Auf dem Weg zur autoritären Formierung – Angriffe auf die demokratische Zivilgesellschaft

Rechtspopulist_innen wie die „Alternative für Deutschland“ (AfD) beklagen sich immer häufiger, zivilgesellschaftliche Akteur_innen seien politisch nicht „neutral“¹. In der Regel geht dies einher mit der Forderung, dass diese Akteur_innen sich „neutral“ zu verhalten haben, womit letztendlich ein Abrücken von bestimmten Positionen gemeint ist – insbesondere von solchen, die sich kritisch mit Rechtspopulismus und Rechtsextremismus im Allgemeinen und mit der AfD im Besonderen auseinandersetzen. Das kurzfristige Ziel dieser Forderung ist, die betroffenen Akteur_innen in ihrem Engagement zu verunsichern und dazu zu bewegen, klare Positionierungen zurückzunehmen oder von vornherein zu vermeiden. So sollen politische Gegner_innen eingeschüchtert und eine offensive Parteinahme für eine plurale Gesellschaft zurückgedrängt werden.

 
Foto: © Fridolin Welti

Doch die Anfeindungen gegen demokratisch Engagierte gehen längst darüber hinaus – die betroffenen Projekte, Vereine und Institutionen sollen nicht nur ihre Kritik einstellen, vielmehr wird ihre Existenz grundlegend infrage gestellt. Parlamentarische Initiativen zur Kürzung oder Streichung von Fördermitteln richten sich gegen ihre finanzielle Absicherung, begleitet von einer öffentlichen Diffamierung und Diskreditierung ihrer Arbeit mit dem Ziel, Zweifel am gesellschaftlichen Stellenwert ihrer Arbeit zu streuen und den politischen Rückhalt bis hin zu den Fördermittelgeber_innen zu schwächen.

Die Angriffe auf die demokratische Zivilgesellschaft sind zu einem rechtspopulistischen Identitätsthema geworden und stehen für den Kampf gegen die offene Gesellschaft insgesamt. Es geht um nichts weniger als „die Eroberung der kulturellen Deutungshoheit“, um die emanzipatorischen kulturellen und sozialen Veränderungen, die etwa 1968 erstritten wurden, rückgängig zu machen oder gar in ihr Gegenteil zu verkehren.

Von den Angriffen betroffen ist – sowohl bundesweit als auch in Berlin – die ganze Bandbreite gesellschaftlicher Akteur_innen, die sich für diese Errungenschaften einsetzen: Bildungsstätten und Schulen, Jugendfreizeiteinrichtungen und Stadtteilzentren, Gewerkschaften und Selbstorganisationen von Migrant_innen, Theater und Kulturstätten, Demokratieprojekte, Menschenrechtsorganisationen und viele mehr. Dabei besteht eines der „wichtigsten und langfristigen politischen Ziele“ der Rechtspopulist_innen darin, im Kampf gegen den „Linksextremismus“ staatlich geförderte Projekte zu „zerschlagen“ und ihre „Alimentation“ zu beenden, wie es in einem internen Papier des AfD-Landessprechers in Mecklenburg-Vorpommern heißt.

Feindbild offene Gesellschaft

Mit dieser Partei in Regierungsverantwortung ist davon auszugehen, dass es keine staatliche Unterstützung von zivilgesellschaftlichem Einsatz gegen Rechtsextremismus mehr geben würde, aber auch keine Förderung von inklusiven, feministischen und rassismuskritischen Ansätzen in der Jugendarbeit und in der politischen Bildung insgesamt. Staatliche Institutionen wären dazu angehalten, eine kritische Auseinandersetzung mit antidemokratischen Tendenzen und minderheitenfeindlichen Positionen einzustellen und „deutsche Leitkultur statt Multikulturalismus“ zu vermitteln, wie es im AfD-Grundsatzprogramm heißt. Autoritärer Politik, die ein homogenes Volkskonzept verfolgt, sind all jene Kräfte Feinde, die sich für plurale Gesellschaftsentwürfe einsetzen.

Die Angriffe auf die demokratische Zivilgesellschaft sind zu einem rechtspopulistischen Identitätsthema geworden und stehen für den Kampf gegen die offene Gesellschaft insgesamt.

