Unabhängige Recherchen zwischen Medien und Verfassungsschutz

Wer sich kontinuierlich mit Nazis beschäftigt, sei es als Journalist_in, als engagierte in Initiativen oder in einem der staatlich finanzierten Projekte, kommt früher oder später nicht um die VS-Behörden oder die Analysen des polizeilichen Staatsschutzes herum. Die meisten bedauern das, aber manchmal muss es eben sein.

 

Die Papiere, die diese Behörden verfassen, sind oft nicht der Rede wert, manchmal banal, immer wieder ärgerlich. Antifaschistische Initiativen stehen zudem selbst im Visier des VS und des Staatsschutzes, werden bespitzelt, überwacht und denunziert. Und der VS drängt seit Jahren verstärkt in die politische Bildung und dient sich der Politik als billige, staatliche Demokratievermittlungsinstanz ohne öffentlichen Auftrag an (siehe Artikel von Eberhard Seidel auf Seite 93). Die erste und nahe liegende Auseinandersetzung dreht sich um die öffentliche Deutungshoheit über das Thema „Rechtsextremismus“. Hier geht es um Analysen, Zahlen, Strukturen und Entwicklungstendenzen der extremen Rechten und um die Zurückweisung des vom Amt verwendeten „Rechtsextremismus“-Begriffs. Wir, das apabiz, stellen der Öffentlichkeit seit vielen Jahren nicht nur unser Archiv und die darin enthaltenen Materialien zur Verfügung, sondern auch unsere „Expertise“. Wir reden gerne mit möglichst vielen Menschen über die verschiedenen Aspekte und Entwicklungen in der Naziszene – und geben gerne unseren eigenen Senf dazu. Nach unserer Erfahrung ist für viele der Umgang mit Behördenquellen überaus pragmatisch. Es sind Quellen unter anderen, sie sind staatlich, was ihnen ein gewisses Gewicht verleiht. In der kritischen Forschung, mehr noch als im Journalismus, gilt das Behördenurteil aber vergleichsweise wenig. Der darin verwendete Extremismusbegriff entwertet die Analysen und hat sich in der Forschung, obwohl beide von „Rechtsextremismus“ reden, überwiegend diskreditiert.

VS ist praktisch

Aber alle wollen Zahlen. Zahlen sind griffig, sie verdeutlichen ein offenbar ansonsten diffuses Phänomen. Hier haben nicht-staatliche Initiativen ein echtes Problem. Sie erheben nur wenig belastbares Zahlenmaterial. Ausnahmen sind die durch die Opferberatungsprojekte erhobenen Zahlen der Opfer rechter Gewalt sowie die journalistischen Recherchen über die Todesopfer rechter Gewalt. Seriöse Angaben, beispielsweise über die Mitgliederzahl der NPD in einzelnen Bundesländern, machen zu können, ist schwierig. Jahrelang haben selbst überaus staatskritische antifaschistische Initiativen die Zahlen des VS verwendet. Und mal 20 oder 30 Prozent oben drauf gerechnet, so zu sagen um den durchschnittlich anzunehmenden Verharmlosungsfaktor der Behörde auszugleichen. Das mag hier banal klingen, ist aber in der Auseinandersetzung um die Deutungshoheit nicht zu unterschätzen. Die Forschung dürfte solche Zahlen streng genommen außer als weiter führenden Hinweis nicht verwenden, denn sie kann ihre Validität an keinem Punkt prüfen. Die Medien, zumindest die kritischen, verlangen auch deshalb oft nach alternativem Zahlenwerk, das aber leider nur in Ausnahmefällen vorhanden ist. So bleiben die Zahlen des VS trotz aller Mängel gesetzt, sie erlangen Faktizität weil es an Alternativen fehlt. Dies bleibt sicherlich eine der Herausforderungen für eine seriöse Forschung zur extremen Rechten, an die sich aber bisher niemand herangewagt hat.

