Prozessauftakt gegen den Betreiber von „Migrantenschreck“

Am 29. November 2018 begann vor der 10. Strafkammer des Landgerichtes Berlin der Prozess gegen den extrem rechten Multiaktivisten Mario Rönsch. Zur Anklage kamen 193 Fälle illegalen Waffenhandels. Rönsch war im vergangenen März in Budapest verhaftet und drei Monate später nach Deutschland ausgeliefert worden. Seitdem sitzt er in der JVA Moabit in Untersuchungshaft.

 
Mario Rönsch mit seinen Anwälten vor dem Landgericht Berlin. © Jesko Wrede

Er möge doch bitte etwas lauter sprechen, sagt der Vorsitzende Richter Thorsten Braunschweig zum Angeklagten Rönsch, der zwischen seinen Rechtsanwälten Platz genommen hat. Rönsch ist bei der Feststellung der Personalien kaum zu hören und duckt sich zu Beginn des ersten der fünf angesetzten Verhandlungstage vor den Fragen des Gerichtes zu seinem Alter und Beruf beinahe schüchtern weg. Bankkaufmann sei er, und 35 Jahre alt. Früher war er weniger kleinlaut.

Von Ungarn aus hatte Rönsch einen Online-Waffenhandel betrieben. Im Webshop von „Migrantenschreck“ bot er „Repetier- Schreckschuss- und Schusswaffen“ an wie die Staatsanwältin Susann Wettley beim Verlesen der Anklageschrift ausführt. Die verschiedenen Waffen-Modelle trugen Bezeichnungen wie „Bautzen-Edition“ für eine doppelläufige Flinte oder „Antifaschreck“ für einen Revolver. „60 Joule Mündungsenergie strecken jeden Asylforderer nieder“ hieß es in einer Artikelbeschreibung.

Mit diesen Waffen können Hartgummi-Kugeln verschossen werden, die aus kürzerer Distanz tödliche Wirkung auf einen Menschen haben können, wie ballistische Tests ergaben. Die überwiegend in Deutschland ansässige Kundschaft erhielt die Waffen mit der Paketpost. So sei die Wahrscheinlichkeit der Entdeckung durch Zollkontrollen am geringsten gewesen. Insgesamt sei in zwölf Länder geliefert worden. Vor dem Landgericht geht es jedoch nur um diejenigen, die „in den Geltungsbereich des deutschen Strafrechts eingeführt“ wurden. 193 einzelne Anklagepunkte werden verlesen. Der erzielte Umsatz durch die Waffenverkäufe soll bei knapp 110.000 Euro liegen.

Rönsch selbst hat sich bislang nicht zu den Vorwürfen geäußert. Strafverteidiger Uwe Schadt kündigt an, an einem späteren Verhandlungstag eine Erklärung abgeben zu wollen. Auf dem Gerichtsflur erläutert er den Standpunkt der Verteidigung. Dass Rönsch der Betreiber der Seite war wird nicht bestritten. Deutsche Strafnormen kämen hier aber nicht zur Anwendung, sondern das ungarische Recht. Dort sei der Handel mit Waffen dieser Art legal. Man habe sich darüber bei der Waffenbehörde des Berliner Landeskriminalamtes erkundigt. Die Auskunft habe sinngemäß gelautet, der Verkäufer müsse sich lediglich an die in Ungarn geltenden gesetzlichen Regelungen halten.

Staatsanwältin Wettley will die Auskunft des Kriminalamts anders verstanden wissen. Die Käufer*innen werden von ihr als „gute, deutsche Mittelschicht“ bezeichnet. Männer wie Frauen. Ärzte seien ebenso darunter wie Handwerker und auch ein ehemaliger Richter eines Oberlandesgerichtes. „Keine typischen Rechten“ etwa, sondern ganz normale Bürger. Gegen sie sind die Verfahren an ihren jeweiligen Wohnorten geführt und zum allergrößten Teil bereits abgeschlossen worden. Es habe in der überwiegenden Zahl der Fälle Strafen im untersten Bereich des vorgesehenen Strafmaßes gegeben. Dieses liegt zwischen sechs Monaten und fünf Jahren Haft. Da es sich fast ausnahmslos um nicht Vorbestrafte Ersttäter gehandelt habe, seien diese Strafen in der Regel zu Bewährungsstrafen umgewandelt, einige sogar eingestellt worden. Für Rönsch erwartet sie ein anderes Ergebnis. Die Tatsache, dass die Waffen explizit für die Verwendung gegen Menschen beworben worden seien, müsse sich am Ende strafverschärfend auswirken, meint die Staatsanwältin.

