Pressefreiheit 2020: Angriffe auf Journalist*innen in Berlin

2020 stiegen Übergriffe auf Journalist*innen bei Demonstrationen bundesweit stark an. Zentrale Aggressor*innen gegen Journalist*innen waren Teilnehmende von Demonstrationen gegen die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie und die Polizei bei Protesten gegen die Räumung von besetzten Häusern in Berlin sowie bei Klimaschutzprotesten im Rheinischen Braunkohlerevier. Auf der politischen Ebene hat Bundesinnenminister Horst Seehofer im Juni 2020 die rote Linie der Pressefreiheit überschritten, indem er ankündigte, dass das BMI beabsichtige, zu prüfen, die Journalistin Hengameh Yaghoobifarah wegen einer polizeikritischen Kolumne in der taz anzuzeigen.

 

Straftaten bundesweit gegen Medien und Medienvertreter*innen nach Polizeilicher Kriminalstatistik (PKS) 2016 – 2020[1]

Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) des BKA weist seit 2016 Straftaten gegen Medien/Medienvertreter*innen aus. Berücksichtigt werden in dieser Statistik jedoch nur Gewaltdelikte. Behinderungen in der Pressearbeit, die unterhalb der Schwelle von Straftaten liegen, werden nicht in der PKS erfasst. Dazu gehören z. B. das Abdecken von Kameras mit Schildern, die Verfolgung oder Bedrängung von Journalist*innen, die Aufforderung durch Polizist*innen an Journalist*innen, die Pressearbeit einzustellen, das Nicht-Akzeptieren von Presseausweisen, die Aufforderung, Bilddaten zu löschen oder die Einsicht in die Kamera zu gewähren, und die widerrechtliche Erfassung von personenbezogenen Daten von Journalist*innen durch die Polizei. Die PKS bildet dabei sprichwörtlich nur die „Spitze des Eisberges“ ab. Es ist von einer hohen Dunkelziffer an Übergriffen auf Pressevertreter*innen auszugehen.

Bundesweit konnten durch die dju Berlin-Brandenburg 398 Behinderungen in der Pressearbeit von Journalist*innen, inkl. 76 tätliche Angriffe festgestellt werden. Die Polizei und Bundespolizei verantwortet davon 208 Behinderungen in der Pressearbeit, inkl. 33 tätliche Angriffe. Die PKS, das European Centre for Press and Media Freedom (ECMPF) in Leipzig und Reporter ohne Grenzen (ROG) stellen für 2020 einen starken Anstieg der Gewaltdelikte gegen Medien und Medienvertreter*innen fest. Im Vergleich zu 2019 hat sich die Anzahl der Straftaten verdoppelt und die Gewaltdelikte sind überproportional angestiegen. Die tätlichen Übergriffe auf Journalist*innen sind nach Angaben von Reporter ohne Grenzen in 2020 um 627 Prozent im Vergleich zu 2019 gestiegen.

Behinderungen von und Angriffe auf Journalist*innen in Berlin-Brandenburg und bundesweit

2020 wurden in Berlin 217 Journalist*innen in der Pressearbeit behindert, inkl. 43 tätliche Angriffe. Teilnehmer*innen von Protesten, mehrheitlich bei den „Corona-Protesten“, verantworteten 117 Behinderungen in der Pressearbeit, davon 16 tätliche Angriffe. Die Polizei in Berlin verantwortete 100 Behinderungen in der Pressearbeit, davon 27 tätliche Angriffe. Bundesweit wurden 398 Behinderungen in der Pressearbeit, davon 208 durch Polizei und Bundespolizei, zzgl. private Wach- und Sicherheitsdienste festgestellt. Den ersten Übergriff auf Journalist*innen in Berlin im Zusammenhang mit den Corona-Protesten kann man auf den 18. April 2020 datieren, gegenüber einem russischen Kamerateam. Dieses wurde für ein ARD-TV-Team gehalten und von den umstehenden Teilnehmer*innen der Demonstration bedrängt und beleidigt.

