Zahlreiche neue Willkommensinitiativen haben sich an den verschiedenen Standorten neuer Sammelunterkünfte gegründet. Sie sind inzwischen gut vernetzt – sowohl untereinander, als auch mit den Projekten, Initiativen und Beratungsstellen, die bereits seit Jahren und Jahrzehnten in diesem Themenfeld aktiv sind. Die Unterstützungsangebote reichen von Hausaufgabenhilfe, Deutschkursen, Begleitung bei Behördengängen oder Ärzt*innenbesuchen, Sozial-, Rechts- und Asylverfahrensberatung, Vermittlung medizinischer Versorgung, Beratung bei der Suche nach Kita- und Schulplätzen sowie nach Wohnungen bis hin zu Möglichkeiten der privaten Unterbringung in Solizimmern und Hausprojekten. Soziale Arbeit – vollkommen kostenlos für Bund, Länder und Kommunen. Diese Arbeit wird als unersetzlich gewürdigt und oftmals sogar von offizieller Seite ausgezeichnet, so zum Beispiel 2014 einzelne Vereine und Initiativen mit der Integrationsmedaille der Bundesregierung. Auch die Arbeit des medibüros wurde 2009 vom Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg mit der Bezirksmedaille für »ehrenamtliches Engagement« und 2010 im Rahmen der Landesgesundheitskonferenz gewürdigt. Die Laudatio hielt die damalige Berliner Gesundheitssenatorin.
Nicht immer gelingt es bei solchen Anlässen, diese öffentliche Würdigung einerseits anzunehmen, andererseits aber auch in ihrer Widersprüchlichkeit zu benennen. Häufig tritt in der offiziellen Darstellung sowie der medialen Berichterstattung in den Hintergrund, dass (sozial) staatliche Pflichtaufgaben oftmals auf die »Ehrenamtlichen« abgewälzt werden und die von den Initiativen formulierte, berechtigte Kritik an der menschenunwürdigen Asyl- und Flüchtlingspolitik sowie den gesellschaftlichen Bedingungen und gesetzlichen Grundlagen rassistischer Ausgrenzung vereinnahmt, abgeschwächt oder gar mundtot gemacht wird.
»Hinzu kommt, dass nicht jedes »ehrenamtliche« Engagement erwünscht ist.«
Gerade im Zusammenhang mit den Willkommensinitiativen wird insbesondere von Heimleitungen und teils auch bezirklichen Stellen sehr genau ausgesondert, welches Engagement funktional, erwünscht und »geschmeidig« ist. Und welches Engagement (zu) kritisch Kontrollfunktionen und wirtschaftliche Interessen seitens der Heimbetreiber und die teils unhaltbaren Zustände in den Heimen und Lagern in Frage stellt, sowie Forderungen nach dezentraler Unterbringung, Bewegungsfreiheit, Selbstbestimmungsrechten und Einhaltung menschenrechtlicher Standards erhebt. Allzu kritische Initiativen erhalten kurzerhand keinen Zutritt (mehr) zu den Unterkünften.
So mehrfach geschehen mit der Initiative multitude, die in Berlin selbstorganisiert und unentgeltlich Deutschkurse in Asylunterkünften anbietet. In einem Fall wurde die Drohung, die Initiative erhalte keinen Zutritt mehr, wenn sie ihre Kritik an der Heimunterbringung öffentlich mache, durch den Betreiber, die Professionelle Wohn- und Betreuungsgesellschaft (PeWobe) umgesetzt. In einem anderen Fall wurde der Zutritt unter dem Vorwand, es gebe bereits ein ausreichendes Angebot an Sprachkursen bei der Volkshochschule, von vorne herein verweigert. Die PeWobe ist berlinweit bekannt für ihre restriktiven Besucher*innen-Regelungen.
