgesellschaftliche Beratungsstellen seit Jahren dokumentieren.
Gezeigt hat der Ausschuss vor allem, wie dringend die Arbeitsweise von Ermittlungsbehörden verändert werden muss. Extrem rechte Gewalt wurde jahrelang unterschätzt und wenn dann nur als Phänomen auf Bezirksebene betrachtet – gesamtstädtische neonazistische Zusammenhänge blieben so unter dem Radar.
Befragungen von Betroffenen
Mit Beginn der Zeug*innenanhörungen im September 2022 setzte sich der Untersuchungsausschuss unmittelbar mit den Erlebnissen der Betroffenen, sowie den Einschätzungen von Fachstellen auseinander. In nahezu allen Befragungen ist deutlich geworden, dass die Ermittlungsbehörden Angriffe über Jahre hinweg verharmlost oder ignoriert haben: Viele Anschläge wurden lediglich als ‚Sachbeschädigungen‘ eingestuft und Bedrohungen nicht als solche anerkannt. Die Ermittlungen verliefen schleppend und viele Betroffene bekamen auch auf Nachfragen selten ausführliche Antworten. Meist lieferten sie sogar selbst Hinweise und forderten ein, dass Beweismittel überhaupt beschlagnahmt und Zeug*innen befragt werden. So nahm die Polizei den gesprengten Briefkasten und die Steine, mit denen die Fenster der Anwohnerin Christiane Schott[4] eingeworfen worden waren, nur auf ihr Drängen hin mit (Befragung Christiane Schott, 11.11.2022, 7. Sitzung).
Die Betroffenen betonten, dass die Behörden sie ungeschützt ließen und nicht informierten, obwohl diese offenbar von konkreten Gefährdungen wussten. Besonders prägnant zeigte sich dies in den Schilderungen von Ferat Koçak, Bundestagsabgeordneter bei Die Linke, und Heinz Ostermann, Betreiber der Buchhandlung Leporello. Koçaks Auto wurde 2018 angezündet. In diesem Zeitraum gab es polizeiliche Überwachungsmaßnahmen der beiden Hauptverdächtigen in denen deutlich wurde, dass Koçak ein mögliches Ziel darstellt. Erfahren hat dies Koçak allerdings erst durch den rbb, der ihm Mitschnitte der Überwachung zeigte (Befragung Ferat Koçak, 16.09.2022, 4. Sitzung). Von den Behörden wurde ihm als Erklärung hierfür mitgeteilt, dass sein Name falsch geschrieben worden sei und ihm deshalb sein Auto nicht habe zugeordnet werden können.
Heinz Ostermann kritisierte einen ähnlich lapidaren Umgang mit der Bedrohungssituation: Kurz vor dem ersten Brandanschlag auf sein Auto 2016 wurde die Schaufensterscheibe seines Ladens durch Pflastersteine beschädigt. Obwohl dieser Angriff in unmittelbarer zeitlicher Nähe mit einer Veranstaltung über die AfD standen, an deren Organisation sich auch Ostermann beteiligt hatte, wollten die Polizeibeamten vor Ort die Tat nicht als politisch motiviert einstufen.
Auch Claudia von Gélieu (engagiert in der Galerie Olga Benario), deren Auto 2017 angezündet wurde, verwies darauf, dass die Behörden trotz offenkundiger Gefährdungslage ihre Bedrohungssituation herunterspielten. Sie stellte im Ausschuss die fundamentale Frage, seit wann die Behörden von ihrer Gefährdung wussten und warum dies keine Konsequenzen nach sich zog?
Belastende Erfahrungen mit Ermittlungsbehörden
Auch im direkten Kontakt mit den Ermittlungsbehörden sei es zu problematischen Aussagen und Begegnungen gekommen. Ferat Koçak wurde beispielsweise unmittelbar nach dem Anschlag auf sein Auto von einer Polizistin nach seiner Herkunft gefragt, verbunden mit der Vermutung, der Anschlag könne im Zusammenhang mit dem „kurdisch-türkischen Konflikt“ stehen. Detlef Fendt, Gewerkschafter bei der IG Metall, auf dessen Auto im Januar 2017 ein Brandanschlag verübt worden war, berichtete dem Ausschuss über eine merkwürdige Befragung von LKA-Beamten am darauffolgenden Morgen in seiner Wohnung – unter anderem mit der Frage, seit wann er NPD-Versammlungen störe (Befragung Detlef Fendt, 16.09.2022, 4. Sitzung).
Karin Wüst von der Initiative BASTA schilderte, dass es während ihrer wöchentlichen Kundgebungen vor dem LKA mehrfach zu feindseligem Verhalten durch Personen kam, die in das LKA-Gebäude hinein gegangen sind. Besonders gravierend war der Fall eines uniformierten Polizisten, der sich 2019 minutenlang rassistisch und extrem rechts geäußert habe, scheinbar ohne dass dies disziplinarische Folgen hatte (Befragung Karin Wüst, 30.09.2022, 5. Sitzung).
