In Deutschland wurden bereits im Kaiserreich Daten über vermeintliche „Zigeuner“ von Polizeidienststellen gesammelt. Ähnlich wie als „arbeitsscheu“ angesehene Menschen – darunter fielen Landstreicher*innen, Sexarbeiter*innen, Kriminelle und generell alle, denen unterstellt wurde, keiner „nützlichen“ Arbeit nachzugehen – waren sie massiven Disziplinierungsmaßnahmen ausgesetzt, wie etwa der Einweisung in Arbeitshäuser und der dort gezwungenermaßen zu leistenden Arbeit. Ein solches Arbeitshaus gab es in Berlin beispielsweise in Rummelsburg. 1899 wurde dann bei der Münchner Polizei der „Nachrichtendienst für die Sicherheitspolizei in Bezug auf Zigeuner“, Kurzwort „Zigeunerzentrale“, eingerichtet, die zentral die Daten von Menschen mit tatsächlichem oder zugeschriebenem Roma-Hintergrund sammelte. Dies markiert einen Wendepunkt, weg von der Verfolgung einzelner Individuen etwa mit Steckbriefen und hin zu einer flächendeckenden Erfassung von Sinti*zze und Rom*nja, denen unterstellt wurde, aufgrund bestimmter biologischer Eigenschaften zwangsläufig und per se kriminell zu sein. Sie wurden damit wie Serienstraftäter*innen behandelt. Diese Praxis wurde auch in der Weimarer Republik fortgesetzt. Unter den Nazis wurde diese Polizeidienststelle 1936 umbenannt in „Reichszentrale zur Bekämpfung des Zigeunerunwesens“ und die dort gesammelten Daten waren die Grundlage für rassenbiologische Forschungen der Rassenhygienischen Forschungsstelle unter Leitung der „Rassenforscher“ Dr. Robert Ritter und Eva Justin. Sie erstellten auf dieser Basis „Rassegutachten“, die die Grundlage für spätere Verbrechen wie Zwangssterilisationen sowie für die Deportation in Konzentrationslager bildeten. Diese Deportationen wurden von Polizist*innen der „Reichszentrale“ organisiert. Dem NS-Genozid fielen etwa eine halbe Million Sinti*zze und Rom*nja zum Opfer.
Auch in Gerichten, in Schulen, in anderen Behörden begegneten Rom*nja und Sinti*zze in der Regel denselben Personen wie vor 1945. Es wurden generationenübergreifende Traumata produziert.
Nach dem Krieg wurde diese Polizeidienststelle unter der euphemistischen Bezeichnung „Landfahrerstelle“ neu gegründet. Wesentliche Praktiken wie die massenhafte und pauschale Erfassung von Sinti*zze und Rom*nja und der ihnen gegenüber bestehende Generalverdacht blieben jedoch erhalten. Vor allem wurde der von der Rassenhygienischen Forschungsstelle bearbeitete und ergänzte Aktenbestand der „Landfahrerstelle“ wieder übergeben und für die polizeiliche Arbeit genutzt. Zur Identifikation von Personen verwendeten die Polizist*innen teilweise die KZ-Nummern von Holocaust-Überlebenden. Dieselben Polizist*innen, die die Deportationen organisiert hatten, waren nun für sämtliche polizeiliche Maßnahmen gegenüber Menschen mit tatsächlichem oder zugeschriebenem Roma-Hintergrund zuständig und spielten eine wichtige Rolle bei der Debatte um Entschädigungen. Auch in Gerichten, in Schulen, in anderen Behörden begegneten Rom*nja und Sinti*zze in der Regel denselben Personen wie vor 1945. Es wurden generationenübergreifende Traumata produziert – und 1956 urteilte der Bundesgerichtshof (BGH), Sinti*zze und Rom*nja seien bis 1943 nicht aufgrund von Rassismus verfolgt worden, sondern seien aufgrund ihres Verhaltens in die Konzentrationslager verschleppt worden. Die Begründung lautete: „Sie neigen, wie die Erfahrung zeigt, zur Kriminalität, besonders zu Diebstählen und Betrügereien, es fehlen ihnen vielfach die sittlichen Antriebe der Achtung vor fremdem Eigentum, weil ihnen wie primitiven Urmenschen ein ungehemmter Okkupationstrieb eigen ist.“ Dies ist übrigens eine Erfahrung, die sämtliche NS-Opfer machten, die als sogenannte „Asoziale“ deportiert wurden – ihr Leid wurde in der BRD erst vor Kurzem überhaupt anerkannt.