Amtliche Aussagen sind seriös

Die Redaktionen der großen Medien, aber auch die einzelnen Journalist_innen tragen ohnehin einen großen Anteil daran, die Arbeit des VS immer wieder zu legitimieren. Manche Chefetagen halten Artikel über das Thema „Rechtsextremismus“ für überwiegend unseriös, so lange sie im Text kein Zitat der Behörden finden, sei es auch noch so flach. Thomas Leif hat in einem zu wenig beachteten Artikel (Bestellte Wahrheiten. Ganz exklusiv. Online unter http://carta.info) deutlich niedergelegt, wie der Informationshandel zwischen den Behördenquellen und den Medien im Bereich der Geheimdienste funktioniert und schreibt Klartext: „Die beiden relevanten Nachrichtenmagazine, ganz wenige führende Tageszeitungen und die ‚Geheimdienst-Experten’ der öffentlich-rechtlichen Anstalten werden privilegiert und abgeschottet ‚informiert’. Im Gegenzug wird von ihnen erwartet, dass sie die platzierten Interpretationen, Warnungen und Analysen eins zu eins übernehmen und möglichst als breaking news agenturfähig vermarkten. Was als ‚exclusiv’ verkauft wird, ist oft nicht mehr als eine bestellte Botschaft.“ Selbst als „Edelfedern“ gepriesene Autor_innen lieferten im NSU-Komplex Artikel ab, deren Informationsgehalt aus einer einzigen, ungeprüften Nachricht von einer nicht genannten Person aus „Sicherheitskreisen“ bestand: kein Konjunktiv, keine zweite Quelle, kein Hinweis auf die generelle Fragwürdigkeit der Behördenaussagen in diesem konkreten Fall. Da fällt es den Behörden wahrlich leicht, die Medien für die eigenen PR-Kampagnen ein als das Bundesamt für Verfassungsschutz in einem Hintergrundgespräch ausgewählten Medienvertreter_ innen die angebliche Gefährdung ihrer V-Leute durch die Vielzahl der Aktenweitergaben nahe brachte. Es hagelte prompt entsprechende „bestellte Artikel“.

VS-Berichte: Gerichtsfest bis zum Beweis des Gegenteils

Auch der Umgang mit den zu Recht viel gescholtenen VS-Berichten ist oft problematisch. Während antifaschistische Initiativen monatelange Prozesse in Kauf nehmen, um falsche Anschuldigungen aus den VS-Berichten tilgen zu lassen – so geschehen im Fall der Zeitschrift Lotta aus Nordrhein-Westfalen und des Projektes a.i.d.a. aus München – gelten ansonsten hier nieder geschriebene Wertungen als „gerichtsfest“. Das ist praktisch und einfach für die Rechtsvertretung und vor allem für die Medien: Bring mir einen Auszug aus einem VS-Bericht und das Gericht ist schon beinahe überzeugt. Nun urteilen nicht alle Gerichte nach Aktenlage und stellen amtliche Schriftstücke über alle anderen Beweise, aber der Fingerzeig auf die VS-Aussage erleichtert die Beweisführung doch erheblich. Und kurze Beweisführungen gefallen den meisten Gerichten und den Anwält_innen und Mandant_innen auch. Ein wissenschaftlich begründeter „Rechtsextremismus“-Begriff, der jenseits staatlicher Expertise auf die Inhalte der extremen Rechten eingeht und ihre antidemokratischen Inhalte analysiert, sollte zwar auch vor Gericht stand halten können, doch solche mühevollen Beweisführungen bleiben die Ausnahme.

Die Analysen hinterher getragen

Antifaschistische Initiativen haben der Politik und den Behörden in den letzten zwanzig Jahren so manche Analyse hinterher getragen. Es ist ja ein Teil des Selbstverständnisses des VS, wie aller anderen im Staatsschutz aktiven Behörden, dass sie sowohl die Verfolgung von Straftaten ermöglichen, als auch Grundlagen für weiter gehendes staatliches Handeln wie beispielsweise Partei- und Vereinsverbote liefern sollen. Über ihr Versagen darin, sei es nun absichtlich, aus Versehen oder strukturell bewirkt, wissen wir inzwischen einiges mehr. Der Druck, offen neonationalsozialistische Strukturen überhaupt wahr zu nehmen, kam in vielen Fällen aus der Gesellschaft und nicht aus den Behörden. Bei den letzten Vereinsverboten gegen die „Heimattreue Deutsche Jugend“ (HDJ) oder die „Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene“ (HnG) beispielsweise waren es Recherchen von antifaschistischen Initiativen und Journalist_innen, die die Politik in Gang gebracht haben. So wurde in Berlin jahrelang die Existenz relevanter HDJ-Strukturen geleugnet, weil deren Wald-und Wiesenaktivitäten eher in den Flächenländern stattfänden. Währenddessen saß fast die komplette Bundesführung in und um Berlin und führte beispielsweise wöchentliche Kampfsportkurse für den Nazinachwuchs durch. Entsprechend aufmerksam wurde das apabiz-Dossier über den Gau Preußen daher auch in der Innenverwaltung registriert.