Jürgen S. von der Initiative „Hufeisern gegen Rechts“ berichtete von einem Sicherheitsgespräch mit der Polizei aufgrund seiner persönlichen Gefährdungslage. Darin wurde ihm empfohlen, einen SPD-Aufkleber an seinem Briefkasten zu entfernen, auf dem der Einwurf von AfD- und NPD-Werbung abgelehnt wird (Befragung Jürgen S., 30.09.2022, 5. Sitzung).
Eine ähnliche Einschätzung teilten auch die Fachstellen. Bianca Klose, Leiterin der Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus Berlin (MBR) fand dafür deutliche Worte: Die Taten seien oft eher als „Dumme-Jungen-Streiche“ behandelt worden. Den Betroffenen wurde nicht ausreichend zugehört und sie erhielten Informationen über den Stand der Ermittlungsverfahren meist erst wenn diese eingestellt wurden (Befragung Bianca Klose, 25.11.2022, 8. Sitzung).
Die Befragungen zeigen deutlich, dass sich die Betroffenen von den Ermittlungsbehörden vielfach nicht ernst genommen fühlten. Teilweise wurde ihnen zudem der Eindruck vermittelt, ihr zivilgesellschaftliches oder politisches Engagement habe zu den Angriffen beigetragen und sie trügen damit eine Mitschuld. Dieses Erleben verstärkte das Gefühl mangelnder Unterstützung und Anerkennung durch staatliche Stellen.
Seltsame Ermittlungsmaßnahmen
In den Befragungen berichteten die Betroffenen und Fachstellen immer wieder mit Irritation über polizeiliche Maßnahmen: So schilderte Christiane Schott, dass nach wiederholten Angriffen auf sie und ihre Familie im Haus gegenüber eine Überwachungskamera installiert wurde. Nach einem weiteren Angriff teilten ihr die Beamten mit, dass die Batterien leer und die Kamera defekt sei. Ein Polizeibeamter wunderte sich darüber, warum sie immer wieder Ziel von Angriffen werde, nachdem es doch ursprünglich nur eine Auseinandersetzung vor ihrer Haustür gab (Befragung Christiane Schott, 11.11.2022, 7. Sitzung).
Auch andere Betroffene erlebten ein Herunterspielen der Bedrohungslage, bis hin zu der absurden Einschätzung, eine Drohschmiererei mit Namensnennung sei „doch nett gemeint“ (Befragung Bianca Klose, 25.11.2022, 8. Sitzung).
Nicht nachvollziehbar ist ebenfalls, dass Christian von Gélieu, Ehemann von Claudia von Gélieu, nie offiziell als Zeuge vernommen wurde, obwohl er in der Nacht des Brandanschlags auf das Auto seiner Frau ebenfalls im Haus anwesend war (Befragung Christian von Gélieu, 02.09.2022, 3. Sitzung).
Die Versäumnisse in den Ermittlungen und das Gefühl nicht ernst genommen zu werden erlebten viele Betroffene als Ausdruck dessen, dass extrem rechte Gewalt nicht konsequent erkannt und verfolgt wird. Hinzu kommen strukturelle Probleme innerhalb der Polizei, die verschiedene Zeug*innen thematisierten. Durch häufige personelle Umbesetzungen, Umbenennungen und Neugründungen von Einheiten innerhalb der Ermittlungsgruppen sei es kaum noch nachvollziehbar gewesen, wer tatsächlich zuständig ist (Befragung Karin Wüst, 30.09.2022, 5. Sitzung).
Mangelnde Vorbereitung im Ausschuss
Unerfreulich war zudem die schlechte Vorbereitung einzelner Abgeordneter. So räumte beispielsweise der CDU-Vertreter Peter Standfuß ein, das 36-seitige Gutachten der MBR nicht „in allen Details“ gelesen zu haben, während der FDP-Abgeordnete Ralf Förster nur „Querlesen“ konnte. Die Befragungen knüpften daher nur selten an die Informationen aus den Gutachten der Fachexpert*innen an, sondern fragten diese eher ab. So wurde wertvolle Zeit vertan ohne neue Erkenntnisse zu erhalten.
Der zweite Teil der Reihe beschäftigt sich mit der Befragung der Polizei-Zeug*innen, den Versäumnissen in der Ermittlungsarbeit und deren Umgang mit den Betroffenen. Dieser erscheint am 27. Februar 2026.
Eine kürzere Zusammenfassung ist im monitor #101 erschienen und kann hier gelesen werden.
Die ausführlichen Protokolle vieler Sitzungen können bei NSU Watch nachgelesen werden.
- ↑ Die MBR spricht von zwei Zeitphasen: So ereignete sich die erste von 2009 bis 2015 und die zweite von 2016 bis 2019.
- ↑ NSU Watch: Offener Brief: Die Öffentlichkeit im Neukölln-Untersuchungsausschuss muss hergestellt werden!. 14.09.2022
- ↑ Klose, Bianca/ Wehrhahn, Sebastian (MBR) (2012): Das Ende eines Labels.
- ↑ 2011 untersagte Christiane Schott Neonazis Wahlkampfmaterial der NPD in ihren Briefkasten zu werfen. Daraufhin wurden sie und ihre Familie über zehn Jahre hinweg immer wieder terrorisiert. Sie lebte damals in der Neuköllner Hufeisensiedlung.