In den 1970er Jahren entstand die Bürgerrechtsbewegung der deutschen Sinti*zze. Ihrem Kampf ist es zu verdanken, dass der rassistische Genozid anerkannt wurde. Deutsche Sinti*zze hatten schon länger den Verdacht, dass in den Polizeibehörden nach wie vor mit den Nazi-Akten gearbeitet wurde – die Polizei bestritt dies jedoch stets. Der Höhepunkt des Kampfes war ein Hungerstreik in der Gedenkstätte des KZs Dachau vom 4. bis 12. 4. 1980, der ein wirklich eindrückliches Beispiel für engagierten Bürgerrechtsaktivismus darstellt: Die 12 Sinti, unter ihnen Romani Rose, der heutige Vorsitze des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma, erreichten es schließlich, dass die Polizei einräumen musste, die Nazi-Akten weiterhin zu verwenden, und sich dazu verpflichten musste, damit aufzuhören. 1982 erfolgte dann die Anerkennung des rassistisch motivierten Genozids durch Bundeskanzler Helmut Schmidt.
Antiziganistische Alltagskontinuität
Ohne dadurch die Erfolge der Bürgerrechtsbewegung relativieren zu wollen, ist es unter Roma-Aktivist*innen und –Wissenschaftler*innen jedoch mindestens umstritten, ob wirklich von einer grundlegenden Änderung der polizeilichen Praxis ausgegangen werden kann. Vielmehr gibt es immer wieder Vorfälle, die darauf hindeuten, dass an rassistischen Deutungs- und Handlungsansätzen festgehalten wird. So sind beispielsweise verschiedene polizeiliche Kodierungen dokumentiert, die als eine Chiffre für Sinti*zze und Rom*nja funktionieren und behördenintern so verwendet und verstanden werden – die Begriffe ändern sich über die Jahre, aber das Phänomen bleibt dasselbe. Nachgewiesen sind die Begriffe „HWAO (häufig wechselnder Aufenthaltsort)“ und „MEM (mobile ethnische Minderheit)“ sowie eine Zuschreibung zu bestimmten Deliktarten. Derzeit funktioniert beispielsweise „Trickdiebstahl in Wohnung“ in der polizeilichen Kommunikation als eine Chiffre für Delikte, bei denen den Verdächtigen eine Roma-Identität zugeschrieben wird. Auch die allgegenwärtige „Clan-Kriminalität“ ist ein Phänomen, das nicht nur Menschen mit vermeintlich arabischem Hintergrund, sondern immer wieder auch angeblichen „Roma-Großfamilien“ zugeschrieben wird. Dies wird auch im jährlich von Amaro Foro erstellten Medienmonitoring überaus deutlich. Dabei wird nicht berücksichtigt, wie unscharf dieser Begriff überhaupt ist – und damit auch untauglich für die Prävention oder Bekämpfung von Kriminalität. Stattdessen bewirkt er vor allem einen Generalverdacht gegen ohnehin schon marginalisierte Gruppen.
Vielmehr gibt es immer wieder Vorfälle, die darauf hindeuten, dass an rassistischen Deutungs- und Handlungsansätzen festgehalten wird. So sind beispielsweise verschiedene polizeiliche Kodierungen dokumentiert, die als eine Chiffre für Sinti*zze und Rom*nja funktionieren und behördenintern so verwendet und verstanden werden – die Begriffe ändern sich über die Jahre, aber das Phänomen bleibt dasselbe.
