Lichtenberg verhindert differenzierte Aufarbeitung am Gedenkort Rummelsburg

Die ehemaligen Rummelsburger Arbeitshäuser in Berlin-Lichtenberg wurden im Kaiserreich als Strafanstalten für Obdachlose und Bettelnde zur »Arbeitserziehung« und »Besserung« eingerichtet sowie zur Nachhaft von Zuchthausinsassen. Mit dem Erbgesundheitsgesetz und dem Erlass zur vorbeugenden Verbrechensbekämpfung wurde im deutschen Faschismus legitimiert, dass »arbeitslose Fürsorgeempfänger«, »Arbeitsscheue«, ehemals »Straffällige« und »Auffällige« unbefristet festgehalten werden konnten. Der Arbeitskreis »Marginalisierte – gestern und heute!« (Arbeitskreis) macht seit Jahren darauf aufmerksam, dass an diesem Ort die gewaltsame Stigmatisierung und Unterdrückung von sozial Unerwünschten stattfand und verweist darauf, dass es durchgehend bis heute Vorbehalte gegen Erwerbslose und nicht Erwerbsfähige gibt.

 

Arbeitskreis stört vermeintlichen Frieden

Seit 2008 führt der Arbeitskreis in der Rummelsburger Bucht jedes Jahr eine Erinnerungsaktion an die Opfer der »Aktion Arbeitsscheu Reich« 1938 durch. Die Forderungen des Arbeitskreises an den Bezirk Lichtenberg dort eine offizielle Gedenktafel aufzustellen wurden nicht aufgegriffen. Dagegen hatte das Bauvorhaben mit dem Motto »Schöner leben und arbeiten in der Rummelsburger Bucht« die ganze Unterstützung des Bezirkes. Schon die ersten Hochglanzbroschüren zur Gebietsaufwertung ließen keinen Zweifel, dass die Aufarbeitung der Verfolgungsgeschichte nicht berücksichtigt würde. Alte Gebäude für eine gedenkorteigene Dokumentation wurden nicht vor der Privatisierung geschützt. Der Arbeitskreis besetzte im April 2011 symbolisch den alten Friedhof und führte dort eine Filmnacht durch. Nach archäologischen Probegrabungen fand die Senatsbeauftragte für Denkmalschutz den einzigen noch erhaltenen unterirdischen Friedhof in Berlin aus dieser frühen Zeit, den sie gerne als Denkmal erhalten hätte. Doch das Baugeschehen hatte Vorrang. Der Investor ließ trotz Auflage zur Berichterstattung über den Inhalt des Erdaushubs unter dem Beton nichts verlauten. Es entstand der Eindruck, dass der Arbeitskreis weniger als geschichtspolitische Initiative, sondern eher als Störer in der inzwischen luxuriösen Wasserstadt betrachtet wird. So fehlte kurz nach der Gedenkaktion am 8. Juni 2013 das 3 Meter hoch am Verwaltungshaus befestigte Blumengesteck mit Gedenkschleife.

»Arbeit als Strafe« in Rummelsburg

Die Rummelsburger Arbeitshäuser wurden 1879 eröffnet. Sie dienten der Ablösung des zu klein gewordenen Arbeitshauses »Ochsenkopf«. Die 19 Backsteinhäuser waren mit 1000 Plätzen das größte Arbeitshaus in Preußen. Im deutschen Kaiserreich gerieten Wohnungslose, »Prostituierte«, Alkoholkranke und andere bedürftige Personen in den Fokus der Polizei. Wegen Herumtreiberei, Bettelei oder nach einer Zuchthaushaft wurden Menschen bis zu zwei Jahre im Arbeitshaus inhaftiert. Erwachsene, die dreimal im Obdachlosenasyl »Palme« (Fröbelstraße) nächtigten, mussten mit der Strafe »Arbeitshaus« rechnen. Die Arbeitshäuser waren ein Instrument der Armenfürsorge. Sie galten als »polizeiliche Arbeitserziehungs- oder Korrektionsanstalten«. Der Bevölkerung dienten sie als Abschreckung.

