Islamfeindlichkeit als wachsendes gesellschaftliches Phänomen

Kaum mehr als die Hälfte der Westdeutschen und sogar weniger als die Hälfte der Ostdeutschen sieht in der zunehmenden Vielfalt religiöser Gemeinschaften eine kulturelle Bereicherung. In der Studie „Wahrnehmung und Akzeptanz religiöser Vielfalt“ heißt es: „Geradezu dramatisch sind die Unterschiede zwischen Deutschland und den anderen westeuropäischen Ländern, wenn man nach der persönlichen Haltung der Menschen zu den Mitgliedern unterschiedlicher religiöser Gruppen fragt.“[1] Es gibt einen Zusammenhang zwischen Wort und Tat und so bietet die bis weit in die Mitte der Gesellschaft hineinreichende Haltung einen Nährboden für islamfeindliche Taten, deren anwachsen wir 2012 beobachten mussten.

„Eure Moscheen werden wir umbauen in Konzentrationslager und dann werdet ihr so konzentriert, dass man euch im Asche-Eimer entsorgen kann.“ So klang es in einem Drohbrief, der im Juni 2012 an das islamische Kultur-und Erziehungszentrum (iKEZ) in Neukölln gesendet wurde. Als Absender war die „Bundesregierung“ angegeben worden. Auch die islamische Föderation Berlin hat dieses Schreiben im April 2012 erhalten und auch die As-Sahaba Moschee berichtet von einem Drohbrief in 2012, nachdem sie 2010 bereits Opfer von zwei Anschlägen geworden war, bei denen einmal der Täter die Scheiben mit einem Hammer eingeschlagen, „Krieg“ an die Wände geschrieben und einen Moscheebesucher bedroht hatte. Im zweiten Fall waren blutende Körperteile eines frisch geschlachteten Wildschweins vor der Moschee abgelegt worden. In einem weiteren Drohbrief, einem achtseitigen Pamphlet der „Reichsbewegung“, das nach Angaben der DITIB (Türkisch-islamische Union der Anstalt für Religion e.V.) 2012 60 mal an Moscheen und Adressen von muslimischen Privatpersonen, aber auch an jüdische Einrichtungen versandt wurde, werden „alle Türken, Muslime und Neger“ aufgefordert, Deutschland zu verlassen. Sein Inhalt erinnert an die wirren Gedanken des norwegischen Attentäters Anders Breivik. in dem rassistischen Schreiben wird sowohl gegen Muslime, gegen Juden als auch gegen weitere gesellschaftliche Gruppen gehetzt. Es enthält esoterische Spinnereien und spricht von einem „Heiligen Atlantischen Reich Europäischer Völker“. In Rot geschrieben heißt es: „Wir weisen Sie hiermit unmißverständlich und mit sofortiger Wirkung aus Deutschland aus und fordern Sie auf, Deutschland innerhalb der nächsten sechs Monate (allerspätestens bis zum 1. August 2012) zu verlassen.“

Dem „Netzwerk gegen Diskriminierung von Muslimen“ wurden im April 2012 auch ein Farbanschlag auf die Sehitlik Moschee in Neukölln und die Ablage von Schweineköpfen vor selbiger gemeldet. (Der rechtsradikale Täter konnte 6 Monate später von der Polizei gefasst werden.) Im Juli wurde die Bilal Moschee im Wedding mit Hakenkreuzen beschmiert, im Oktober die in der Nähe liegende Al Rahman Moschee und auch an der Kocatepe Moschee in Spandau gab es rechtsradikale Schmierereien. Bei der Ayasofya Moschee ging im Dezember 2012 eine islamfeindliche und überaus ekelige Karikatur ein. Auch am Eingang der Moschee „Haus der Weisheit“ in Moabit wurden im Dezember 2012 zum zweiten Mal innerhalb weniger Wochen Karikaturen, die den Prophet Mohammed diskreditieren, angebracht. Der Vorsitzende der Sehitlik Moschee berichtete dem Netzwerk von mehreren volksverhetzenden Karikaturen, die ihnen 2012 zugefaxt wurden. Außerdem erhielt die Sehitlik Moschee einen Drohanruf. Des Weiteren berichten mehrere Moscheen über Hass-Mails oder Mails mit beleidigendem Inhalt, denen zumeist aber wenig Beachtung geschenkt wird und die dann einfach gelöscht werden.