Es verwundert vor diesem Hintergrund nicht weiter, dass Menschen mit tatsächlicher oder zugeschriebener Roma-Zugehörigkeit im Kontakt mit Polizeibehörden nicht damit rechnen können, in ihren Anliegen ernst genommen und geschützt zu werden. So wurde beispielsweise in Berlin im Sommer 2018 mit einem Luftdruckgewehr auf eine junge Romni geschossen – von einem Nachbarn, der sich angeblich durch den Lärm gestört fühlte. Das LKA stufte – anders als Roma-Selbstorganisationen und Opferberatungsstellen – den Vorfall nicht als antiziganistisch ein. Die Betroffenen wurden alleine gelassen und in den Berliner Medien auch noch als Verursacher*innen des Vorfalls dargestellt, die die Gelegenheit nutzten, erneut die vermeintlichen Missstände im Wohnhaus des Mädchens zu thematisieren. Die Berliner Zeitung beispielsweise verwendete die Überschrift „Polizeieinsatz in Friedrichshain – Das Problemhaus zwischen Berghain und Zalando“. Darunter war ein Bild von überquellenden Mülltonnen zu sehen. In dem Artikel ging es vor allem um angebliche Probleme in dem Haus mit Müllentsorgung und Hygiene, der Schuss auf das Kind war eher eine Randnotiz – ein besonders schockierendes Beispiel für Antiziganismus in medialen Diskursen.
Es verwundert vor diesem Hintergrund nicht weiter, dass Menschen mit tatsächlicher oder zugeschriebener Roma-Zugehörigkeit im Kontakt mit Polizeibehörden nicht damit rechnen können, in ihren Anliegen ernst genommen und geschützt zu werden.
Folgenreiche Kriminalisierung durch Antiziganismus
So verheerend dieser Umgang mit Menschen mit tatsächlichem oder zugeschriebenem Roma-Hintergrund als einer Opfergruppe ist, so ist ihre Behandlung, wenn sie als potenzielle Täter*innen in den polizeilichen Fokus geraten, mindestens ebenso erschreckend. Bereits beim Versagen der Ermittlungsbehörden bei der Aufklärung der NSU-Morde spielte Antiziganismus eine wichtige Rolle: Als in Heilbronn die Polizistin Michèle Kiesewetter ermordet wurde, hatten sich in der Nähe vorher Rom*nja aus Serbien aufgehalten. Sie gerieten sofort in den Fokus der Polizei. Am Tatort wurden DNA-Spuren von einer Frau gefunden, die schon bei einer ganzen Reihe verschiedenster Verbrechen in ganz Deutschland gefunden worden waren. Die Polizei ging deshalb von einer „hochmobilen, hochkriminellen“ Täterin aus und beschränkte schon bald ihre Ermittlungen auf Angehörige der Sinti*zze und Rom*nja. An dieser Ermittlungspraxis hielten sie auch noch fest, als längst klar war, dass die DNA-Spuren auf Verunreinigungen im Labor zurückzuführen waren. Sie nahmen Dutzende DNA-Proben und überwachten die Telefone etlicher Sinti*zze und Rom*nja. Die Betroffenen wurden darüber nicht informiert und es ist unklar, ob die Daten jemals gelöscht wurden.
Eine massenhafte DNA-Entnahme gab es auch in Berlin, als 2017 in Lichtenberg ein toter Säugling gefunden wurde und die Polizei großflächig nach einer Täterin aus Osteuropa fahndete. Amaro Foro sieht diese DNA-Entnahmen als hochproblematisch an, weil dieses Verfahren nur bei Angehörigen von Minderheiten zum Einsatz kommt – würden am Tatort DNA-Spuren eines Angehörigen der Mehrheitsgesellschaft gefunden, wäre der potenzielle Täter*innenkreis viel zu groß.