Als »asozial« verfolgt und umgebracht

»Arbeitslose« Fürsorgeempfangende, »die die Arbeit verweigerten oder keinen Unterhalt zahlten« konnten seit 1924 laut § 20 Reichsfürsorgepflichtverordnung mit der Begründung »Arbeitsscheu« in Arbeitshäuser gesperrt werden. Obwohl ein seit 1918 diskutiertes Bewahrungsgesetz nie in Kraft trat, führte Berlin 1934 die Bewahrung »Asozialer« ein. Neben der Polizei, die reichsweit gegen Bettelnde, Landstreichende und »Prostituierte« vorging, war kommunal vor allem die Wohlfahrts- und Jugendfürsorge aktiv. In Berlin konnten ab 1934 alle, die als »asozial« galten, in Arbeitshäuser inhaftiert werden, die zum zentralen Repressionsinstrument gegen »soziale Außenseiter« wurden. Dazu zählten auch »arbeitslose« Fürsorgeempfangende, angebliche Arbeitsverweigerer, nicht den Unterhalt Zahlende, Kranke, Homosexuelle, Sinti und Roma und andere. Die Nichtdefinition des Begriffs »Asozialität« eröffnete große Handlungsspielräume für die ausführenden Organe. Im Jahr 1938 fanden klandestin vorbereitete »Aktionen Arbeitsscheu Reich« statt, die zur Radikalisierung der geplanten »Erhaltung und Reinigung des deutschen Volkskörpers« beitrugen und einen Wendepunkt im Umgang mit den »Gemeinschaftsfremden« einleiteten. Von der Gestapo und der Kriminalpolizei wurden 11351 männliche »Asoziale« in Konzentrationslager verschleppt. »Bereits wenige Wochen nach den Massenverhaftungen [ … ] war die Verhängung von Vorbeugungshaft gegen »Asoziale« in das normale, routinemäßige Verwaltungshandeln vieler Kommunen integriert. Wohlfahrtsämter drängten die Polizeibehörden geradezu zur Verhaftung von »Asozialen«[1]. Arbeitshausgefangene wurden zu Zwangssterilisationen selektiert. Aus den Akten des Erbgesundheitsgerichts Berlin geht hervor, dass zwischen 1934 und 1945 von Rummelsburg aus mehr als 170 Sterilisationen erfolgten. Unter anderem wurde der deutsche Boxmeister im Halbschwergewicht, der Sinto J. Trollmann , von hier zur Sterilisation gebracht. Nach 1945 diente die Anlage in Rummelsburg verschiedenen Zwecken, ab 1951 vorwiegend als DDR-Gefängnis.

Sozialrassismus in den Köpfen fest verankert

Dass sozialrassistische Vorbehalte in den Köpfen tief verankert sind, zeigen gewalttätige Angriffe auf Erwerbslose und Wohnungslose bis heute: »Für Dieter Eich hatte die Stigmatisierung »asozial« erst vor wenigen Jahren tödliche Folgen. Er war im Mai 2000 in Buch von Neonazis ermordet worden, die hinterher damit prahlten »einen Assi geklatscht« zu haben. Die Initiative »Niemand ist vergessen« sammelt Spenden für einen Gedenkstein für dieses Opfer der Stigmatisierung sogenannter Asozialer.«

„Arbeitshausgefangene wurden zu Zwangssterilisationen selektiert. Aus den Akten des Erbgesundheitsgerichts Berlin geht hervor, dass zwischen 1934 und 1945 von Rummelsburg aus mehr als 170 Sterilisationen erfolgten.“

Alle aus sozialen und gesundheitlichen Belangen Verfolgten wurden 1946 vom »Hauptausschuss für die Opfer des Faschismus« nicht als Opfer des Faschismus anerkannt. Die Entscheidung zeigt, dass Nazipsychiater wie Karl Bonhoeffer auch gegenüber politisch verfolgten KommunistInnen ihre erbbiologischen Ansichten über die »Minderwertigkeit« nicht erwerbstätiger Personen nach 1945 durchsetzen konnten und dass der Umgang mit aus sozialen und gesundheitlichen Gründen verfolgten Personen nicht als Verbrechen, wohl aber als Unrecht angesehen wurde. Die Zuschreibungen, die schon vor und im Nationalsozialismus vor allem auf Unterstellungen, Diffamierungen und Denunziationen beruhten, wurden weiter vertreten.

Erst ab den 1980er Jahren befassten sich WissenschaftlerInnen wie G. Bock[2], W. Ayaß, die »Initiative für einen Gedenkort ehemaliges KZ Uckermark«, der Zeitzeuge P. Brune und die JournalistInnen G. Schwarze und J. Muggenthaler mit diesen Verbrechen, deren Ausmaß noch immer unbekannt ist. Die Befassung mit dem Thema wird hauptsächlich durch die drakonische Stigmatisierung erschwert. In den «Deutschen Zuständen«, den jährlichen Studien des Bielefelder Forschungsinstituts, zeigt sich, dass sich gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit überwiegend gegen Erwerbslose, Menschen mit Behinderungen und Wohnungslose richtet. Auch PolitikerInnen nutzen die bestehenden Ressentiments, um gegen Alg-II-Berechtigte zu hetzen.

