Urteil nach Übergriff auf Journalisten am 1. Mai 2013

 
Daniel Ohm (Bild: Kombinat Fortschritt)
Daniel Ohm (© Kombinat Fortschritt)

Der Neonazi Daniel Ohm wurde am 12. Juni 2014 wegen Körperverletzung vom Amtsgericht Berlin-Tiergarten zu einer Geldstrafe in Höhe von 1800 Euro verurteilt. Er und andere Neonazis aus Mecklenburg-Vorpommern bedrängten und bedrohten Journalist_innen am Rande der Abschlusskundgebung einer NPD-Demonstration am 1. Mai 2013 in Berlin-Schöneweide. Der Usedomer NPD-Stadtverordnete und regelmäßig als Ordner aktive Ohm schlug dabei einen Journalisten. Ohms Anwalt, der Rostocker Thomas Penneke, war bereits Verteidiger bei anderen Neonaziübergriffen auf Journalist_innen. Außerdem wurde Ohm gerade in einem weiteren Verfahren wegen Sachbeschädigung und versuchter Nötigung zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen á 30 Euro verurteilt, berichtete die Opferberatung Lobbi aus Mecklenburg Vorpommern. Ihm war vorgeworfen worden an einem Angriff auf ein alternatives Wohnprojekt in Greifswald im August 2013 beteiligt gewesen zu sein. Beide Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

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