Manchen Initiativen und Organisationen, die in erster Linie humanitär und karitativ begründet sind, ist auch gar nicht an der Analyse und Veränderung der gesellschaftlichen Bedingungen gelegen, die (alltags-)rassistische Normalzustände und Ausgrenzungsmechanismen überhaupt erst in Gang setzen. Sie bedienen mitunter – auch ungewollt – einen paternalistisch geprägten Hilfediskurs, der die vermeintlich Hilfsbedürftigen in ihrer passiven Opferrolle belässt und weiterhin abhängig macht vom »Good-will« der »wohltätigen«, »barmherzigen« oder »humanitären« Helfer*innen, die in ihrer aktiven helfenden Funktion gestärkt werden. Die Zielsetzung des medibüros und ähnlicher antirassistischer Initiativen, für politische Verhältnisse einzutreten, welche diese Formen der »ehrenamtlichen« Arbeit überflüssig machen, ist vor diesem Hintergrund aktueller und notwendiger denn je.
Wir möchten im Folgenden auf die Notwendigkeiten solidarischer Unterstützungsarbeit sowie bestehende Fallstricke und Widersprüche eingehen. Gleichzeitig möchten wir damit eine Debatte über Kontroversen »ehrenamtlichen« Engagements eröffnen. Unser Fokus liegt hierbei auf exemplarischen Erfahrungen aus der Arbeit im medibüro.
Würdigung und Ehrung – mit Einschränkungen
Am 18. Dezember 2014, dem Internationalen Tag der Migrant*innen, lud die Beaufragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Aydan Özoğuz, zu einem »Empfang zur Würdigung ehrenamtlicher Initiativen bei der Unterstützung von Flüchtlingen« ins Auswärtige Amt ein. Sie dankte rund 600 ausgewählten Bürger*innen für ihr Engagement und sprach ihnen »große Anerkennung« für ihren Einsatz »für die soziale Integration von Flüchtlingen« aus. Von den bundesweit in über 25 Städten tätigen medibüros und Medinetzen waren jeweils ein*e Vertreter*in aus Kiel und Berlin anwesend. Während der gesamten Veranstaltung war in keiner einzigen Rede – es sprachen die Staatssekretärin Aydan Özoğuz, der Außenminister Frank-Walter Steinmeier sowie der SPD-Vorsitzende und Vizekanzler Sigmar Gabriel – auch nur ein Wort der Würdigung gefallen hinsichtlich der monate- und jahrelangen Proteste der Refugees, die bundes- und berlinweit unter widrigsten Umständen und Witterungen auf die restriktiven und unwürdigen Lebensbedingungen als Flüchtlinge und Asylsuchende aufmerksam machen und für ihre Rechte eintreten. Ohne diese Proteste wäre die öffentliche Debatte über Fluchtgründe, Residenzpflicht und Abschiebealltag bei weitem nicht auf dem jetzigen Stand. Viel weniger wäre bekannt über die vollkommen unzureichende medizinische Versorgung und die menschenunwürdige Unterbringung in größtenteils maroden Sammellagern, die oftmals Gefängnissen gleichen und am Rande jeglicher Zivilisation ohne Zugang zu alltäglicher Infrastruktur gelegen sind.
Verschärfungen im Asylrecht
Während bei dem Empfang das zivilgesellschaftliche Engagement für Geflüchtete und Migrant*innen gefeiert wurde, wurden und werden Gesetzgebungen für Migrant*innen und Asylsuchende verschärft. Im November 2014 wurden die drei Westbalkanstaaten Serbien, Bosnien-Herzegowina und Mazedonien als »sichere Herkunftsstaaten« eingestuft. Infolgedessen werden Asylanträge aus diesen Ländern pauschal als offensichtlich unbegründet abgelehnt, die Asylsuchenden werden in Sammelabschiebungen in ihre Herkunftsländer »zurückgeführt« – wie es in der Behördensprache euphemistisch heißt. Der Gesetzesentwurf zum Bleiberecht sieht eine Ausweitung der Abschiebehaft und eine Erleichterung der Erlassung von Wieder-Einreisesperren sowie eine Verschärfung des Ausweisungsrechts vor.
Das im November 2014 novellierte und seit März 2015 gültige Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) bleibt ein diskriminierendes Sondergesetz. Anlass der Novellierung war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Juli 2012, das Leistungen für Asylsuchende unter dem Existenzminimum als verfassungswidrig einstufte. Das neue Gesetz hebt zwar allgemein die Leistungen an, ermöglicht aber Leistungskürzungen unter das Existenzminimum, die weitestgehend im Ermessen der Behörden liegen. Auch bleibt der Leistungsanspruch bei der medizinischen Versorgung beschränkt auf »akute« und »schmerzhafte« Erkrankungen; Asylsuchende und Geduldete werden nicht in die gesetzlichen Krankenversicherungen eingegliedert. Zwar kann nach neuem AsylbLG die Überführung in die regulären sozialen Sicherungssysteme bereits nach 15 Monaten anstatt nach 48 Monaten erfolgen, jedoch sieht das vorgesehene neue Bleiberecht Sanktionen vor, die wiederum den Personenkreis erweitern, der unter das restriktive und lediglich reduzierte Leistungen umfassende AsylbLG fällt.
