Räumungsklage gegen AfD-Bundesverband

 
Muss der AfD-Bundesverband bald seine Sachen packen? (Symbolbild) | Foto von Alicia Christin Gerald auf Unsplash

Seit Ende 2022 befinden sich in Berlin-Wittenau (Bezirk Reinickendorf) die Räume des AfD-Bundesverbandes. Gegen diesen wurde eine Räumungsklage eingereicht, wie das Landgericht Berlin am 28. Mai 2025 mitteilte. Die Vermieterin verlangt die Aufhebung der Mietverträge. Diese wurden bereits fristlos gekündigt, die Partei hätte bis Anfang März die Räume verlassen sollen. Dem ist sie bislang jedoch nicht nachgekommen.

Hintergrund der Kündigungen war eine Party der AfD im Rahmen der Bundestagswahl Ende Februar. Bei der Veranstaltung soll das Parteilogo unerlaubt an die Fassade projiziert worden sein, obwohl politische Werbung laut Vermieterin untersagt ist. Während der Feier seien außerdem die Zugänge zum Gebäude stundenlang versperrt gewesen, sodass andere Mieter*innen das Haus nicht hätten betreten können. Die Vermieterin begründet die Kündigung und die Klage mit der Unzumutbarkeit einer Fortsetzung des Mietverhältnisses. Unklar ist derzeit, inwiefern auch der Berliner Landesverband, der ebenfalls Räume im Gebäude nutzt, von der Klage betroffen ist.

Dieser Text erschien zunächst im Rundbrief des apabiz monitor Nr. 100. 

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