Auch der Blick in die momentan so im Fokus stehenden 1990er Jahre zeigt, dass es damals bei anderen Phänomenen nicht viel anders lief. Es brauchte beispielsweise jahrelange Hinweise auf die gewaltbereite Nazi-Skinhead-Szene, bis diese wahrgenommen wurde. Und selbst dann wurde ihre Bedeutung notorisch klein geschrieben: als subkultureller Bereich ohne besondere organisatorische Bedeutung. Viele Publikationen jener Jahre hinterließen den Eindruck, dass den Behörden alle Organisationsformen, die keine Mitgliedsausweise verteilen, nicht ins Raster passten. Heute wissen wir, welche Bedeutung diese politisch, organisatorisch und sozial hatten, denn sie waren der Geburtsort des bedeutendsten rechtsterroristischen Netzwerkes Deutschlands, dem „Nationalsozialistischen Untergrund“ (NSU). Inzwischen verläuft der „Kompetenztransfer“ aus der Zivilgesellschaft in die Politik und die Behörden sicherlich über mehr und eingespieltere Kanäle als früher, es sind nicht die „kleinen Antifagruppen“ alleine, die sich daran abmühen. Aber der Informationsfluss geht dennoch meistens von unten nach oben. So wird denn nach wie vor in manchen VS-Analysen gerne und völlig opportunistisch aus „Antifa“-Quellen abgeschrieben, die sonst überwacht werden. Und selbst Fotos oder ganze Vortragskonzepte wurden von Behörden schon abgekupfert ohne einen Hinweis auf die Verfasser_innen, die solche Arbeitsweise in der Regel nur Achsel zuckend zur Kenntnis nehmen können. Das Urheberrecht, so hieß es auf nachfrage, gelte für die Dokumentationen der Behörden nicht. Und Transparenz schadet nur, möchte man hinzu fügen.

Einen „alternativen Verfassungsschutz“ kann es nicht geben

Die Arbeit der antifaschistischen Initiativen ist in den letzten Monaten oft und manchmal durch berufenen Mund gelobt worden. Unser aller ehrenamtliches und kritisches Engagement gilt zunehmend als „seriös“, kompetent und mit einem größeren Potential ausgestattet als die Verfassungsschutz-Behörden. Wir selbst wurden namentlich und öffentlich als Alternative genannt zu einer offensichtlich überforderten VS-Behörde von Mecklenburg-Vorpommern. Grund dafür war die Unfähigkeit des Landesamtes, die dort erscheinenden Nazi-Publikationen aufmerksam auszuwerten. Dadurch entging ihnen ein offener Gruß an den NSU aus dem Jahr 2002 in dem Editorial des Nazi-Blättchens „Der Weiße Wolf“. Nach einem Hinweis veröffentlichten wir diesen Beleg auf eine frühe Zusammenarbeit von Terrorzelle und Naziszene. Es folgte ein Ermittlungsverfahren und eine Hausdurchsuchung gegen den damaligen Macher, heute Abgeordneter der NPD im Landtag von Mecklenburg – Vorpommern.
Das geschmähte Amt soll sich angeblich jede Mühe gegeben haben, von uns nicht noch einmal erwischt zu werden. Heraus kam ein frisch erschienener VS-Bericht, in dem die antifaschistische Band „Feine Sahne Fischfilet“ mit mehr Zeilen bedacht ist als der gesamte NSU, der in diesem Bundesland immerhin einen Menschen ermordet hat und mehrerer Banküberfälle verdächtigt wird. Und sie erhält ebenfalls mehr Aufmerksamkeit als ein neonazistischer Online – Infodienst (MUPinFO), der von eben jenem NPD-Abgeordneten betrieben wird, der noch 2012 im Besitz eines Briefes des NSU war. Vom VS wird dieser neonazistische Infodienst sogar ganze zwanzig Mal als Quelle bemüht. „Allerdings braucht es keinen Verfassungsschutzbericht, um zu wissen, was auf MUPinfo steht, da reicht ein Blick auf die Seite selbst. Hintergrundinformationen? Woher denn?“, kommentierte der Journalist Patrick Gensing auf seinem Blog publikative.org zutreffend. So etwas wie einen „alternativen Verfassungsschutz“ kann es nicht geben und wir kennen keine antifaschistische Initiative, die sich für so etwas hergeben würde.