»Wir wollen dabei nicht als »Lückenfüller« im deutschen Sozialsystem fungieren und den Anschein erwecken, politische Lösungen seien nicht mehr von Nöten.«
Am Beispiel Gesundheitsversorgung lässt sich verdeutlichen, dass es im Rahmen der bestehenden Gesetze durchaus kommunale, länder- sowie bundesweite Handlungsspielräume gibt: In Bremen wurden 2005 Chipkarten zur Abrechnung medizinischer Behandlungen für die Personengruppe mit Anspruch auf Leistungen nach AsylbLG eingeführt. Dies erspart den Betroffenen den Gang zum Sozialamt zur Beantragung eines Krankenscheines und verhindert, dass die Ausstellung der Scheine im Ermessen einzelner Behördenmitarbeiter*innen liegt, die keine medizinischen Fachkräfte sind. Auch können mit der Chipkarte unnötige und teils lebensbedrohliche zeitliche Verzögerungen von medizinisch notwendigen Behandlungen aufgrund der Verweigerung von Krankenscheinen vermieden werden. Die in den Ärzt*innenpraxen vorkommende stigmatisierende und diskriminierende Wirkung von Krankenscheinen »zweiter oder dritter Klasse« für Asylsuchende entfällt bei diesem Modell. Die Einführung einer Gesundheitskarte nach Bremer Vorbild ist spätestens seit dem Asylkompromiss vom November 2014 in vielen Kommunen und Bundesländern in der öffentlichen Diskussion; eine ganz konkrete Maßnahme, die so manches »ehrenamtliche« Engagement erleichtern, entlasten oder in Teilbereichen sogar überflüssig machen würde. Auf Länderebene spricht sich Berlin bislang allerdings gegen das so genannte »Bremer modell« aus.
All dies bleibt unerwähnt bei den Feierlichkeiten im Auswärtigen Amt. Aber genau diese Gesetze, Gesetzesverschärfungen und Nichtwahrnehmung von bestehenden Handlungsspielräumen bringen weiteren bedarf und die Notwendigkeiten nach »ehrenamtlicher Hilfe und Unterstützung« hervor. Statt eine optimierte Vernetzung der für den Staat kostenlosen Service- und Dienstleistungen der »Ehrenamtlichen« anzupreisen, könnten sich die beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration beziehungsweise die gesamte Bundesregierung ebenso wie die Oppositionsparteien als gesetzgebende Instanzen für die Abschaffung diskriminierender Sondergesetze einsetzen. Parallel zu den gesetzlichen Verschärfungen im Bereich der Asyl- und Aufenthaltsgesetzgebung gehen rechte Bürgerinitiativen und organisierte Neonazis vermehrt gegen (neue) Unterkünfte für Asylsuchende vor. Der Senat und das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LaGeSo) sind derweil mit der Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten überfordert, was nicht zuletzt einer Fehlkalkulation und Missachtung der Thematik in den letzten Jahren geschuldet ist.
»Freiwillige« Initiativen als »Lückenfüller«
Vor dem Hintergrund dieser gesellschaftspolitischen Situation haben sich zahlreiche neue Initiativen zur Unterstützung von Geflüchteten und Migrant*innen gegründet, die eine absolut notwendige und wertvolle Arbeit leisten – zumal sie eine unabhängige Perspektive einbringen und jenseits der Kontrollfunktionen und -interessen von Staat und Heimbetreiberfirmen agieren können. Antirassistische Initiativen, wie viele der Willkommensinitiativen und medibüros/medinetze, leisten einen ständigen Spagat zwischen praktischer Unterstützungsarbeit und gleichzeitigem Ausüben von politischem Druck, indem Missstände öffentlich gemacht und ihre Ursachen aufgezeigt werden.
