Proteste gegen die Unterbringung von Flüchtlingen in Weissensee

Neunzehn Flüchtlingsfamilien wurden ab Herbst 2010 in Weißensee untergebracht. Anwohner_innen protestierten dagegen. Während des Wahlkampfs 2011 schaltete sich dann auch die rechtspopulistische Partei »Die Freiheit« in die Proteste ein. Die Entwicklung des Konflikts offenbart die Verknüpfungen individueller rassistischer Einstellungen gegenüber Flüchtlingen mit dem institutionellen Rassismus[1]  bundesdeutscher ›Ausländerpolitik‹.

Weißensee: Eine halbe Stunde bis zum Alexanderplatz

Mehrgeschossige Wohnanlagen säumen die Straße, Rasenflächen, Parkplätze, dazwischen Einfamilienhäuser, eine Gaststätte, mehrere Arztpraxen und eine alte Kirche. In der Straße leben vor allem ältere Menschen, die schon vor Jahren hierher gezogen sind. Bei den Wahlen zum Pankower Bezirksparlament 2011 erhielt die SPD hier mit 32% die Mehrheit der Stimmen, gefolgt von der Linkspartei (21%), der CDU (16%) und den Grünen (8%). Die NPD erhielt 4,5%, die Rechtspopulist/innen von Pro Deutschland 2,1% und Die Freiheit 2,5% der Wählerstimmen. Die Ergebnisse der NPD liegen im Pankowweiten Vergleich etwas über dem Durchschnitt.

Seit Herbst 2010 wohnen auch neunzehn Flüchtlingsfamilien mit ungesichertem Aufenthaltsstatus aus Tschetschenien und Afghanistan, aber auch aus Serbien, Litauen, Iran und Vietnam in der Straße. Unter ihnen sind etwa 45 Kinder im schulpflichtigen Alter, die auf verschiedene Schulen im Bezirk Pankow verteilt wurden. Zur Unterbringung der Flüchtlinge hat das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LaGeSo) zwei Aufgänge eines Wohnhauses angemietet. Organisatorisch gehören die Wohnungen zu einem Flüchtlingsheim im Nachbarbezirk Lichtenberg, welches über keine weiteren Aufnah-mekapazitäten verfügt. Ein Informationsschreiben des Wohnheimbetreibers informierte die Anwohner_ innen darüber, dass es sich bei den untergebrachten Familien ausschließlich um Menschen in Not, meist um politisch Verfolgte handelte, die keinen rechtlichen Anspruch auf eigenen Wohnraum haben. Bei Fragen bzw. Problemen mit den Flüchtlingen könnten sich die Anwohner_innen an den Wohnheimbetreiber wenden.

Neue Nachbar_innen: Nicht willkommen

Bereits vor Einzug der ersten Flüchtlingsfamilien tauchte in der Nachbarschaft eine Unterschriftenliste gegen ihre Unterbringung auf. Gefordert wurde die geplante Belegung des Wohnhauses rückgängig zu machen. Das Protestschreiben war gezeichnet von einer bis dahin nicht bekannten Interessengemeinschaft und gerichtet an den Petitionsausschuss der Bezirksverordnetenversammlung Pankow. Diffuse Ängste gegenüber den Flüchtlingen und rassistische Zuschreibungen begründeten die Forderung.

Nachdem bekannt wurde, dass sich Protest gegen die Unterbringung der Flüchtlinge formierte, bildete sich eine antirassistische Initiative, aus Anwohner_innen, antifaschistischen Gruppen, Vertreter_ innen demokratischer Parteien sowie später auch dem Integrationsbeirat und der Integrationsbeauftragten des Bezirks. Aus der Initiative heraus sollte Kontakt zu den Flüchtlingen aufgenommen werden, in der Öffentlichkeit über deren Situation informiert und für den rassistischen Gehalt des Protests sensibilisiert werden.

Nachdem es auf die Unterschriftenaktion gegen die Unterbringung keine Reaktionen aus dem Bezirksamt gab, ebbte der öffentlich wahrnehmbare Protest zunächst ab. Im ersten Jahr nach Einzug der Familien gab es vereinzelt Beschwerden seitens der Anwohner_innen, vor allem wegen vermeintlichem Kinderlärm sowie angeblich mangelhafter Müllentsorgung und -trennung. Der Wohnheimbetreiber beauftragte daraufhin einen Wachmann, der abends auf eventuelle Ruhestörungen achten sollte.