Das langfristige Ziel einer solchen Diffamierungsstrategie ist, durch die kontinuierliche Diskreditierung zivilgesellschaftlichen Engagements als „ideologisch“ oder gar „linksextrem“ nicht nur die betroffenen Akteur_innen unter Druck zu setzen, sondern die Verunsicherung auch auf weitere Projekte und Einrichtungen zu erstrecken sowie auf die zuständigen Verwaltungsstrukturen, Kooperationspartner_innen, Fördermittelgeber_innen und politischen Entscheidungsträger_innen. Das ist häufig indirekt wirksam: Auch, wenn den Forderungen der Rechtspopulist_innen auf Seiten der Mittelgeber_innen nicht zugestimmt wird, kann es bei den Geförderten zu einer vorsorglichen Einschränkung des eigenen Aktionsradius kommen, etwa zu einer weniger offensiven Positionierung oder Unterstützung von Betroffenen, um möglichst keine Angriffsfläche zu bieten. Je stärker die Diskursmacht der Rechtspopulist_innen wird und der Rückhalt für die betroffenen Akteur_innen schwindet, umso wahrscheinlicher wird es, dass sich einige Positionen dann auch gesellschaftlich durchsetzen. Bereits jetzt scheinen die Rechtspopulist_innen laut Michael Sturm „als unsichtbarer Akteur […] vielfach mit am Tisch zu sitzen“ – auch ohne eine einzige Regierungsbeteiligung.

Anfeindung auf mehreren Ebenen

Im Januar 2018 veröffentlichte die Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus Berlin (MBR) einen Text unter dem Titel „Diffamierung zivilgesellschaftlichen Engagements als rechtspopulistische Strategie“. Der Text zeichnet nach, wie vor allem in parlamentarischen Anfragen im Berliner Abgeordnetenhaus (AGH) sowie in einzelnen Bezirksverordnetenversammlungen (BVV) staatlich geförderte Projekte in die Nähe des „Linksextremismus“ gerückt werden. Bereits in diesen Anfragen spielte der Vorwurf einer mangelnden „Neutralität“ eine entscheidende Rolle in der Argumentation der AfD. Die Diffamierung der demokratischen Zivilgesellschaft lässt sich als eine bundesweite Strategie beschreiben, die inzwischen weit über den parlamentarischen Raum hinausreicht.

Auch wenn die Anfeindungen auf verschiedenen Ebenen erfolgen, spielen parlamentarische Anfragen als Mittel der Diffamierung weiterhin eine wichtige Rolle. Sie werden genutzt, um an mehr Detailinformationen zur Arbeit von Einrichtungen zu gelange n, und sind häufig Ausgangspunkt weiterer, zumeist kleinteiliger Kampagnen. Dabei zeigt sich nicht selten, dass bereits eigenständige Recherchen zu den Einrichtungen, zu Veranstaltungen und zum Personal angestellt wurden. Mitarbeiter_innen werden zunehmend auch namentlich in den Fokus gerückt. Das löst bei den Betroffenen erhebliche Unsicherheit aus. Häufig wird bei staatlich finanzierten Projekten die Zweckmäßigkeit und/oder Höhe der Förderung angezweifelt. So entsteht nicht nur ein großer Rechtfertigungsdruck gegenüber den Geldgeber_innen, sondern auch erheblicher Verwaltungsaufwand für diese, der durch erforderliche Zuarbeiten die Arbeit in Initiativen und Projekten lähmen kann.

Neben unzähligen kleinen Anfragen wird auch mithilfe eigener parlamentarischer Anträge die Finanzierung von Einrichtungen infrage gestellt. So forderte 2017 die Berliner AfD im Zuge der Haushaltsverhandlungen die Kürzung der Mittel des Friedrichstadt-Palastes, da sich der Intendant deutlich gegen die Partei positioniert hatte. Der Theaterintendant erlebte nach seiner Positionierung nicht nur massive Hetze in den sozialen Medien, ein Abgeordneter der AfD argumentierte auch, die Kürzung solle ihm Gelegenheit geben, sein Demokratieverständnis zu überdenken.