Mit Blick auf die Gesundheitsversorgung besteht das Spannungsverhältnis zwischen Forderungen an den Staat einerseits und realer Nischenpolitik andererseits, die die benannten Probleme so gut wie möglich autonom löst. Wir fordern als medibüros/medinetze die staatlich finanzierte reguläre Gesundheitsversorgung für alle unabhängig vom Aufenthaltsstatus. Gleichzeitig bieten wir eine auf Umwegen organisierte medizinische Versorgung für Migrant*innen ohne Krankenversicherung an. Wir wollen dabei nicht als »Lückenfüller« im deutschen Sozialsystem fungieren und den Anschein erwecken, politische Lösungen seien nicht mehr von Nöten. Gleichzeitig übernehmen wir aber auf freiwilliger und unentgeltlicher Basis Aufgaben, die in staatlicher Verantwortung liegen sollten – was paradoxerweise den politischen Handlungsdruck schwächt.
Doch die praktische Vermittlungsarbeit zeigt eklatant, was auf der Hand liegt: eine ausreichende gesundheitliche Versorgung von Teilen der Bevölkerung ist durch nichtstaatliche, freiwillige, aus Spendengeldern finanzierte Projekte strukturell nicht möglich – bei allem Engagement der beteiligten Ärzte und Ärztinnen, Hebammen und Psycholog*innen. Das gleiche gilt für die inzwischen oftmals privat organisierte Versorgung von Wohnraum für zum Beispiel die Menschen vom Oranienplatz oder aus der besetzten Schule in der Ohlauer Straße. Politische und private Netzwerke sorgen ebenso wie kirchliches Engagement im Rahmen vom Kirchenasyl dafür, dass ein paar weniger Menschen von Senat und kommunalen Verantwortungsträger*innen in die Obdachlosigkeit entlassen werden und puffern somit als »Lückenfüller« staatliches, behördliches und kommunales Versagen »humanitär« ab.
Der gemeinsame Kampf um Rechte ist keine Wohltätigkeitsveranstaltung
Wie die bereits erwähnte Veranstaltung zum Internationalen Tag der Migrant*innen zeigt, ist die öffentliche und politische Aufmerksamkeit häufig reduziert auf das (humanitäre) Engagement von »ehrenamtlichen« Initiativen. Gesamtgesellschaftliche Bedingungen und die notwendigen gemeinsamen, solidarischen sozialen Kämpfe um gleiche Rechte für alle geraten dabei aus dem blick oder sollen gar nicht erst sichtbar (gemacht) werden. Dies entlässt nicht nur die Politik aus der Verantwortung, sondern verlagert auch politische Themen in einen vermeintlich unpolitischen zivilgesellschaftlichen Raum. Humanitäres, »ehrenamtliches« Engagement ist dabei nicht selten einem paternalistischen Hilfediskurs verschrieben, der zum einen über die Dichotomisierung der Helfenden und der Bedürftigen funktioniert und zum anderen oftmals koloniale Bilder und Denkfiguren reproduziert. Ein Verständnis von Unterstützung als wohltätige Hilfe verlangt, dass die Bedürftigkeit zumindest diskursiv immer wieder bewiesen werden muss und versetzt die (eigentlich) Anspruchsberechtigten in eine Position als Bittsteller*innen, die ihnen unter Umständen auch noch unterwürfige Dankbarkeit abverlangt. Die macht der Helfenden wird dabei verschleiert. Die bewusste oder unbewusste Ignoranz gegenüber gesellschaftlich ausgrenzenden Bedingungen und die fehlende Analyse ihrer Ursachen erlaubt eine Erhöhung der Helfenden gegenüber den Hilfebedürftigen. Dieser unkritische Ehrenamtsdiskurs ist gesellschaftlich dominant und weist Überschneidungen mit kolonial geprägten Traditionen auf: Die »ehrenamtlich« (»weißen«) Helfenden werden als aktiv handelnde Subjekte konstruiert und erfahren Anerkennung und »Ehre«, während ihre (»schwarzen«) Gegenüber als defizitär, arm, minderwertig, hilfs- und entwicklungsbedürftig sowie passiv konstruiert werden. In der zugeschriebenen Position als Opfer, Objekte oder Adressat*innen von Hilfsangeboten erfahren sie Mitleid statt Anerkennung. Das grundsätzliche Problem dieser »humanitären« oder »humanitaristischen« Perspektive auf »Ehrenamt« besteht darin, dass es ein ahistorischer und entpolitisierender Blick ist, der gesellschaftliche Herrschafts- und Ausbeutungsverhältnisse verschleiert. In dieser Logik bleibt der Fokus »Recht auf Rechte« ausgeklammert.