Der Ruf nach alternativer Beobachtung und Recherche ist älter als die aktuelle Geheimdienst-Krise und diese Beobachtung wird seit Jahrzehnten auch durchgeführt, eben durch Antifaschist_innen. Dies geschieht, wie dankenswerter Weise manche in der heutigen Debatte nicht müde werden zu betonen, teilweise unter Einsatz der Gefährdung von Leib und Leben der Beteiligten. Beim Spaziergang durch einen abgelegenen Wald im herbstlichen Dauerregen von einem entgegen kommenden „Dienst“-Pärchen augenzwinkernd gegrüßt zu werden, gehört dabei noch zu den witzigen Momenten der antifaschistischen Feldforschung. Die anwesenden Dienste treten einem hier wenigstens nur bildlich gesprochen auf den Füßen herum.
Antifaschistische Recherche wird durch polizeilichen Staatsschutz und VS beständig kriminalisiert. In Berlin hat es in schöner Regelmäßigkeit Versuche gegeben, das Fotografieren von Nazi-Aufmärschen oder überhaupt die Dokumentation neonazistischer Aktivitäten zu unterbinden. Die hierzu verwendete Konstruktion lautete immer, die Dokumentation geschehe zur Vorbereitung von Straftaten. Oder sie sei an sich schon strafbar. Aus solchen Erfahrungen heraus haben wir vor Jahren begonnen, die öffentliche Dokumentation von Nazi-Aufmärschen offensiv nach außen zu vertreten. „Dokumentation ist gerechtfertigt und notwendig!“, lautete damals die Botschaft. Diese Arbeit hat bisher zu einer Reihe von Strafverfahren und Verurteilungen gegen gewalttätige Nazis aufgrund der Ton- und Bilddokumente geführt. Aber auch zu einem eingestellten Ermittlungsverfahren gegen das apabiz, das auf die Anzeige durch eine stadtbekannte Neonazistin beim Berliner Staatsschutz zurück ging. Absurderweise hieß es, wir hätten gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen, weil wir eine indizierte Naziseite als Quelle (!) in einem Dokument angegeben hatten. So konterkarieren die „Extremistenjäger“ eine Arbeit, die der Berliner Senat fördert.

In der jetzigen Debatte über den VS wird leicht übersehen, dass manche Landesämter sich in den letzten Jahren um einen Imagewandel bemüht hatten, hin zu einem Konzept des „offenen Demokratieschutzes“. Dazu gehörte neben dem Ausbau der Bildungsarbeit der Versuch, sich als eine Art Politikagentur im öffentlichen Raum zu etablieren. Hier wird dann nicht das Gewicht der eigenen, staatlichen Kompetenz in den Vordergrund gestellt, sondern man möchte in einer soften Variante als ein Akteur unter vielen im öffentlichen Diskurs wahrgenommen werden. Da fallen in Podiumsdiskussionen gerne solche Sätze wie: „Eigentlich machen sie und wir doch die gleiche Arbeit!“, um daran irgendeine anschleimende Perspektive der Zusammenarbeit zu knüpfen. Es kostet Mühe, sich dieser Avancen zu erwehren und oft noch mehr, den Anwesenden die Gründe für solche Distanz zu Strafverfolgungs- und Geheimdienstbehörden darzulegen. Manche Kommunalpolitiker_innen und Mitarbeiter_innen bei Verwaltung und Justiz, aber auch viele Lehrer_innen, klammern sich gerne an das, was ihnen als Behördenurteil sakrosant scheint. Mit diesen Anmaßungen müssen sich vor allem überwiegend staatlich finanzierte Projekte der Mobilen Beratungen und Opferberatungen herum schlagen. Und auch nicht jedes Landesamt hat diesen Aspekt des „offenen Demokratieschutzes“ bereits umsetzen können. Denn Kooperation und Dialog wollen die Innenminister_innen nur „allgemein anerkannten Initiativen der Gesellschaft“ angedeihen lassen, was sie selbstverständlich selber definieren. So zumindest die Innenminister_innen in einem „Eckpunktepapier zur Neuausrichtung des Verfassungsschutzverbundes“ vom 28.8.2012. Und das sind im Zweifelsfall wenige und vermutlich die bequemeren.