Behinderungen von und Angriffe auf Journalist*innen bei Corona-Protesten

Mit dem Beginn der Pandemie in Deutschland im März 2020 und dem Erlass erster Maßnahmen entwickelte sich eine bundesweit agierende Protest-Bewegung gegen die Corona-Eindämmungsmaßnahmen. Den Ausgang nahmen die Proteste Ende März 2020 zuerst in Berlin und dann ab April 2020 bundesweit in anderen Städten, darunter in Stuttgart, München und Freiburg. Die taz stellte am 26. April 2020 fest: „Am Samstag hat sich gezeigt, dass aus dem Protest einiger Berliner Kritiker*innen einer behaupteten ,Corona-Diktatur‘ innerhalb von einem Monat eine landesweite Bewegung geworden ist.“[2] Vorläufiger Höhepunkt der bundesweiten Straßenproteste waren dann die Demonstrationen in Berlin am 1. und 29. August 2020. Seit der dezentralen bundesweiten Organisation der Corona-Proteste durch „Querdenken“ stieg von Mai bis August die Gewalt gegenüber Journalist*innen bundesweit stark an. Es verging seit dem August kaum ein Wochenende, an dem nicht ein*e Journalist*in bei der Pressearbeit behindert, bedroht, bedrängt und zum Teil auch körperlich von den Teilnehmer*innen der Corona-Proteste angegriffen wurde. So wurden in diesem Zusammenhang nach Auskunft der Bundesregierung vom 11. Dezember 2020 [3] vom 1. März bis zum 27. November 2020 konkret 18 Gewaltdelikte gegen Journalist*innen durch den Kriminalpolizeilichen Meldedienst Politisch motivierte Kriminalität (KPMD-PMK) festgestellt. [4]

In Berlin gab es nach unserer Erkenntnis als Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di Berlin-Brandenburg 2020 im Zusammenhang mit 21 Demonstrationen der Corona-Proteste mindestens 92 Behinderungen in der Pressearbeit von Journalist*innen. Davon gingen 81 von den Teilnehmer*innen aus und 11 von den eingesetzten Polizist*innen. Das ECPMF stellte in Berlin 23 tätliche Angriffe fest.[5]

Behinderungen von und Angriffe auf Journalist*innen durch rechte Medienaktivist*innen

Das Entstehen und vor allem die Ausbreitung der Corona-Proteste im Frühjahr 2020 war ohne Liveübertragungen auf Youtube nicht denkbar. Die Youtuber*innen sind das mediale Rückgrat der Corona-Proteste und haben wesentlich dazu beigetragen, dass die Menschen seit Mai 2020 auf die Straße gegangen sind und sich den Corona-Protesten angeschlossen haben. Allein in Berlin sind ca. 30 Youtuber*innen, Blogger*innen, Vlogger*innen mit ca. 1,1 Mio. Follower*innen ansässig, die über die Corona-Proteste in der Stadt berichtet haben. Schwerpunkte der Berichterstattung der rechten Medienaktivist*innen waren u. a. Video-Live-Übertragungen von Demonstrationen, Interviews mit Protagonist*innen und zum Teil offen radikalen Rechten. Die Medienaktivist*innen arbeiten in der Regel auf den Plattformen Youtube, DLive oder Twitch und finanzieren sich über Spenden oder steuerfreie Schenkungen. In Einzelfällen werden die Inhalte, nach einem „Deplatforming“ (Löschung des Accounts) z. B. auf Youtube, auf eigenen Homepages veröffentlicht.[6]
Daneben wird seit April 2020 die Vereinszeitung „Demokratischer Widerstand“ von Medienaktivist*innen der Kommunikationsstelle Demokratischer Widerstand e.V. herausgegeben. Die Blattlinie schwankt zwischen Verschwörungsideologie und rechtsoffener Publizistik. Die rechten Medienaktivist*innen beschreiben sich selbst als „Journalisten“, „Freie Presse“ oder „alternative Medien“, die „unabhängig“ von den sogenannten „Mainstream-Medien“ oder der „Konzernpresse“ tätig seien. Im Laufe der Corona-Proteste haben sich mindestens 15 Medienaktivist*innen als sogenannte Influencer*innen herauskristallisiert, die die Corona-Proteste medial prägen. In der fachlichen Einordnung handelt es sich bei den Veröffentlichungen der Medienaktivist*innen nicht um Journalismus, da in der Regel keine journalistischen Grundsätze und Normen, wie der Pressekodex über die Unabhängigkeit und Sorgfaltspflicht in der veröffentlichten Berichterstattung beachtet werden.
Die Medienaktivist*innen versuchen immer wieder den Eindruck der „journalistischen Neutralität und Unabhängigkeit“ zu erwecken. Bei der Live-Berichterstattung vermischen sie regelmäßig eine berichtende Darstellung der Ereignisse mit einer konkreten Einflussnahme auf die Kundgebung als Demonstrationsteilnehmer*innen. Die*der selbsternannte Bürgerjournalist*in wird dann zum*zur Medienaktivist*in durch:
1. Teilnehmendes Verhalten an Kundgebungen und Demonstrationen, wie z. B. das Rufen von Parolen und Singen.
2. Aufwiegeln und „Anheizen“ von Teilnehmer*innen durch Rufe und Aufforderungen.
3. Aufforderungen an die Polizei, polizeiliche Maßnahmen gegenüber Dritten einzustellen.

