Nur ein Statement gegen „Korruption im Fußball“?

Freispruch für NPD-Funktionäre im Fall des sogenannten "WM-Planers"

 

Ein Gastbeitrag von Fabian Sommerthal

Einen Freispruch erster Klasse gab es am 09. März 2011 für den Chef der „NPD – Die Volksunion“, Udo Voigt, vom Landgericht Berlin. Auch der Parteivize Frank Schwerdt sowie Bundespressesprecher Klaus Beier hatten Grund zu jubeln: Die Verurteilung der drei Rechtsextremen wegen Beleidigung nach § 185 Strafgesetzbuch (StGB) sowie Volksverhetzung (§ 130 StGB) wurde durch die 66. Strafkammer aufgehoben.

Hintergrund war die Veröffentlichung eines sogenannten „WM-Planers“ zur Fußball-Weltmeisterschaft 2006 in Deutschland. In diesem Heftchen der NPD war ein Trikot der deutschen Nationalmannschaft mit der Rückennummer 25 abgebildet, überschrieben mit der Aussage „Weiß – Nicht nur eine Trikot-Farbe! Für eine echte NATIONAL-Mannschaft!“ Zu der Zeit trug der dunkelhäutige Nationalspieler Patrick Owomoyela regelmäßig das Trikot mit dieser Nummer.

Nachdem 2009 eine erste Verurteilung durch das Amtsgericht Berlin-Tiergarten erfolgte, hat nun die Berufungsinstanz die Strafbarkeit der drei Angeklagten verneint. Laut Pressesprecher des Landgerichts, Robert Bäuml, könne der Spruch „Weiß – Nicht nur eine Trikot-Farbe!“ durchaus eine zulässige Kritik an „einer multikulturellen Gesellschaft“ darstellen oder sich zum Beispiel gegen „Manipulation und Korruption im Fußball“ richten. Daher seien die Richter zu dem Schluß gekommen, dass sich die Farb-Nennung „weiß“ im NPD-Heftchen nicht zwingend auf die Hautfarbe der Fußballspieler bezogen haben muss, sondern möglicherweise umgangssprachlich auf eine „weiße Weste“.

Außerdem genieße der „WM-Planer“ die Meinungs- und Redefreiheit und lasse einen „Appell-Charakter“ vermissen, der für eine Verurteilung wegen Volksverhetzung unerlässlich sei. Laut Bäuml sei für das Gericht eine „[…] generelle Minderwertigkeit oder Entrechtung nicht-weißer Spieler […]“ nicht zum Ausdruck gekommen – Ergebnis daher Freispruch aus „rechtlichen Gründen“. Die Staatsanwaltschaft hat umgehend Revision eingelegt, so dass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Das juristische Tauziehen um den rassistischen „WM-Planer“ geht damit weiter.

Bildquelle: Bildausschnitt des WM-Planers der NPD

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