Knapp eine Autostunde von der brandenburgischen Landeshauptstadt Potsdam entfernt wollen Neonazis am 26. März eine Kundgebung unter dem Motto „Freiheit für Horst Mahler – §130 StGB abschaffen“ durchführen. Auf dem Parkplatz der Justizvollzugsanstalt in Brandenburg an der Havel wollen die Neonazis protestieren, da der notorische Holocaustleugner Mahler in ihren Augen nur aufgrund der „Wahrnehmung seines Rechts auf das freie Wort“ verurteilt und inhaftiert wurde.
Einschlägiges Milieu
In dem im Internet verbreiteten Aufruf zu der Kundgebung werden als Veranstalter, der Berliner Kevin Käther sowie der Brandenburger Wolfram Nahrath benannt.
Kevin Käther erlangte Bekanntheit in der Neonazi-Szene, da er sich vor wenigen Jahren selbst anzeigte, nachdem er an drei Prominente das antisemitische Buch „Vorlesungen über den Holocaust“, des bekannten Holocaustleugners Germar Rudolf, verschickte. Wie es auf einer neonazistischen Internetseite heißt, brachte Käther im Verlauf des – nach seiner Selbstanzeige folgenden – Verfahrens „über 4000 Seiten Beweisanträge in das Verfahren ein, um im Rahmen der Beweiserhebung das Buch entweder zu widerlegen oder es zu bestätigen“. Das Kammergericht Berlin hob zwar seine Verurteilung zu einer achtmonatigen Freiheitsstrafe Ende 2009 wieder auf, jedoch folgte ein weiteres Verfahren. Aufgrund vierfacher Volksverhetzung während des Verlesens seiner Beweisanträge im ersten Prozess wurde er später zu 15 Monaten Haft mit vierjähriger Bewährung verurteilt.
Der zweite Veranstalter ist der bekannte Anwalt Wolfram Nahrath. Der im brandenburgischen Birkenwerder beheimatete Nahrath ist seit vielen Jahren Anwalt von einschlägigen Neonazis und Holocaust-Leugnern. Aufsehen erregte 2010 die angekündigte Verteidigung des wegen Holocaust-Leugnung bekannten britischen Bischofs Richard Williamson durch Nahrath. Der letzte Bundesführer der 1994 verbotenen „Wiking Jugend“ Wolfram Nahrath, war zuletzt vor allem in der 2009 ebenfalls verbotenen „Heimattreuen Deutschen Jugend“ aktiv.
„Heil Hitler, Herr Friedman“
War Mahler in den 1960er Jahren noch ein Anhänger der linken „Außerparlamentarischen Opposition“ (APO), wandte er sich im Laufe seines Lebens der extremen Rechten zu. Nach einem dreijährigen Zwischenstopp in der NPD (2000 – 2003) entwickelte er sich zum notorischen Holocaustleugner, Volksverhetzer und Antisemiten. In diesem Zusammenhang gründete er auch den „Verein zur Rehabilitierung der wegen Bestreitens des Holocaust Verfolgten“. Bundesweites Aufsehen erregte er im Oktober 2007, als er in einem Gespräch mit der Zeitschrift „Vanity Fair“, seinen Gesprächspartner Michel Friedman mit „Heil Hitler, Herr Friedman“ begrüßte. Weil er mehrfach verurteilt wurde, entzog ihm die Berliner Anwaltskammer im Jahr 2009 die Zulassung als Anwalt.
Der in der Neonazi-Szene als „Maulkorbparagraf“ bezeichnete § 130 (Volksverhetzung), ist für die antisemitische Rechte relevant, da er auch das Strafmaß für die Leugnung des Holocausts regelt: „Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.“