Gesellschaftlicher Umgang mit islamfeindlichen Aktionen gegen Moscheen

Bei diesen Vorfällen handelt es sich nur um die Meldungen, die 2012 von den Moscheen an das „Netzwerk gegen Diskriminierung von Muslimen“ gemeldet wurden. Meldungen von Einzelpersonen sind hier nicht enthalten. Es gibt keine verlässlichen Angaben über das Dunkelfeld, wir gehen allerdings davon aus, dass bisher nur ein kleinerer Teil der Vorfälle auch beim Netzwerk gemeldet wird. Auch wenn daher der Austausch mit den Moscheen und weitere Sensibilisierung der Moscheen notwendig ist, bleibt festzuhalten, dass das „Netzwerk gegen Diskriminierung von Muslimen“ bundesweit das einzige Projekt ist, das überhaupt muslim- und islamfeindliche Kriminalität und Diskriminierung systematisch erfasst. Hier besteht ein dringender Nachholbedarf: Wir brauchen eine bundesweite, einheitliche und systematische Erfassung von islamfeindlicher Kriminalität und Diskriminierung durch die muslimischen Organisationen. Bisher können diese nur sehr unvollständige Auskünfte zu Übergriffen auf die zu ihnen gehörenden Moscheen geben. Der Zentralrat der Muslime erfasst teilweise Medienberichte und die IGMG (islamische Gemeinschaft Milli Görüs,) erfasst auch Einzelfälle von Diskriminierungen, die ihnen von den Mitgliedsvereinen weitergeleitet werden, eine systematische Erfassung gibt es dennoch bisher nicht. Gerade einmal über vier der oben geschilderten Vorfälle wurde in den Medien berichtet – und dies zum Teil auch nur in kurzen Meldungen. Über die sehr hetzerischen und volksverhetzenden Karikaturen, die 2012 vermehrt bei den Moscheen eingegangen sind, gibt es keinen einzigen Medienbericht. Da es sich hierbei um ein relativ neues Phänomen handelt, das in Zusammenhang mit dem wissenschaftlich belegten Anwachsen islamfeindlicher Haltungen in der Bevölkerung steht, und nach unserer Wahrnehmung die Zahl der Fälle auch steigt, ist nach unserer Auffassung eine größere mediale und gesellschaftliche Aufmerksamkeit geboten. Zurzeit werden diese Vorfälle überwiegend nur in der muslimischen Community wahrgenommen und schaffen dadurch ein Gefühl der Ausgrenzung oder gar Bedrohung. Klare Verurteilung und gesellschaftliche Solidarität sind sehr wirksame Mittel, um die Ziele der Täter zu torpedieren: Um ihren Bemühungen, in der muslimischen Bevölkerung ein Gefühl des „Nicht-Dazugehörens“ und der Bedrohung zu erzeugen, wirksam etwas entgegenzusetzen und um sogar ihre Taten für eine Stärkung des Zusammengehörigkeitsgefühls zwischen den Menschen unterschiedlicher Religion und Herkunft in unserer Stadt zu nutzen.

Notwendigkeit der spezifischen polizeilichen Erfassung islam- oder muslimfeindlicher Kriminalität und Dunkelfeldforschung

