Der 40-jährige Azhar zog sich in die Institutsräumlichkeiten zurück und versuchte die Polizei zu alarmieren. F. drang in das Gebäude ein, wo er Azhar niederschlug und mit Teilen eines Feuerlöschers am Kopf verletzte.
Der in Pakistan aufgewachsene und in Berlin an seiner Promotion arbeitende Mahmud Azhar musste anschließend stationär behandelt werden und lag die nächsten zwei Monate im Krankenhaus. In der Nacht des 6. März 1990 erlag er in direkter Folge seinen Verletzungen. Im Mai 1990 hätte er seine Promotion abgeschlossen.
Noch im Krankenhaus hatte Azhar zu Protokoll gegeben, dass er sich aus Angst vor einer behördlichen Schuldumkehr und einer möglichen Abschiebung nicht gegen Thomas F. zur Wehr gesetzt hatte.
Die Wut und die Trauer über den Tod Azhars nahmen verschiedene rassismuskritische und antifaschistische Gruppen, darunter das eigens gegründete „Aktionskomitee Mahmud Azhar“, zum Anlass, Mahnwachen zu organisieren und den erwarteten Gerichtsprozess gegen Thomas F. kritisch zu begleiten.
Doch wie das Antifaschistische Infoblatt bereits im Mai 1990 feststellte, „wurde der Vorfall in der Öffentlichkeit kaum zur Kenntnis genommen. (…) Die Zusammenhänge sollen im Dunkeln bleiben.“[1]
So geriet Mahmud Azhar bereits im Laufe des Jahres 1990 in Vergessenheit. Entsprechend titelte ein Flugblatt des Aktionskomitees zum Auftakt des Gerichtsprozesses: „Wer erinnert sich noch an Mahmud Azhar?“
Der Prozess fand erst nach etlichen Verzögerungen im Dezember 1990 an zwei Verhandlungstagen statt. Die Westberliner Polizei hatte den Ost-Berliner Thomas F. zwei Tage nach dessen Verhaftung wieder freigelassen. Durch seine Rückkehr nach Ost-Berlin war er für die Behörden lange Zeit unauffindbar.
F. wurde vom Landgericht Berlin zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Das Gericht erkannte kein rassistisches Tatmotiv und folgte weitestgehend der Argumentation der Staatsanwaltschaft, wonach der Tod Azhars für den Angeklagten nicht vorhersehbar gewesen sei. In der Urteilsbegründung hieß es dazu, dass der Beschuldigte Mahmud Azhar zwar mit „Äußerungen bedachte, die ausländerfeindlichen Charakter trugen“. Diese ließen aber „nicht den sicheren Schluß zu, daß der Angeklagte ein Rassist sei“.[2] Letztlich fiel das Strafmaß sogar geringer aus, als von der Verteidigung gefordert.
Die Freie Universität enthüllte 1991 zur Erinnerung an Mahmud Azhar eine Gedenktafel im Institut für Biochemie am Ostpreußendamm 111. Die Tafel wurde bezeichnenderweise innerhalb des Gebäudes angebracht und heute, da die Universität dort längst ausgezogen ist, bleibt sie der Öffentlichkeit verborgen.
Im Sommersemester 2014 widmete der Allgemeine Studierendenausschuss der FU Berlin die 15. Ausgabe der Zeitschrift „Out of Dahlem“ dem Gedenken an Azhar. Im Januar 2017 erinnerten die Teilnehmenden einer Kundgebung am Tatort an den Jahrestag des Angriffs.
Update: Zum 30. Todestag von Mahmud Azhar am 6. März 2020 organisierte der Allgemeine Studierendenausschuss der FU Berlin ein Gedenken. Die Universität wollte ursprünglich am 22. April 2020 eine Gedenkveranstaltung durchführen, welche jedoch aufgrund der Pandemie-Situation ausfiel. Die Gedenktafel für Azhar sollte in diesem Zuge auf den Campus nach Dahlem verlegt werden.
Am 06. März 2022 organisierte die Arbeitsgruppe Gedenken an Mahmud Azhar anlässlich dessen 32. Todestages ein Gedenken am heutigen Hauptsitz des Biochemieinstituts der FU (Hahn-Meitner-Bau, Thielallee 63). Ebenfalls im März 2022 wurde die Gedenktafel für Azhar durch die FU dorthin verlegt. Neu war zudem ein von Universität und Institut veranstaltetes Gedenken im April, an dem neben Studierenden und anderen Universitätsmitgliedern auch der Präsident der FU Günter M. Ziegler teilnahm.