Eine weitere klassische polizeiliche Maßnahme, die bereits in ihrer Logik auf Minderheiten zielt, ist Racial Profiling. Auch hier sind in Berlin zahlreiche Fälle der letzten Jahre dokumentiert. Amaro Foro erfasste 2017 den Fall eines Rom, der in der Aufsuchenden Sozialen Arbeit tätig ist und deshalb im Görlitzer Park unterwegs war. Er wurde von Polizist*innen festgehalten und in Handschellen gelegt, dann musste er im Polizeiauto über 20 Minuten warten. Danach konnte er schließlich fragen, was ihm denn vorgeworfen werde. Die Polizist*innen behaupteten, sein Handy sei gestohlen. Da es sich um sein Diensthandy handelte, bat er um die Herausgabe der SIM-Karte. Die Polizist*innen lachten ihn aus und erklärten ihm, er sei doch aus Rumänien, und Menschen aus Rumänien hätten immer viele Kinder und deshalb viel Kindergeld und er solle sich davon einfach ein neues Handy kaufen.
Antiziganismus als strukturelles Problem
Besonders in den letzten Jahren betreibt außerdem die Bundespolizei im Berliner Hauptbahnhof Racial Profiling. Dies berichten zahlreiche im Bezirk Mitte tätige Sozialberater*innen. Betroffen sind davon besonders Menschen mit tatsächlichem oder zugeschriebenem Roma-Hintergrund aus osteuropäischen Ländern, die pauschal des Taschendiebstahls beschuldigt werden. Sozialberatungsstellen haben inzwischen etliche Fälle dokumentiert, wo ein solcher Verdacht nicht nur dazu führte, dass die Betroffenen des Bahnhofsgebäudes verwiesen wurden, sondern ihnen außerdem sämtliches Bargeld abgenommen wurde, da behauptet wurde, das Geld stamme aus Diebstählen. Rechtlich gesehen ist es zwar möglich, Diebesgut zu beschlagnahmen, dafür muss es aber eindeutig nachweisbar sein, dass es sich um Diebesgut handelt. Bei Bargeld ist dieser Nachweis so gut wie nie möglich. Jurist*innen, die von Amaro Foro hinzugezogen wurden, schätzen dieses Polizeihandeln daher als eindeutig rechtswidrig ein. Es ist jedoch schwierig, in solchen Fällen gegen Polizeibehörden rechtlich vorzugehen – häufig fehlt es an Zeug*innen, und Polizist*innen schützen sich oft gegenseitig. Zudem können sich Verfahren lange hinziehen und teuer werden. Außerdem sind sich viele Betroffene ihrer Rechte nicht bewusst und befinden sich zudem in einer prekären Lebenssituation, so dass sie ihre Rechte häufig nicht durchsetzen können.
2016 beschäftigte der sogenannte „Scara-Rulanta-Prozess“ die Berliner Polizei- und Justizbehörden sowie die Medien: Dabei handelte es sich um ein Gerichtsverfahren gegen die Mitglieder einer rumänischen Familie. Obwohl es sich um Bagatelldelikte handelte, wurden sie in diesem Verfahren als organisierte Kriminalität eingestuft. In Kooperation mit Polizeibehörden und Staatsanwaltschaften mehrerer europäischer Länder wurden Telefone abgehört und schließlich die Eltern der noch recht jungen Täter*innen nach Deutschland gebracht und in einem Pilotprozess als „Drahtzieher“ von organisierter Kriminalität vor Gericht gestellt. Die Strafen waren deutlich höher, als es bei Bagatelldelikten üblich ist. In der medialen Berichterstattung wurde beständig darauf hingewiesen, dass es sich bei den Verdächtigen um Rom*nja handle. In der Regel wurde das noch durch massiv antiziganistische Aussagen etwa über die „Kultur der Roma“ ergänzt und so ein kausaler Zusammenhang zwischen ethnischer Zugehörigkeit und einer bestimmten Form von Kriminalität hergestellt. Journalist*innen und Polizist*innen äußerten sich öffentlich über „die kriminellen Roma-Clans“. Derartige Mediendebatten wirken sich nicht nur gravierend auf die Situation von Rom*nja und ihre Diskriminierungserfahrungen aus, sondern belegen auch die Wirkmächtigkeit antiziganistischer Stereotype in der Polizeiarbeit und das völlige Fehlen eines Problembewusstseins sowie von wirksamen Beschwerde- und Sanktionsmechanismen.