Polizeiliche Maßnahmen werden von der*dem Medienaktivist*in durch Bedrängung, „in den Weg stellen“ proaktiv behindert, z. B. indem eine Ingewahrsamnahme durch ein Interview gestört wird. Das aktivistische Verhalten der vermeintlichen Journalist*innen wird von den Zuschauer*innen als „kritischer“ Journalismus verstanden. Ein zentrales Narrativ in der „Berichterstattung“ ist die Konfrontation der*des „Journalist*in“ mit der Polizei, professionellen Journalist*innen und Gegendemonstrant*innen. Dies wird von den Zuschauer*innen als „auf den Zahn fühlen“, dem „Unrechtstaat“, der „Diktatur“ oder dem „Merkel-Regime“ entgegentreten bewertet. Dabei werden Dritte in Livestreams körperlich bedrängt, Porträtfotos im Sinne des Kunsturhebergesetzes §22 live ohne Zustimmung veröffentlicht, die Ablehnung von Interviewanfragen ignoriert und demokratischer Gegenprotest als bezahlter Protest diffamiert, z. T. auch Polizist*innen und Politiker*innen strafbar beleidigt. Diese rechtlichen Überschreitungen haben meist weder eine polizeiliche Maßnahme in der Situation noch im Nachgang ein Ermittlungsverfahren oder eine Verurteilung zur Folge. Diese Verstöße finden auch in den dazugehörigen Chats statt, was in der Vergangenheit zu regelmäßigen Sperren der Medienaktivist*innen auf großen Plattformen führte. Diese Verstöße gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Plattformen werden dann als „Zensur“ des Staates oder „Diktatur“ von den Medienaktivist*innen kritisiert.

„Markieren“ von Journalist*innen

Ein Teil der bundesweit aktiven rechten Medienaktivist*innen stellt eine konkrete Bedrohung für professionelle Journalist*innen im beruflichen und privaten Kontext dar. Seit Mai 2020 konnte vermehrt beobachtet werden, dass Medienaktivist*innen Journalist*innen zum Gegenstand ihrer Veröffentlichungen machten. In ihren Videos werden regelmäßig Journalist*innen bei Demonstrationen „markiert“, verstärkt auf Youtube und Telegram mit einem Foto oder per Video „zur Fahndung“ ausgeschrieben, die private Adresse und Kontaktdaten veröffentlicht. Redaktionen werden zu Feinden erklärt 2020 wurden Redaktionen von ARD, ZDF, RTL und Correctiv wiederholt zur „öffentlichen Zielscheibe“. Die Anleitung dazu lieferte beispielsweise die Zeitung „Demokratischer Widerstand“. Die Zeitung lässt regelmäßig Autor*innen zu Wort kommen, die in geschichtsrevisionistischer Weise behaupteten, die großen Medienhäuser seien gleichgeschaltet. So veröffentlichte die Zeitung in der Ausgabe N° 17 im Vorfeld der gewaltsamen Proteste vom 28. bis 30. August 2020 einen detaillierten Lageplan Berliner Medienhäuser. Die Leser*innen der Zeitung, in der Regel auch die Teilnehmer*innen an der bundesweiten Demonstration am 30. August 2020, wurden darin offen angeleitet, im Zuge der Proteste die Redaktionen vor Ort zu besuchen, ein Gespräch mit dem „Direktor“ zu fordern, „dass dieser sich der Versammlung persönlich erklären solle“. Die Redaktionen mussten in der Folge zum Teil von der Polizei geschützt werden.