Kritik am Runden Tisch

Der Bezirk Lichtenberg hatte nach der Wahl 2011 die Idee zur Schaffung eines Ortes zum »Gedenken an der Rummelsburger Bucht« (Gedenkort) aufgegriffen. Mit Unterstützung des Berliner Senats stellte der Projektträger »Forum Geschichte und Gegenwart« beim Berliner Mauerfonds daraufhin einen Antrag auf Fördermittel für den Gedenkort. Eine Beteiligung der interessierten Öffentlichkeit an einem Gedenkortkonzept war so von vornherein ausgeschlossen. Stattdessen wurde eine ExpertInnenkommission eingesetzt, die Themen und einen Zeitplan sowie eine Konzeption des Gedenkortes erarbeiten sollte.

„Der »Runde Tisch« beerdigt mit dieser Ausschreibung alle weiteren Möglichkeiten räumlicher, gestalterischer und dokumentarischer gedenkpolitischer Aktivitäten im Areal.“

Mit einer Pressemitteilung protestierte der Arbeitskreis »Marginalisierte – gestern und heute!« gegen das undemokratische Vorgehen im Bezirk: »Wir fordern …unverzüglich den Runden Tisch zur Konzipierung eines Gedenkortes in dem Areal der ehemaligen Rummelsburger Arbeitshäuser einzuberufen, an dem alle Interessierten einschließlich ExpertInnen und politisch Verantwortliche offen und transparent über ein Gedenken diskutieren können.« Dieser Protest hatte erst nach der Veröffentlichung im »Neuen Deutschland« den Erfolg, dass der Arbeitskreis nun an den Treffen teilnehmen konnte. Am Runden Tisch sitzen der AnwohnerInnenverein »WIR in Rummelsburg«, der Kiezbeirat von Rummelsburg, der Lichtenberger Bürgermeister und seine Vertreterin, freie HistorikerInnen, Vertreter der polizeihistorischen Sammlung, ehemalige DDR-Gefängnishäftlinge, Vertreter der Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, der ehemalige Gedenktstättenreferent vom Berliner Bürgermeister, Rainer Klemke, die Besitzerin des ehemaligen Arresthauses, die darin ein Abenteuerhotel betreibt und andere. Die eingeschränkte Zeitschiene und das Desinteresse an einer differenzierten historischen Aufarbeitung des Ortes drücken die Kontroversen verschiedenen politischen Interessen am Gedenkort aus.

Der Arbeitskreis kritisiert unter anderem die vom Runden Tisch erarbeiteten Gedenktafeln, zu den Zeiträumen von 1879 – 1945 und 1945 – 1990, die die geschichtlichen Zeitetappen so gruppieren, dass das Schwergewicht auf das Unrecht in der DDR gelegt wird und die Singularität der Naziverbrechen verblasst. Die Tafeln wurden wurden am 14.12.2012 gegen den Protest des Arbeitskreises aufgestellt. Dagegen unterstützte der Arbeitskreis die Ausstellung »Zerstörte Vielfalt. Berlin 1933-1938« im April 2013 durch Recherchetätigkeiten und Vernetzung zu Überlebenden und Angehörigen. Vier Litfaßsäulen zeigen Hintergrundtexte zur Nazizeit in Rummelsburg und stellen vier Biografien ehemaliger InsassInnen vor. Im Beisein der Tochter Trollmanns und der überlebenden Zeitzeugin Ilse Heinrich wurde diese Ausstellung feierlich in Rummelsburg eingeweiht. Aber eine gemeinsame Gedenkortkonzeption wurde beim Runden Tisch nicht diskutiert. Gegen den Protest des Arbeitskreises stimmte der Runde Tisch dem Entwurf einer Interessensbekundung zu, trotz der Hinweise auf unzureichende Forschung zum Ort und eine geschichtsklitternde Darstellungsweise, die suggeriert, dass es kein wirkliches Interesse an der Aufarbeitung der Geschichte der Rummelsburger Arbeitshäuser gibt. Der »Runde Tisch« beerdigt mit dieser Ausschreibung alle weiteren Möglichkeiten räumlicher, gestalterischer und dokumentarischer gedenkpolitischer Aktivitäten im Areal. Aus diesem Grund erklärte der Arbeitskreis im November 2013 seinen Rücktritt vom »Runden Tisch«.