Es ist jedoch schwierig, in solchen Fällen gegen Polizeibehörden rechtlich vorzugehen – häufig fehlt es an Zeug*innen, und Polizist*innen schützen sich oft gegenseitig. Zudem können sich Verfahren lange hinziehen und teuer werden. Außerdem sind sich viele Betroffene ihrer Rechte nicht bewusst und befinden sich zudem in einer prekären Lebenssituation, so dass sie ihre Rechte häufig nicht durchsetzen können.
Besonders auffällig und ein mehr als deutlicher Hinweis darauf, dass antiziganistische Mechanismen und Praktiken bei Polizeibehörden tief und strukturell verankert sind, war die Berliner Polizeiliche Kriminalstatistik 2017, die 2018 veröffentlicht wurde. Darin fand sich zum Thema „Trickdiebstahl in Wohnung“ der Satz: „Bei den hierzu durch die Fachdienststelle ermittelten Tatverdächtigen handelt es sich überwiegend um Angehörige der Volksgruppe der Sinti und Roma. Diese Familienclans leben mittlerweile seit Jahren in Deutschland und besitzen größtenteils die deutsche Staatsangehörigkeit.“ Trotz Intervention des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma verteidigte die Behörde diesen Satz und Innensenator Geisel verweigerte dem Vorsitzenden des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma Romani Rose das Gespräch. Die Begründung lautete: „Die betreffenden Angaben basieren auf der fachlich fundierten Einschätzung der für die Bekämpfung der gewerbsmäßigen Bandenkriminalität zuständigen Fachdienststelle. Es handelt sich hierbei um ein über viele Jahre angeeignetes polizeiliches Fachwissen zu den genannten Bevölkerungsgruppen. Die Erkenntnisse stützen sich unter anderem auf Ermittlungen zu den Strukturen von Großfamilien und deren kulturellen Vorstellungen.“ Zwar haben der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma, Amaro Foro und die Gesellschaft für Freiheitsrechte durch politischen Druck inzwischen erreichen können, dass Innensenator Geisel sich mit Romani Rose getroffen und die Passage aus der PKS entfernt hat. Außerdem hat er zugesagt, dass Derartiges in Zukunft nicht mehr veröffentlicht wird. Diese Zusage beschränkt sich allerdings auf die Veröffentlichung, so dass es fraglich ist, ob sich an der polizeilichen Praxis tatsächlich etwas ändern wird.
Derartige Mediendebatten wirken sich nicht nur gravierend auf die Situation von Rom*nja und ihre Diskriminierungserfahrungen aus, sondern belegen auch die Wirkmächtigkeit antiziganistischer Stereotype in der Polizeiarbeit und das völlige Fehlen eines Problembewusstseins sowie von wirksamen Beschwerde- und Sanktionsmechanismen.
Angesichts der historischen Kontinuität antiziganistischen Polizeihandelns und angesichts der Tatsache, dass noch immer unklar ist, wie die Polizei überhaupt zu einer solchen Behauptung kommt, ist Skepsis geboten. So wichtig dieser politische Erfolg der Roma-Selbstorganisationen ist, sollte man sich keine Illusionen machen über die Wirkmächtigkeit antiziganistischer Stereotype in der Polizeiarbeit. Derartige Vorfälle sind keine Einzelfälle, sondern deuten auf ein tief verankertes strukturelles Phänomen hin.
Literatur:
Amaro Foro: Dokumentation antiziganistischer Vorfälle
Fischer, Thomas: Aufmarsch der Clan-Kriminalisten (Spiegel-Kolumne vom 01.02.2019)
Amaro Foro e.V. ist ein transkultureller Jugendverband von Roma und Nicht-Roma mit dem Ziel, jungen Menschen durch Empowerment, Mobilisierung, Selbstorganisation und Partizipation Raum zu schaffen, um aktive Bürger*innen werden zu können. Als junge Roma und Nicht-Roma übernehmen wir gemeinsam Verantwortung für Achtung und gegenseitigen Respekt in der Gesellschaft und engagieren uns gegen Diskriminierung und Antiziganismus.