Kritik und Reform des Verfassungsschutzes

In irgendeiner Konkurrenz zum VS, vor allem zu dem in Berlin, sahen wir uns aber bisher nie. Sicher klatschen wir uns im Archiv ab, wenn im Fernsehen in einer Meldung die Worte „apabiz“, „Verfassungsschutz“ und „abschaffen“ in einem einzigen Satz fallen. Und wir registrieren auch aufmerksam, wenn die eigenen Veröffentlichungen woanders abgeschrieben werden. Dies sind Hinweise auf die Reichweite der eigenen Arbeit. Ob das mit der Konkurrenz andersherum auch so gesehen wird, bezweifeln wir aber zunehmend. im Zusammenhang mit dem „offenen Demokratieschutz“ stehen die Bemühungen des VS, sich verstärkt in der politischen Bildungsarbeit zu engagieren, in den Schulen und außerhalb. Die momentane Diskussion über den Sinn des Verfassungsschutzes ist erfreulich, birgt aber auch Gefahren. Denn hier verlaufen zwei Diskussionen parallel zueinander: Die Kritiker_innen wollen den Inlandsgeheimdienst abschaffen oder zumindest degradieren, um damit die demokratische Kontrolle über diesen Bereich zu verbessern. Die anderen, die „Sicherheitsarchitekten“, wollen die institutionelle Krise nutzen, um mehrere Behörden zu effektivieren, sie umzubauen und zu zentralisieren. Auch in diesem Szenario könnte der eine Dienst oder die andere Landesbehörde faktisch „abgeschafft“ werden – zugunsten einer neuen effizienten „Superbehörde“. Generalbundesanwalt Harald Range hat sein Amt dafür schon mal ins Spiel gebracht.

Bei dieser Debatte drohen Aspekte ins Hintertreffen zu geraten, die allen antifaschistischen Initiativen und Projekten wichtig sein sollten: Wie wichtig ist der Gesellschaft ein verlässliches Frühwarnsystem über die Entwicklungen der extremen Rechten, speziell auch der gewalttätigen neonazistischen Szene? Es ist ein Witz der Geschichte, dass Deutschland seine Aufklärungsarbeit über „Rechtsextremismus“ einem Geheimdienst in die Hände gelegt hat. Es braucht zivile, nicht-staatliche Beobachtung und Aufklärung, denn der Staat, ja dessen eigene Instanz für Beobachtung und Aufklärung, der Inlandsgeheimdienst selber, hat seinen eigenen Beitrag zu der Existenz und Weiterentwicklung der neonazistischen Strukturen geleistet. Der VS hat nicht hier und da versagt, er hat sich mitschuldig gemacht. Und die Parlamente, auch das Berliner Abgeordnetenhaus, haben sich jahrelang um die Kontrolle des VS nicht ansatzweise geschert. Sie sind wie so viele in diesem Land auch erst nach der Enttarnung des NSU aufgeschreckt. Verglichen damit ist in diesem Land die Kontrolle von Lebensmittelprodukten besser geregelt. Was können antifaschistische Projekte von den weiteren Debatten erwarten? Die Law-and-Order-Strateg_ innen bringen sich in den letzten Monaten wieder deutlich in Stellung und werden alles daran setzen, ihre Agenda einer reformierten und modernisierten „Superbehörde“ umzusetzen. Es wird übrigens viel davon abhängen, wie sich die SPD am dieser Stelle weiter verhalten wird. Sollte sie sich gegen diese „Verschlimmbesserung“ stellen und eine wirkliche demokratische Kontrolle verlangen, könnte es nach den Neuwahlen im Herbst 2013 auch tatsächliche Veränderungen geben. Ihr momentanes Verhalten spricht aber eher dafür, dass sie sich dafür entscheidet, die „Superbehörde“ hinzunehmen und sich im Gegenzug mit einem neuen NPD-Verbotsverfahren zufrieden geben wird. Also fordern wir das Unmögliche: die sofortige Abschaffung des Verfassungsschutzes. Den Rest müssen die Projekte, wie gehabt, mal wieder selber machen.

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