In eigener Sache: Zitieren verboten – Polizei ermittelte gegen das apabiz

 

Berlin • Von September 2011 bis in den Juni 2012 hat das Berliner Landeskriminalamt (Abteilung Linksextremismus) gegen das apabiz ermittelt. Grund war ein Dossier über eine Neonazikundgebung am 11. September 2011 auf dem Berliner Alexanderplatz, das auch auf Berlin rechtsaußen veröffentlicht wurde. In dem Dossier war der Neonaziaufruf mit Quellenangabe zitiert worden, der auf der Internetseite des NW Berlin veröffentlicht wurde.

In der Logik der ermittelnden Beamten sei der Hinweis auf die Quelle »nw-berlin.net« ein Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz, denn die Internetseite ist seit dem Frühjahr 2011 indiziert. Auch die Platzierung der Quellenangabe auf der „untersten rechten Ecke“ der Seite sei „sicher ein Wortspiel“, so ein ermittelnder Kriminaloberkommissar. Obwohl in dem Dossier und auf der Homepage ein presserechtlich Verantwortlicher benannt wird, kontaktierte der Staatsschützer erst die Fachstelle Internetkriminalität und suchte anschließend das Vereinsregister auf, um nach drei Monaten zu dem Schluss zu kommen, dass die im Impressum genannte Person auch der Beschuldigte ist. Zwischenzeitlich wurde gegen den Geschäftsführer von JPBerlin, dem Webhoster der Internetseite, ermittelt. Nach Bekanntwerden intervenierte der Anwalt des apabiz, wodurch das Verfahren schlussendlich durch die Staatsanwaltschaft eingestellt wurde.

Die Ermittlungen wurden brisanterweise durch eine Anzeige der Neonazistin Stefanie P. ausgelöst, die sich selbst im Umfeld des NW Berlin bewegt. Die langjährige Aktivistin hatte auch schon in der Vergangenheit gezielt Personen falsch beschuldigt, was 2006 einen Antifaschisten, der später freigesprochen wurde, für über 100 Tage in U-Haft brachte. Auch damals hatte die gleiche Abteilung des LKAs die Ermittlungen geführt.

Das apabiz erklärt zu den Ermittlungen: „Während die Ermittlungen gegen den NW Berlin erst nach Jahren und Dutzenden von Straftaten und Anzeigen ernsthaft geführt werden, reicht eine offensichtlich unbegründete Anzeige einer bekannten Neonazistin aus, um den Staatsschutz monatelang zu beschäftigen. Dass dabei ausgerechnet eine vom Berliner Senat im Rahmen des Landesprogramms gegen Rechtsextremismus geförderte Broschüre in das Visier des Berliner LKA gerät, macht deutlich, wie der Staatsschutz die Arbeit gegen Neonazis konterkariert.“

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