Prozess vertagt – Berliner KKK-Chef vor Gericht

Am vergangenen Freitag stand der Berliner Peter Becker, Gründer und Chef eines deutschen Ku-Klux-Klan Ablegers (Berlin rechtsaußen berichtete) vor dem Berliner Amtsgericht.

 

Ein Gastbeitrag von Theo Schneider

Dem 58-jährigen wurden Volksverhetzung und Verwendung verfassungswidriger Kennzeichen vorgeworfen. Er soll als Betreiber der Webseite „whiteknightseuropa.de“ mehrere Bilder mit Keltenkreuzen, ein Foto auf dem mehrere Personen den „Deutschen Gruß“ entbieten und rassistische Grafiken ins Netz gestellt haben. In der Anklageschrift, die verlesen wurde, hieß es:

„Die Bilder in Verbindung mit den schriftlichen Anmerkungen suggerieren, wie vom Angeschuldigten beabsichtigt, auf geschmacklose Weise, dass dunkelhäutige Menschen abartig, primitiv und brutal sowie Überträger von Geschlechtskrankheiten seinen, und stellen diese damit als minderwertig gegen Menschen mit weißer Hautfarbe dar.“

Vor Gericht gab sich Becker kleinlaut und ließ lediglich eine Erklärung über seinen Anwalt Wolfram Nahrath verlesen, in der er die Taten abstreitet und behauptet, die Anklage sei ein „Versuch mich als Bischof und Priester zu diskreditieren.“ Er sei weder Betreiber, noch Domaininhaber oder Administrator.

Bis heute ist Becker allerdings bei der zuständigen Registrierungsstelle für de-Domains „denic.de“ genau dafür eingetragen. Aus diesem Grund fand im September 2009 eine Hausdurchsuchung bei ihm statt, gefunden wurden aber außer KKK-Devotionalien, einer Hitlerbüste und ähnlichem zumindest keine Computer. Beckers Aussage zu den Beamten damals, „warum sie erst jetzt kommen, er hätte viel früher mit der Polizei gerechnet“ und die Tatsache, dass lediglich die Rechner fehlten, aber Drucker und andere Zusatzgeräte am Arbeitsplatz standen, legen den Verdacht nahe, er könnte Wind von der Razzia bekommen haben. Klären ließ es sich am Freitag nicht.

Schließlich wurde der Prozess vertagt. Dem Gericht reichte als Beweis ein Auszug von „denic.de“ nicht aus, sondern es sei „unverzichtbar, ob der ermittelte Domaininhaber wirklich derjenige ist, der sie angemeldet hat.“ Vielleicht sei der Name missbräuchlich verwendet worden, wenn der Angeklagte die Tat bestreitet. Dies soll bis zum nächsten Verhandlungstag am 30. März ermittelt werden.

Dass Becker jedoch nicht für die Inhalte auf der Webseite verantwortlich sein soll, scheint zweifelhaft. Nicht nur die Registrierungsdetails sprechen dagegen sondern auch seine Position innerhalb der Gruppierung „as president and creator of the greatest and oldest Ku-Klux-Klan in Germany“ (zu Deutsch: als Präsident und Gründer des größten und ältesten Ku-Klux-Klan in Deutschland), die auf einer Urkunde eines Klan-Mitglieds aus Mecklenburg-Vorpommern auftaucht. Zudem lief bereits 2007 gegen Becker ein Ermittlungsverfahren wegen der selben Website.

Bildquelle: http://nobss311.jimdo.com/

    Der Berlin-Blog vom
    Kontakt

    mail@apabiz.de   [PGP-Key]

    Berlin rechtsaußen
    c/o apabiz e.V.
    Lausitzerstr. 10
    10999 berlin

    Piwik