Der Hierarchisierung und Entrechtung entgegentreten
Auch das medibüro ist – wie viele andere antirassistische und solidarische Unterstützer*innen-Gruppen – ein mehrheitlich »weißes« Projekt. Wir gehen jedoch keineswegs davon aus, dass »Weiße« per se paternalistisch handeln, wenn sie sich antirassistisch engagieren und versuchen in der eigenen Beratungspraxis und Öffentlichkeitsarbeit rassistische Stereotype nicht zu reproduzieren sowie die Hierarchisierung und Kategorisierung von Migrant*innengruppen zu hinterfragen. Im Austausch mit Kooperationspartner*innen und Medien begegnen uns immer wieder Vorstellungen über »wahre Flüchtlinge« im Gegensatz zu Binnen-EU-Migrant*innen aus den westlichen Balkanstaaten, Bulgarien und Rumänien, über die in der medialen Debatte abschätzig als »Armutsflüchtlinge« oder »Wirtschaftsflüchtlinge« gesprochen wird. Diese Diskurse bedienen Kategorien von »erwünschten« im Gegensatz zu »unerwünschten« Migrant*innen, die aufgrund rassistischer und kapitalistischer Nützlichkeits- und Verwertungslogiken gebildet werden und an Hand derer sich die Hierarchisierung von Rechten orientiert. So genannten »Wirtschaftsflüchtlingen«, Migrant*innen, die weder als nützlich noch als ausreichend schutzbedürftig befunden werden, wird pauschal unterstellt, die Vorteile des deutschen Sozialsystems nur ausnutzen zu wollen. Flucht- und Migrationsgründe werden so undifferenziert betrachtet, hierarchisiert und teilweise delegitimiert.
Ins medibüro kommen schon seit langem nicht mehr nur Illegalisierte. Für uns ist es selbstverständlich, auch die Bedarfe der EU-Bürger*innen, die aus den sozialen Sicherungssystemen herausfallen, in unserer Vermittlungstätigkeit zu berücksichtigen. In der bisherigen Bezeichnung »medizinische Flüchtlingshilfe« ist diese Realität jedoch nicht ausreichend abgebildet; gleichzeitig transportieren wir mit dem Namen ungewollt den beschriebenen und kritisierten paternalistischen Hilfediskurs implizit ebenso wie die problematische stereotype Kategorisierung und Hierarchisierung von »Flüchtlingen« und Migrant*innen. Daher haben wir uns nach langen Diskussionen für eine Umbenennung entschieden: medibüro bleibt, aus »medizinische Flüchtlingshilfe« wird »Netzwerk für das Recht auf Gesundheitsversorgung aller Migrant*innen«. Der Name ändert sich, die Spannungsfelder und Forderungen bleiben die gleichen.
Seit unserer Gründung 1996 ist es unser Ziel, die politischen Bedingungen zu verändern, die unsere Arbeit – die Organisation einer notgedrungen unzureichenden medizinischen Versorgung – notwendig machen. Zum 20-Jährigen bestehen im nächsten Jahr wünschen wir uns, dass wir bis dahin überflüssig geworden sind.
Das Medibüro – Netzwerk für das Recht auf Gesundheitsversorgung aller Migrant*innen vermittelt seit 1996 in Berlin illegalisierten Menschen und Migrant* innen ohne Krankenversicherung Gesundheitsversorgung durch medizinisches Fachpersonal – anonym und kostenlos für die Betroffenen. Das Medibüro ist ein selbstorganisiertes, nichtstaatliches, antirassistisches Projekt, das seit seinem Bestehen für gleiche soziale und politische Rechte aller Menschen unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus eintritt. Alle im Medibüro-Netzwerk Aktiven engagieren sich unentgeltlich. Entstehende Kosten für Labor, Diagnostik, Material oder stationäre Aufenthalte werden über Spendengelder finanziert.