Etwa ein Jahr später wurde die Interessengemeinschaft wieder aktiv und organisierte eine Anwohner_ innen-Versammlung in einer Gaststätte. Separat warb auch die rechtspopulistische Partei Die Freiheit für diese Veranstaltung. Eingeladen wurden unter anderem der Wohnheimbetreiber, lokalpolitische Akteure, die Polizei und die Presse. Fast alle der Eingeladenen blieben der Veranstaltung fern, als sie erfuhren, dass ein Vertreter der rechtspopulistischen Partei Die Freiheit auf dem Podium sitzen würde, weil sie mit Vertreter/innen diskriminierender Positionen nicht auf Augenhöhe diskutieren wollten.

Zur Veranstaltung kamen etwa sechzig Personen, die Stimmung war aggressiv aufgeladen. In eskalierender Art und Weise wurde vor einem »Asylantenghetto« gewarnt. Der Vertreter der Partei Die Freiheit äußerte sich kaum, versuchte aber mit islamfeindlichen und integrationskritischen Positionen die Stimmung während der Veranstaltung aufzugreifen. Letztendlich ist es der Freiheit nicht gelungen diesen rassistisch aufgeladenen lokalen Konflikt populistisch auszuschlachten und in Wähler_innenstimmen umzuwandeln.

Niemand von den betroffenen Flüchtlingen war anwesend, es gab auch keine Person im Raum die Kontakt zu ihnen hatte, da ihre Deutschkenntnisse angeblich zu schlecht seien. Auch der antirassistischen Initiative fiel es schwer Kontakt zu den Flüchtlingen aufzunehmen. Gesprächsanfragen beim Wohnheimbetreiber wurden mit Verweis auf die schwierige Situation der Flüchtlinge, die »erstmal zur Ruhe kommen sollten« hinausgezögert.

Rassistische Argumentationsstrategien und institutioneller Rassismus

In den Argumentationen gegen die Flüchtlinge kamen diffuse Ängste sowie gängige rassistische Vorurteile und Stereotype zum Ausdruck. Im Protestschreiben zur Unterschriftenliste hieß es, dass zwar gegen »Integration, sofern auch von den Asylsuchenden gewünscht, nichts einzuwenden« sei. Aber mehr als ein oder zwei Flüchtlingsfamilien führten unweigerlich    zum    Wegzug der deutschen Mieter_innen. Auch Grundstücksbesitzer_innen und Gewerbetreibende seien dann vom »Negativtrend« in der Wohngegend betroffen.Im Einladungsschreiben zu der ein Jahr später stattfindenden Anwohner_innen-Versammlung war dann zu lesen, dass bereits einige Mieter_innen ausgezogen seien, weil sie sich durch »Lärm, Unrat und Geruch belästigt« fühlten und die Kriminalitätsrate im Umfeld stark zugenommen hätte.

Die rassistischen Zuschreibungen diskriminieren die Betroffenen als vermeintlich primitiv, fremd und nicht-dazugehörig und weisen ihnen eine Stellung außerhalb der Gesellschaft zu. Sie werden als Gefahr für das Zusammenleben dargestellt und nicht als Individuen mit eigener Lebensgeschichte wahrgenommen, sondern einzig unter dem Merkmal Flüchtling betrachtet und abgewertet.

Diese stereotypen Zuschreibungen gleichen den in Politik und Medien seit Jahren geäußerten  rassistischen  Erklärungsmustern und Denkfiguren über Flüchtlinge. Eine Folge dieser Diskurse waren die restriktiven Änderungen in der bundesdeutschen Asylgesetzgebung in den 1980er und 1990er Jahren. Auch in den damaligen Debatten war die Rede von einer »Asylantenschwemme«, die unsere Gesellschaft bedrohe. Flüchtlingen wurde ein absichtlicher Missbrauch des Asylrechts unterstellt. Diese politische und mediale Inszenierung schlug sich auch in Umfragewerten nieder, die eine gestiegene ›Ausländerfeindlichkeit‹ feststellten. Und sie führte letztendlich zu den Pogromen Anfang der 1990er Jahre in Solingen, Rostock, Mölln und Hoyerswerda.

