Am 12. Januar 1960 beschloß der Berliner Senat, die Organisationen „Nationaljugend Deutschlands“ (NJD) und „Bund Nationaler Studenten“ (BNS) zu verbieten und aufzulösen. Mitglieder beider Gruppierungen hatten sich an „neonazistischen Veranstaltungen sowie an antisemitischen Ausschreitungen beteiligt“. Sie umfassten zusammen 55 Mitglieder.