Haft auf Bewährung für Berliner NPD-Vorsitzenden Schmidtke

Am Mittwoch, den 4. Dezember 2013, wurde am Amtsgericht Tiergarten der Berliner Landesvorsitzende der NPD, Sebastian Schmidtke (28) zu einer 8-monatigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er einen Koffer voll mit verbotenen Rechtsrock-CDs zum Verkauf bereithielt.

 

Ursprünglich erschien das Berliner LKA am Morgen des 23.03.2012 bei NPD-Landeschef Sebastian Schmidtke, um seine Wohnung und den Szeneladen „Hexogen“ in Berlin-Schöneweide nach Beweisen für eine Mittäterschaft an der Internetseite „NW-Berlin.net“ zu durchsuchen. Neben diversen Datenträgern beschlagnahmten die Beamten bei der Razzia allerdings auch einen Koffer voll rechter Hass-Musik, der unter dem Verkaufstresen im „Hexogen“ deponiert war. Zum Verkauf seien diese gedacht, soll Schmidtke nach Zeugenaussagen spontan bei der Durchsuchung gesagt haben. Zum Prozessauftakt Mitte November leugnete der NPD-Landesvorsitzende nun diese Äußerung. Warum manche CDs jedoch in mehrfacher Ausführung vorhanden, teilweise eingeschweißt oder mit Preisschildern beklebt waren, konnte er nicht sagen. Er will von dem Koffer bis zu seiner Entdeckung durch das LKA nichts gewusst haben.

Wenige Tage vor Prozessbeginn hatte seine Lebensgefährtin, die Berliner RNF-Vorsitzende Maria Fank sich bei einem lokalen Polizeiabschnitt selbst angezeigt. Es sei ihr Koffer gewesen, ließ sie wissen. Zu einer Vorladung beim zuständigen LKA erschien sie allerdings nicht. Auch heute schwieg sie, als sie vor Gericht als Zeugin befragt werden sollte. Offenbar diente das Ganze dazu, Zweifel beim Gericht an Schmidtkes Schuld zu wecken. Doch weder Staatsanwalt noch Gericht zweifelten ernsthaft an Schmidtkes Schuld: Als „klischeehaft“ bezeichnete der Staatsanwalt Winkler die Auffindesituation der „illegalen Ware griffbereit unter dem Ladentresen“. Fanks Aktion diente nur dazu, damit „der Angeklagte seinen Kopf aus der Schlinge ziehen kann“.

Ähnlich äußerte sich das Gericht in seiner Urteilsbegründung: Dass Schmidtke als Ladeninhaber nicht wusste, was unter seiner Verkaufstheke steht, sei unglaubwürdig. Die Vorsitzende Richterin bezeichnete seine Aussage dahingehend als „absurd“.  Wenn der Koffer voller Rechtsrock nur für den privaten Gebrauch wäre, hätte er diesen auch zuhause lagern können und nicht unter dem Ladentisch. Zudem spräche dagegen, dass manche CDs mehrfach vorhanden oder mit Preisschildern versehen waren. Da Schmidtke zudem mehrere einschlägige Vorstrafen, sechs Verurteilungen zu Geldstrafen u.a. wegen Volksverhetzung, Betrug und Beleidigung, verurteilte ihn das Gericht zu einer Freiheitsstrafe von 8 Monaten auf Bewährung von drei Jahren.

Schmidtke kündigte auf Facebook an, gegen das Urteil in Berufung gehen zu wollen.

 

Dieser Beitrag erschien zuerst am 4. Dezember 2013 auf blog.zeit.de/stoerungsmelder/

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