Weder in der Polizeilichen Kriminalitätsstatistik der Länder sowie des Bundes (PKS) noch im von Bund und Ländern ebenfalls betriebenen Kriminalpolizeilichen Meldedienst Politisch Motivierte Kriminalität (KPMD-PMK) finden sich Straftaten, die ein muslim- bzw. islamfeindliches Motiv aufweisen. Diese werden im Fall der Anzeigenerstattung als Hasskriminalität oder fremdenfeindlich als Unterpunkt der PMK-Rechts eingestuft, obwohl geschätzt 45% aller Muslime die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und eine islamfeindliche Gesinnung nicht immer mit einer rechtsradikalen Gesinnung zusammenfallen muss. Eine Auswertung des polizeilich registrierten Aufkommens islam- oder muslimfeindlicher Straftaten ist auf Grund dieser Einstufung nicht möglich. So gab es beispielsweise laut Kriminalitätsstatistik des Landes Berlin 2011 (Zahlen von 2012 liegen noch nicht vor) insgesamt 61 Gewaltdelikte die der „Politisch Motivierten Kriminalität – Rechts“ zugeordnet werden. Davon entfällt einer auf den Bereich „antisemitisch“, 24 entfallen auf den Bereich „gegen links“ und 30 auf den Bereich „fremdenfeindlich“. Wie viele dieser Fälle einen islamfeindlichen Hintergrund haben, geht aus der Statistik nicht hervor. Es ist damit auch nicht möglich, dass die Polizei im Zuge ihrer präventions- und vorfeldorientierten Gefahrenabwehraufgabe tätig wird. Daher wird eine bundesweite spezifische Erfassung islamfeindlicher Übergriffe, keine allgemeine, aus der wir den islamfeindlichen Hintergrund nicht ablesen können, benötigt. Denn die Erfassung muslim- bzw. islamfeindlich motivierter Straftaten entspricht nicht mehr der Realität der gegen Muslime gerichteten Kriminalität.
Der Kriminologe und Polizeiwissenschaftler Charles von Denkowski unterstreicht in einem Aufsatz in der Fachzeitschrift „Die Polizei“ (Heft 1, 2012, 29-34), dass eine kriminalstatistisch spezifische Erfassung antisemitisch motivierter Straftaten seit dem Jahr 1993, also schon im Vorläufer des KPMD-PMK, zu Recht erfolgt. Denn Juden und ihre Einrichtungen werden in Deutschland jede Woche Opfer politisch motivierter Straftaten. Auf Basis dieser Erfassung ließen sich Täter-Opfer-Konstellationen erkennen und bis auf die kommunale Ebene kriminalstrategische Folgerungen für sicherheitsbehördliche Interventionen, aber auch für gesamtgesellschaftliche Präventionsmöglichkeiten gegen diese Form von Hasskriminalität ziehen.
Zudem bieten die Aussagen des KPMD-PMK über tatauslösende politische Motivationen eine Grundlage für die interdisziplinäre Erforschung des Antisemitismus. Angesichts einer wissenschaftlich belegten Zunahme von gruppenbezogener-menschenfeindlicher Einstellungen gegenüber Muslimen innerhalb der deutschen Bevölkerung (Studie von Zick/Küpper, 2012, IKG Bielefeld), der Opferwahl des NSU sowie der vermehrt registrierten Angriffe auf Moscheen und Beleidigungen von Muslimen sei es dringend geboten, im KPMD-PMK auch islam- und muslimfeindliche Straftaten kriminalstatistisch gesondert bundesweit zu erfassen.

Die nächsten Fragen, die sich im Zusammenhang mit islam- und muslimfeindlicher Kriminalität stellen, sind: Was ist notwendig, um die Hellfelderfassung zu verbessern und wie groß ist das Dunkelfeld? Wie viele Hassbriefe, Drohungen und Schmierereien an Moscheen gab es, von denen niemand etwas erfahren hat? Wir können es nicht sagen, aber wir wissen aus unserer Arbeit mit den Moscheevereinen, dass das Bewusstsein, dass es sich hier um Straftaten handelt, die angezeigt und gemeldet wer den müssen, in den letzten zwei Jahren deutlich angestiegen ist, es aber noch immer auf einem recht niedrigen Niveau liegt. Daher ist eine weitere Sensibilisierung für das Thema unseres Erachtens notwendig. Wäre es nicht auch Aufgabe der Polizei, alle Moscheen in Berlin aufzusuchen, Aufklärung anzubieten und die Vorstände der Moscheen darauf hinzuweisen, dass es sich bei diesen Ereignissen um Straftaten handelt, die angezeigt werden sollten? Auch Aufklärung, was strafrechtlich relevante Hasskriminalität ist, sowie die Sensibilisierung der Community zur Steigerung der Anzeigebereitschaft bei personenbezogener Hasskriminalität sind notwendige Maßnahmen. Aber während die Polizei im Zusammenhang mit der Prävention gegen religiös begründeten Extremismus durchaus den Kontakt und die Zusammenarbeit mit Moscheen sucht, fehlen im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung von Muslim- und Islamfeindlichkeit polizeiliche Konzepte. Neben einer verbesserten Hellfelderfassung ist für die professionelle Weiterentwicklung einer Bekämpfung der integrations- und identifikationsschädigenden Wirkung von muslim- und islamfeindlicher Kriminalität notwendig, Dunkelfeldforschung sowohl zu islamfeindlichen Übergriffen auf Moscheen wie auch zu Hasskriminalität gegenüber Personen auf Grund ihrer muslimischen oder zugeschriebenen muslimischen Identität durchzuführen.