Falsche Verdächtigung von Journalist*innen

Das Markieren von einzelnen Journalist*innen geht einher mit der Bezichtigung von Straftaten durch rechte Medienaktivist*innen der Corona-Proteste. In der Regel wird am Rande von Demonstrationen dem*der Journalist*in eine Straftat unterstellt und vor Ort Anzeige gegen den*die Journalist*in erstattet, wie z.B.
• Vorwurf der Beleidigung des*der rechten Medienaktivist*in
• Vorwurf der Körperverletzung an dem*der rechten Medienaktivist*in
• Vorwurf der Verletzung von Persönlichkeitsrechten nach § 22 Kunsturhebergesetz durch Porträtaufnahmen seitens Journalist*innen.

Diese Anzeigen führen zu einer erhöhten Bedrohungslage der Journalist*innen. Neben den Kosten geht es den Medienaktivist*innen vor allem um die Adressdaten und Namen der Journalist*innen, die ggf. im Rahmen der Anzeige aktenkundig und dadurch bekannt werden.

Behinderung von Pressearbeit und Gewalt gegen Journalist*innen durch die Polizei

Bundesweit war die Gewalt gegen Journalist*innen durch Polizist*innen ein weiterer Schwerpunkt der Übergriffe. So gingen 2020 nach Erkenntnis der dju Berlin-Brandenburg bundesweit 43 Prozent und in Berlin 62 Prozent der tätlichen Angriffe gegen Journalist*innen von Polizist*innen aus. Gewalt im Sinne von tätlichen Übergriffen gegen Pressevertreter*innen durch Polizist*innen ist in Deutschland nach Einschätzung des ECPMF Ende Dezember 2020 „quite rare“ (Anm.: „relativ selten“). Nach den Informationen von www.mappingmediafreedom.org, einem Projekt des ECPMF, haben seit 2014 konkret 113 Journalist*innen und Medienarbeiter*innen in der EU und Ländern, die dieser beitreten wollen, körperliche Gewalt durch die Polizei erlitten.[7]

Charakteristisch an den Übergriffen ist, dass diese sich in der Regel im Zusammenhang mit wenigen lokalen Protesten von bundesweiter Bedeutung ereigneten. So wurden auf vier Demonstrationen bundesweit 101 Journalist*innen von Polizist*innen, teilweise in enger Zusammenarbeit mit privaten Sicherheitsunternehmen, bei der Pressearbeit behindert und 17 davon körperlich attackiert. Allein in Berlin wurden bei zwei Räumungen 53 Journalist*innen von Polizist*innen in der Pressearbeit behindert, davon 9 körperlich angegriffen, z. T. mit Faustschlägen in das Gesicht und mit dem Schlagstock gegen die Beine. Die Schwere der Verletzungen der Journalist*innen ist dabei deutlich höher als bei den Corona-Protesten, da die Polizist*innen in der Regel mit Einsatzmitteln wie Mehrzweckeinsatzstock, hartkunststoff-verstärkten Handschuhen oder schweren Einsatzstiefeln die Journalist*innen angriffen. Die körperliche Gewalt gegen Journalist*innen wird noch durch konfrontative Einsatztaktiken und Militarisierung von polizeilichem Handeln bei Großlagen verstärkt.[8] Es wurden bei der Berichterstattung über die Corona-Proteste wie auch im Dannenröder Forst oder im Rheinischen Kohlerevier offen erkennbare Journalist*innen (durch Kennzeichnung an einem Helm, Presseausweis am Oberkörper oder die professionelle Kamera- oder Videoausrüstung) angegriffen. Trotzdem sie ganz offensichtlich Berichterstatter*innen waren, wurde schlicht von den Polizist*innen zugeschlagen, anstatt zu milderen Mitteln (Aufforderung, sich zu entfernen) zu greifen.