Ermittlungen nach Hacker-Angriff auf Webseiten der Bundesregierung

Die erste Ermittlungsbehörde, die auf die Spur Rönschs gestoßen sei, war das hessische Landeskriminalamt, teilt die Staatsanwältin außerdem mit. Dieses habe nach einer DDOS-Attacke gegen Webseiten der Bundesregierung versucht, den Urheber zu ermitteln und sei dabei schnell auf die deutsche Facebook-Seite „Anonymous.Kollektiv“ gestoßen. Schon bald habe es weitere Hinweise auf eine Verbindung zu Rönsch und dieser Seite gegeben. Die Ermittlungsergebnisse legten nahe, dass Rönsch „zumindest zeitweise der Betreiber“ von „Anonymous.Kollektiv“ gewesen sei. Die Seite hatte zeitweise über 2 Millionen Follower und dadurch eine beachtliche Reichweite in ihrer Funktion als Plattform für rechte Hetze. Wiederholt wurde hier Werbung für den Migrantenschreck-Versand gemacht, auch in Form von Video-Clips, in denen auf Fotos bekannter Politiker*innen wie Angela Merkel, Claudia Roth, Cem Özdemir oder Heiko Maaß geschossen wurde. Daneben wurde die gesamte Klaviatur rechter Hetze gespielt. Von Falschmeldungen über Gewaltkriminalität von Geflüchteten über Verschwörungstheorien mit Reichsbürger-Bezug („BRD-GmbH“), Chemtrails, einer so genannten „Klima-Lüge“ bis zur antisemitischen „Rothschildt-Verschwörung“. Geflüchtete und Muslime wurden auf der Seite etwa als „notgeile pädokriminelle Migranten-Rotte“ oder „menschlicher Müll“ bezeichnet, regelmäßig gab es Aufrufe zu Gewalt und Selbstjustiz.

Aus diesem Grund waren bereits mehrere Strafanzeigen gegen die Facebook-Seite und Rönsch persönlich gestellt worden, unter anderem vom damaligen Grünen-Bundestagsabgeordneten Volker Beck. Einige davon waren bereits eingestellt worden, nachdem Rönsch sich ins Ausland abgesetzt hatte und sein Aufenthaltsort für die Staatsanwaltschaft als nicht mehr ermittelbar galt. Mehrere Verfahren wegen Volksverhetzung und diverser anderer Delikte sind aber immer noch anhängig, so Staatsanwältin Wettley.

Vor dem Landgericht könne nun aus prozessrechtlichen Gründen nur der Waffenhandel angeklagt werden, da dieser dem Auslieferungsantrag zugrunde lag und die anderen Taten vor den Waffenverkäufen stattgefunden haben. Ob die noch laufenden Ermittlungsverfahren überhaupt zur Anklage kommen können, sei daher unklar. „Eine komplizierte Frage“, so die Staatsanwältin. Hatte Rönsch als Betreiber von „Anonymous.Kollektiv“ und „Migrantenschreck“ noch eine große Reichweite und viel Beachtung bei den Konsument*innen seiner Hasspropaganda gefunden, so scheint es nun still um ihn zu werden. Gut ein Dutzend Pressevertreter*innen haben sich zum Prozessauftakt eingefunden. Erkennbare Unterstützer*innen sind im Zuschauerraum nicht auszumachen. Vier seiner Konten sind eingefroren, auf seinen Grundstücken liegen Sicherungshypotheken. Vielleicht ist er auch deshalb kaum zu hören, als er die Angaben zu seiner Person machen soll. Rönsch hat seine Macht verloren.

Der Prozess wird am Dienstag, den 4. Dezember 2018 fortgesetzt.

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