Ein weiteres Problem, das hier nur am Rande erwähnt werden kann, ist der Mangel an Dunkelfeldforschung zu Diskriminierungserfahrungen insbesondere junger Muslime und deren Folgen. In den 65 Veranstaltungen mit mehr als 1.200 Teilnehmern, die das von Inssan und dem ADNB durchgeführte Projekt „Netzwerk gegen Diskriminierung von Muslimen“ in Berliner Moscheen durchgeführt hat, haben die Teilnehmer über ihre Diskriminierungserfahrungen und deren Folgen berichtet. Es hat sich gezeigt, dass viele Teilnehmer diese Erfahrungen nicht als Einzelfälle wahrnehmen, sondern als Teil einer grundsätzlichen, weit verbreiteten Ablehnung in der Gesellschaft. Die Diskriminie-rungserfahrungen haben zu einer Minderung des Vertrauens in den deutschen Staat beigetragen. Dies gilt es, wissenschaftlich fundiert zu erfassen und daraus Handlungskonzepte gegen desintegrative Erfahrungen zu entwickeln. Zudem fehlt eine empirische Untersuchung zu der Frage, in wieweit Diskriminierungserfahrungen zu einer Radikalisierung extremistischer Jugendlichen beitragen.

Fazit

Islamfeindlichkeit ist ein wachsendes gesamtgesellschaftliches Problem, dem sich die Politik und Gesellschaft entschlossener als bisher stellen muss. Nur durch entschiedeneres Handeln können wir das Wertefundament unserer Gesellschaft gegen menschenverachtende und rassistische Ideologien und Taten verteidigen. Auch fehlt bisher ein Bewusstsein für den Zusammenhang zwischen Wort und Tat. Es reicht nicht, Täter zu verfolgen, vielmehr brauchen wir in der Mitte der Gesellschaft eine Stärkung des Bewusstseins für die Grundwerte, auf denen das Zusammenleben in unserem Land fußt (oder fußen sollte): Zuallererst Artikel 1 des Deutschen Grundgesetzes: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“, aber auch Gleichberechtigung und Wertschätzung von Vielfalt und Pluralismus.

 

Seit August 2010 wird das Kooperationsprojekt „Netzwerk gegen Diskriminierung von Muslimen“ durch Inssan und ADNB des TBB durchgeführt. Das Netzwerk bietet in enger Kooperation mit den Berliner muslimischen Organisationen Empowerment an, erfasst diskriminierende und islamfeindliche Vorfälle, entwickelt Advocacy Strategien gegen Diskriminierung insbesondere im Bereich Schule, sensibilisiert Multiplikatoren und die Öffentlichkeit für das Thema Islamfeindlichkeit und Diskriminierung, baut Netzwerke auf und bietet Beratung und Unterstützung für Betroffene an.

  1.  „Wahrnehmung und Akzeptanz religiöser Vielfalt“. Bevölke­rungsumfrage des Exczellenzclusters „Religion und Politik“ der Universität Münster unter Leitung Prof. Dr. Detlef Pollack, Münster 2010, S. 2.
Der Berlin-Blog vom
Kontakt

mail@apabiz.de   [PGP-Key]

Berlin rechtsaußen
c/o apabiz e.V.
Lausitzerstr. 10
10999 berlin

Piwik