Opfer rechter Gewalt nachträglich anerkannt

 
Gedenken an Todesopfer rechter Gewalt. © Kilian Behrens / apabiz

Berlin • Auf Empfehlung einer im Mai veröffentlichten Studie des Zentrums für Antisemitismusforschung (ZfA) erkennt das LKA sieben Personen, die seit Oktober 1990 durch Gewaltverbrechen zu Tode kamen, nachträglich als Todesopfer rechter Gewalt an. Das ZfA hatte die Taten nochmals überprüft. Neu aufgenommen werden Günter Schwannecke (1992), Beate Fischer (1994), Kurt Schneider (1999), Dieter Eich (2000) und Ingo Binsch (2001), sowie die 1997 durch einen „Kameraden“ erstochenen Neonazis Chris Danneil und Olaf Schmidke.

Bislang nicht überprüft wurden die Fälle des im Januar 1990 in Steglitz schwer verletzten und wenig später verstorbenen Mahmud Azhar, des 2015 in Neukölln erschossenen Luke Holland sowie des 2016 in Lichtenberg zusammengeschlagenen und kurz darauf verstorbenen Eugeniu B. Eine ähnliche Studie führte 2015 bereits in Brandenburg zur nachträglichen Anerkennung von neun Todesopfern. Der Bundesverband der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemistischer Gewalt (VBRG) fordert nun eine bundesweite wissenschaftliche Untersuchung entsprechender Fälle.

Dieser Text erschien zuerst im Rundbrief des apabiz monitor Nr.82.

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