Nicht nur in der historischen Entwicklung der bundesdeutschen Asylgesetzgebung, sondern auch im Umgang der beteiligten Akteure mit den Flüchtlingen wird institutioneller Rassismus offenbar. So heißt es im oben genannten Anwohner_innenschrei-ben des Wohnheimbetreibers unter anderem: »Bis diese Leute nun z.B. zurück in ihre Heimatländer können oder ihr jeweiliges Verfahren abgeschlossen ist, werden sie hier wohnen und [vom Wohnheimbetreiber] betreut, damit [dieser] auf Grund der verschiedenen Kulturkreise regulierend und beratend eingreifen [kann].« Das Schreiben beruhigt damit, dass die Flüchtlinge sehr genau wissen, »dass es Konsequenzen hätte, würden sie sich nicht in das Wohnumfeld einfügen«. Die restriktiven Bestimmungen und die regulierenden Maßnahmen drängen in dieser strukturell rassistischen Logik darauf, dass die Flüchtlinge lernen müssten sich »gut und unauffällig« zu verhalten.

Zu den diskriminierenden gesetzlichen Vorgaben im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zählen unter anderem: Eingeschränkter Arbeitsmarktzugang; Ausbildungs- und Studienverbot; Bezug eingeschränkter Hilfen zum Lebensunterhalt; Residenzpflicht. So erhalten Flüchtlinge in den ersten vier Jahren nur etwa 2/3 des Regelsatzes der Leistungen nach dem SGB II / XII (Sozialhilfe). Diese Vorlagen schränken die Bürger_innenrechte der Flüchtlinge massiv ein und führen de facto zu ihrem gesellschaftlichen Ausschluss.

Die Proteste in der Straße in Weißensee sind wieder abgeflaut, seit der Anwohner_innen-Versammlung kam es zu keinen weiteren öffentlichen Aktionen seitens der Interessengemeinschaft. Die Situation der Flüchtlinge, die weiterhin unter staatlich forciertem Ausschluss leben, hat sich jedoch kaum geändert. Es gibt Bemühungen aus dem Bezirksamt in Kooperation mit einem sozialen Träger Deutsch-Kurse anzubieten, obwohl die Flüchtlinge in ihrem derzeitigen Status der Duldung kein Anrecht darauf haben. Eine wirkliche Verbesserung ihrer Situation kann es erst dann geben, wenn die diskriminierenden Gesetze geändert werden.

Die beschriebenen Ereignisse verdeutlichen, welche unheilvollen Wechselwirkungen, gegenseitige Bedingtheiten und Verstärkungen sich zwischen rassistischen Gesetzen/Normen und individuellen rassistischen Erklärungsansätzen ergeben. Politische und mediale Diskurse, ob um die Asylgesetzgebung oder Integration, produzieren rassistische Argumentationsweisen, die sich in den Einstellungen der Bevölkerung widerspiegeln. So bestätigt die gesellschaftliche Wahrnehmung von Flüchtlingen rassistische Vorurteile (»sie arbeiten nicht«, »wollen sich nicht integrieren«), obwohl deren Handelungsspielräume durch die gesetzlichen Rahmenbedingungen bestimmt werden. Die diskriminierenden Gesetze der Asylgesetzgebung beruhen auf strukturell rassistischen Logiken und Normen, die auch im Umgang der beteiligten Akteure mit den Flüchtlingen virulent sind. Gleichzeitig ist institutioneller Rassismus durch seine gesetzliche Form scheinbar legitimiert. Ist es deshalb so schwierig die Gesellschaft für Rassismus – ob individuell oder institutionell – zu sensibilisieren? Und fiel es deshalb so schwer auf die Flüchtlingen in Weißensee zu zugehen und mit den Verhältnissen progressiv umzugehen?

[moskito] – Netzwerkstelle gegen Rechtsextremismus, für Demokratie und Vielfalt
Um Alltagsrassismus und Rechtsextremismus wirksam entgegentreten zu können, bedarf es des Zusammenwirkens verschiedenster Akteure im Gemeinwesen. [moskito] ist Anlaufstelle und Knotenpunkt für Zivilgesellschaft, Politik und Verwaltung. Wir führen Projekte, Seminare und Veranstaltungen durch, helfen bei der Verwirklichung von Ideen, vernetzen und fördern den Austausch zu den Themen Rassismus und Rechtsextremismus.

 

 

 

 

  1.  Unter institutionellem oder strukturellem Rassismus werden Formen der Diskriminierung und des gesellschaftlichen Ausschlusses gefasst, die von den Institutionen einer Gesellschaft, ihren Gesetzen und Normen ausgehen. Dabei ist der rassistische Gehalt jedoch verdeckt und die Ausgrenzungsstrukturen erhalten den Schein des Legitimen.
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