Einengung journalistischer Räume durch „Rote Zonen“

In Berlin wurden im Rahmen der oben genannten Proteste rund um die Räumung des Syndikats und der Liebig34 mittels Allgemeinverfügungen Sperrbereiche errichtet – sogenannte „Rote Zonen“. In diesen war die Pressefreiheit für Stunden faktisch außer Kraft gesetzt. Die Journalist*innen hatten keine Möglichkeit, den Bereich Stunden vor der eigentlichen Räumung unkontrolliert zu betreten und sich unbeobachtet, ohne polizeiliche Begleitung in den Straßen zu bewegen, zu arbeiten und zu recherchieren, um z. B. Gespräche mit Menschen in dem betroffenen Stadtteil zu führen. Die Einrichtung von „Roten Zonen“ ist ein Mittel des „protest policing“, d.h. der polizeilichen Behandlung und Kontrolle von Protestierenden, insbesondere bei Großdemonstrationen, wie etwa bei dem G8-Gipfel 2007 in Heiligendamm.

Positive Entwicklungen für Journalist*innen

Mit dem Jahreswechsel sind auch erste positive Entwicklungen für die Verbesserung der Arbeit und des Schutzes von Journalist*innen festzustellen. Nach fast einem Jahr kritischer medialer und Vorort-Begleitung der Übergriffe auf Journalist*innen durch die dju Berlin-Brandenburg, vereinbarten die dju und ver.di mit dem Innensenator, der Berliner Polizeipräsidentin und dem Pressesprecher der Berliner Polizei folgende Maßnahmen:
1. Runder Tisch nach Großdemonstrationen
2. Ständiger Austausch bei Demonstrationen zwischen Journalist*innen mit der Pressestelle und Einsatzleiter*innen
3. Unterstützung der hauptberuflichen Journalist*innen durch konsequente Anwendung des bundeseinheitlichen Presseausweises bei Demos
4. Schulungen von Einsatzkräften der Polizei durch die dju im Presse- und Medienrecht

Zudem hat die Berliner Polizei im 1. Quartal 2021 bei Großdemos vereinzelt Medienschutzbereiche für Journalist*innen eingerichtet. Auch der Umgang der Einsatzkräfte mit den Journalist*innen hat sich vereinzelt verbessert, berichten Kolleg*innen. Diese Entwicklungen müssen sich nun verstetigen und fortgeführt werden. Auch in Sachsen wurde zwischen der Justizministerin und ver.di ein runder Tisch vereinbart.

  1.  Vgl. Bundestagsdrucksache 19/4105
  2.  Vgl. Erik Peter (2020): Die Stunde der Rechten, in: taz, Tageszeitung, 26.4.2020. www.taz.de/Corona-Verschwoerungsdemos/!5678552
  3.  Vgl. Bundestagsdrucksache Drucksache 19/25214
  4.  Ebenda.
  5.  Vgl. European Centre for Press and Media Freedom (ECPMF): Feindbild Journalist 5. www.ecpmf.eu/feind-bild-journalist-2021 (letzter Zugriff am 8.4.2021)
  6.  Deplatforming beschreibt den dauerhaften Ausschluss von Kanalbetreibern von Plattformen wie Youtube, Twitter oder Instagram. Vgl. Isabelle Klein: „Deplatforming“. Wie Online-Plattformen gegen Rechtsextremismus vorgehen, 15.7.2020: www.deutschlandfunk.de/deplatforming-wie-online-plattformen-gegen.2907.de.html?dram:article_id=480573 (letzter Zugriff am 14.2.2021)
  7.  Vgl. Hoffmann, Martin: #ReportIt: Not a “normal procedure” – Police violence against the press in Europe, 2.10.2020. www.mappingmediafreedom.org/2020/10/02/reportit-police-violence-against-press/ (letzter Zugriff am 15.2.2021)
  8.  Vgl. Kirsch, Martin: Militarisierung des Protest Policing: Polizeikrieger als Autoritäre Konfliktlösung; in: www.cilip.de/2017/11/27/militarisierung-des-protest-policing-polizeikrieger-als-autoritaere-konfliktloesungs-strategie
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