Zunehmend werden von der AfD weitere verfassungsrechtlich verbriefte Befugnisse von Abgeordneten als Mittel der Informationsbeschaffung eingesetzt. Hierzu gehört der Antrag auf Akteneinsicht beim Zuwendungsgeber, wodurch mitunter auch der Einblick in sensible, personenbezogene Daten einzelner Beschäftigter gelingt. Ein ähnlicher Einblick ist auch durch eine Auskunft beim Vereinsregister möglich. Für (potentiell) betroffene Vereine und Fördermittelempfänger_innen kann es sinnvoll sein, vor diesem Hintergrund zu prüfen, welche Daten jeweils hinterlegt sind und ob alle notwendigen Maßnahmen des Datenschutzes ergriffen wurden. Jenseits der offiziellen Wege kann es auch zu informellen Anfragen durch einzelne rechtspopulistische Abgeordnete kommen, die unter Berufung auf ihr Mandat bestimmte Unterlagen bei öffentlich finanzierten Einrichtungen anfordern. Auch wenn die Einrichtungen in diesem Fall in der Regel nicht auskunftspflichtig sind, können entsprechende Kontaktversuche bei den Betroffenen zu vorschnellem Handeln führen. Hier empfiehlt es sich, wie auch in allen anderen Fällen, Ruhe zu bewahren und – gegebenenfalls unter Hinzuziehung von Jurist_innen oder Fördermittelgeber_in – zunächst zu prüfen, ob eine Auskunft tatsächlich erfolgen muss.

Engagierte unter Druck

Die Sorgen und Ängste der Betroffenen im Hinblick auf ihre persönlichen Daten, besonders Privatadressen, sind nicht unbegründet. Im September 2018 schlug der Fall rund um den Blogger Schlecky Silberstein hohe Wellen, als im Nachgang eines Satire-Videos zu den rechten Aufmärschen in Chemnitz vor der Haustür seines Kollegen ein Berliner AfD-Abgeordneter gemeinsam mit einem Kameramann auftauchte und das Klingelschild filmte. Das Video mit den Adressdetails wurde anschließend im Netz veröffentlicht, woraufhin der Künstler umgehend antisemitische Morddrohungen erhielt. Immer häufiger müssen engagierte Einzelpersonen und Projekte erleben, wie die öffentlichkeitswirksamen Diffamierungsversuche der Rechtspopulist_innen ihre Wirkung auch im außerparlamentarischen Raum entfalten. So berichten Betroffene beispielsweise von einer Zunahme an Beleidigungen und Bedrohungen gegen ihre Einrichtungen oder einzelne Mitarbeitende in den sozialen Medien, per E-Mail oder am Telefon. Die Situation kann sich mitunter auch dadurch verschärfen, dass nicht nur rechte Medien die Vorwürfe und Unterstellungen der Rechtspopulist_innen aufgreifen und unkommentiert wiedergeben. Die Anfeindungen der Rechtspopulist_innen gehen nicht selten mit Versuchen einher, persönliche Zusammentreffen mit Vertreter_innen von Projekten und Einrichtungen zu bewirken, etwa durch den (angekündigten) Besuch von Veranstaltungen, durch Raumanfragen oder die Bitte um Gesprächstermine. Vielfach wird hierbei von rechtspopulistischen Mandatsträger_innen der Eindruck erweckt, dass ihnen der Zutritt zu staatlich geförderten Einrichtungen aufgrund ihres Amts in keinem Fall versagt werden darf. Wie genau ein solches grundsätzliches Betretungsrecht begründet wird, bleibt jedoch in der Regel unklar. Tatsächlich stellt sich die rechtliche Situation je nach Einzelfall ganz unterschiedlich dar und steht häufig im Zusammenhang mit der Frage, inwiefern ein Besuch für die Ausübung von Amt und Mandat tatsächlich notwendig ist. Eine juristische Beratung sowie gründliche Vorbereitung kann den Betroffenen hier Handlungssicherheit verschaffen.

Viele der genannten Strategien werden genutzt, um sich als Opfer vermeintlich undemokratischer Ausgrenzung zu inszenieren. Für die Einrichtungen, ihre Mitarbeitenden und Nutzer_innen stellt die Aussicht auf eine direkte Konfrontation mit Funktionsträger_innen einer rechtspopulistischen Partei häufig eine große Belastung dar, die auch als Eingriff in Schutzräume für diejenigen empfunden werden kann, die von den diskriminierenden Äußerungen und Positionen in Politik und Gesellschaft unmittelbar betroffen sind.