Lernort statt Geschichtsbeerdigung

Trotz des Ausscheidens vom Runden Tisches arbeitet der Arbeitskreis weiter für die Einrichtung eines Gedenk- und Lernortes. Er fordert die Abgeordneten der BVV-Lichtenberg auf:

  1. Den fortgeschrittenen Beratungsstand des
    Runden Tisches detailliert abzufragen und dazu alle Beteiligten anzuhören.
  2. Den zweistufigen Realisierungswettbewerb zu stoppen, da dieser derzeit nicht auf gemeinsamen Konzepten und inhaltlichen Absprachen zu einem Gedenkort beruht. Dagegen sollen weitere Entscheidungen berlinweit dem Sachverstand vieler gedenkpolitischer sowie künstlerisch- gestalterisch tätiger AkteurInnen und Institutionen auf dem Gebiet von Gedenkorten zugänglich gemacht werden.
  3. Die BVV soll das Bezirksamt auffordern, die grundsätzliche Funktions- und Arbeitsweise sowie die Entscheidungsfindung des Runden Tisches abzufragen und seine Arbeit kritisch zu begleiten
  4. Die zwei geschichtsverzerrenden Gedenktafeln durch eine dritte Tafel zu ergänzen, auf der die Naziverbrechen dargestellt werden. Außerdem sollen die Tafeln an einem zentraleren Ort aufgestellt werden.
  5. Statt perspektivlos ohne notwendige Forschungen weitere »historische Markierungen« in einer begrenzten Ausschreibung für insgesamt 200.000,- € zu initiieren, empfiehlt der Arbeitskreis das Geld für Wohnungslose und Geflüchtete einzusetzen.
  6. Der Arbeitskreis fordert die Schaffung einer Gedenk-, Lern- und Forschungs- und Begegnungsstätte, die umfassend über die Entstehung, Geschichte und Hintergründe und die Betroffenen von 110 Jahren sozialer Ausgrenzung aufklärt.
  7. Die Voraussetzungen für die Einbeziehung des Bundes, des Landes Berlin sowie aller anderen Bezirke zu schaffen, die dem überregionalen Charakter der ehemaligen Rummelsburger Arbeitshäuser gerecht wird.
  8. Dem Vorwurf des Geschichtsrevisionismus, einer Verharmlosung des deutschen Faschismus bzw. einer Dämonisierung der DDR entgegenzuwirken. Aus diesem Grund sollten die Veranstaltungen zum »Themenjahr – 25. Jahrestag des Mauerfalls« 2014 nicht ausschließlich auf die Geschichte der DDR-Haftanstalt reduziert werden. Die unhinterfragte Konstruktion zweier angeblich homogener Betroffenengruppen – der »politisch Verfolgten« und der »Kriminellen« sollte bezüglich der soziale Ausgrenzung und dem Unrecht mit allen Differenzierungen erweitert werden.
  9. Die Abgeordneten der BVV Lichtenberg sowie des Abgeordnetenhauses von Berlin sind aufgefordert, alle Möglichkeiten zu prüfen sowie Initiativen zu ergreifen, damit der Senat den Liegenschaftsfonds beauftragt, die Nutzung der Polizeigebäude auf dem derzeit noch von der Berliner Polizei angemieteten Areal der ehemaligen Rummelsburger Arbeitshäuser nach dessen Rückgabe für einen Gedenk-, Lern- und Forschungsort und Begegnungsstätte vor dem Weiterverkauf festzuschreiben.

Seit 2007 engagiert sich der Arbeitskreis »Marginalisierte – gestern und heute!« für einen europäischen Ort des Erinnerns und Nachdenkens, an dem sich Menschen mit den jahrhundertelangen sozialrassistischen Ressentiments gegen Einkommensarme und sozial Benachteiligte auseinandersetzen können sollen. Im Mittelpunkt dessen soll die Auseinandersetzung mit den im deutschen Faschismus verfolgten so genannten Asozialen bzw. angeblichen Arbeitsscheuen stehen. Die Kontinuitäten und Brüche der Ausgrenzung dieser Gruppen in der DDR und der Bundesrepublik Deutschland sollen nicht ausgespart sein. Die Konzeption ist hier zu finden unter. Der Arbeitskreis und sein Verein extramural e.V. veranstalten ein jährliches Gedenken auf dem Areal der ehemaligen Rummelsburger Arbeitshäuser sowie jährliche Veranstaltungsreihen oder Ausstellungen.

 

  1.  yaß, W. (1998): »Gemeinschaftsfremde«, Materialien aus dem Bundesarchiv, Koblenz.
  2.  Bock, Gisela (2010): Zwangssterilisation im Nationalsozialismus: Studien zur Rassenpolitik und Geschlechterpolitik, Nachdruck der Erstausgabe von 1986, Westdeutscher Verlag, Opladen.
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