Die Erfahrungen in Berlin zeigen auf, dass die Forderung nach „Neutralität“ nur ein Element innerhalb einer umfassenderen rechtspopulistischen Strategie ist. Diese verfolgt in den Worten des Pankower Bezirksverbandes der AfD ein klares Ziel: „Der Tag wird kommen, an dem wir diesen ganzen ökokommunistischen Sumpf trockenlegen“. Einzelpersonen, Projekte und Vereine, die mit ihrer täglichen Arbeit für die Einhaltung von Menschenrechten und demokratischen Prinzipien einstehen, geraten zunehmend unter Druck und müssen sich für ihr selbstverständlich geglaubtes Engagement rechtfertigen. Da die Rechtspopulist_innen für ihre Diffamierungsversuche sämtliche Mittel einsetzen, die ihnen auch durch einen zunehmenden Gewinn an politischer Macht zur Verfügung stehen, sind insbesondere öffentlich geförderte Einrichtungen dabei mit Anfeindungen auf verschiedenen Ebenen konfrontiert.

Gemeinsam standhalten

Dass eine Kritik an diskriminierenden und antidemokratischen Positionen (auch innerhalb von Parteien) in der rechtspopulistischen Argumentation bereits als „linksextrem“ und „nicht neutral“ gilt, wirft Fragen über das Demokratieverständnis auf. Die Begriffe von „Neutralität“ und „Meinungsfreiheit“ werden auf solche Weise instrumentalisiert, dass in der Folge Meinungsäußerungen zu politischen Parteien beinahe unmöglich erscheinen, während der Widerspruch gegen minderheitenfeindliche Aussagen als „Zensur“ gilt. In beiden Fällen gelingt es den Rechtspopulist_innen, sich als Opfer vermeintlich undemokratischer Ausgrenzung zu inszenieren und nicht selten Fragen im Hinblick auf bestimmte Begrifflichkeiten sowie zur Rechtslage aufzuwerfen.

Wie verschiedene Expertisen zu diesem Thema zeigen, verlangt die Frage nach einer Notwendigkeit zur politischen Neutralität von staatlichen Stellen einerseits und öffentlich geförderter Zivilgesellschaft andererseits in der Tat nach einer differenzierten Antwort. Einschlägige Präzedenzfälle fehlen bislang. Ein juristisches Gutachten, welches vom Bundesverband Mobile Beratung e.V. und weiteren zivilgesellschaftlichen Trägern in Auftrag gegeben wurde, verweist jedoch auf verhältnismäßig weite Grenzen der Äußerungsmöglichkeit für Nichtregierungsorganisationen. Im Einzelfall kann es für betroffene Projekte und Verwaltungsstrukturen ratsam sein, die eigene Handlungs- und Argumentationssicherheit durch eine fachgerechte juristische Einschätzung zu stärken. Die Frage der „Neutralität“ verlangt jedoch nicht nur nach einer juristischen Antwort; vielmehr sind der Begriff und seine Auslegung aktuell in der gesellschaftspolitischen Auseinandersetzung insgesamt umkämpft, wie sich unter anderem an Diskussionen rund um die Bedeutung des Beutelsbacher Konsenses in der politischen Bildung zeigt.

Das Vorgehen der Rechtspopulist_innen gegen die demokratische Zivilgesellschaft stellt die Betroffenen vor eine Vielzahl an Herausforderungen. In der Auseinandersetzung mit diesen empfiehlt es sich vor allem, nicht die Ruhe zu verlieren, sondern mit kühlem Kopf und gegebenenfalls juristischem Rat die geeigneten Argumentations- und Handlungsmöglichkeiten zu finden. Hierbei kann es sinnvoll sein, im Verbund mit anderen Betroffenen zu agieren und im besten Fall in Rücksprache mit den Fördermittelgeber_innen solidarische Antworten zu finden. Für individuelle Beratungen kann auf die Unterstützung von Fachprojekten wie der Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus zurückgegriffen werden.

¹ Im Folgenden werden die Begriffe „Neutralität“ und „neutral“ meistens in Anführungszeichen gesetzt. Damit soll verdeutlicht werden, dass sie seitens rechtspopulistischer Akteur_innen verschieden ausgelegt und instrumentalisiert werden, um sie gegen engagierte Demokrat_innen einzusetzen.
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