Restriktive Gesetze und radikale Abtreibungsgegner_innen gefährden die sexuelle Selbstbestimmung

Das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung ist nicht nur wenig bekannt, sondern, wie sich in der täglichen Arbeit mit Themen wie Reproduk­tion und Sexualität zeigt, teils sogar in Gefahr. In Deutschland zum Beispiel hat sich über die letzten Jahre beim Thema Schwangerschafts­abbruch gezeigt, wie gesetzliche Regelungen nach und nach verschärft worden sind – Frauen müssen sich zwangsberaten lassen, wenn sie einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen wollen; sie müssen zwischen der Beratung und dem Eingriff Fristen einhalten und ähnliches.

 

In Bezug auf die beschriebenen Regelungen zum The­ma Beratung will ich den österreichischen Arzt und Aktivisten für die sexuellen Selbstbestimmungsrechte von Frauen, Dr. Christian Fiala, zitieren: „Jede Form von Vorschrift oder Zwang ist abzulehnen, da es kei­nen Hinweis dafür gibt, dass derartige Maßnahmen hilfreich sind und sie zweitens davon ausgehen, dass Frauen nicht selbst entscheiden könnten, welche Form von Unterstützung hilfreich für sie ist.“ Es sollte das Ziel sein, Frauen ohne externe Einmischung und Vorgaben selbst entscheiden zu lassen, ob und wie sie einen Schwangerschaftsabbruch durchführen lassen wollen. Abgesehen von der Thematik des Schwangerschafts­abbruchs muss unter dem Aspekt der sexuellen und reproduktiven Rechte von Frauen auch die Pro­blematik der Kosten für Verhütungsmittel und das Notfallmedikament „Pille danach“ erwähnt werden. Deutschland liegt bei den Preisen für die Antibaby­pille im oberen Viertel unter den EU-Ländern. Länder mit höchsten Preisen wie Zypern und Irland bieten Ermäßigungen für sozial Schwache, hierzulande nur in einigen Bundesländern wie Berlin.

Das Menschenrecht auf sexuelle Selbstbe­stimmung

Sexuelle Selbstbestimmung ist ein Menschenrecht, doch ist dieser menschenrechtliche Ansatz auch nach der Weltbevölkerungskonferenz in Kairo 1994 noch wenig verbreitet – ebenso wie die Erklärung der welt­weiten international Planned Parenthood Federation (iPPF) von 2008. Die sexuellen und reproduktiven Rechte sind danach sexualitätsbezogene Menschen­rechte. Sie basieren auf einer Reihe von sexualitäts-bezogenen Rechtsansprüchen, die aus den Rechten auf Freiheit, Gleichstellung, Privatsphäre, Selbstbe­stimmung, Integrität und Würde aller Menschen ab­geleitet werden. In Deutschland lag die durchschnittliche Kinderzahl je Frau bei 1,46 in 2011 (2010: nur 1,39) und ist somit so hoch wie seit 1990 nicht mehr. Frauen be­kommen ihr erstes Kind später, laut Statistik in 2010 mit etwa 29 Jahren. In den alten Bundesländern ist das Alter der Mütter bei Erstgeburten sogar um 5 Jahre seit den 70er Jahren gestiegen. Mehr Frauen bekamen zweite und dritte Kinder. Die Zunahme war hier stärker als bei den Geburten erster Kinder. Im Eu­ropavergleich (Angaben aus 2010) zählt Deutschland mit einer Geburtenrate von 1,4 Kindern weiterhin zu den Schlusslichtern in dieser Hinsicht (siehe Island: 2,2; Frankreich: 2,0; Schweden 1,98). In der BRD lag die Zahl der Schwangerschaftsab­brüche im Jahr 2010 bei insgesamt 110.431, in 2011 bei 108.967. Es zeigt sich, dass die Zahl der Abbrüche in Deutschland abnimmt, und das seit Jah­ren, wobei Berlin lange Zeit eine Ausnahme war und im Vergleich zum deutschlandweiten Trend leichte Zunahmen verzeichnete. Allerdings scheint sich Berlin nun der allgemeinen Entwicklung anzupassen, denn 2011 gab es in der Hauptstadt 9.393 Schwanger­schaftsabbrüche, 2010 waren es 9.503.

Rechtliche Einschränkungen und radikale Anti-Abtreibungs-Propaganda

In Deutschland gibt es noch immer eine Rezeptpflicht für die „Pille danach“ und damit ist es eines der we­nigen Länder in Westeuropa, wo dies noch der Fall ist. Selbst katholisch geprägte Länder wie Spanien und Irland haben die Rezeptpflicht 2009 und 2010 ab­geschafft. Die Kosten für das Notfallkontrazeptivum sind in Europa sehr unterschiedlich. In Deutschland liegen die Kosten für die „Pille danach“ zwischen 17 und 100 Euro. Hintergrund dafür sind zusätzliche Re­zept- und Praxisgebühren oder gar Notdienstgebühren. Kosten erschweren den Zugang, auch zur Verhütung.
Internationale Untersuchungen bestätigen, dass der rezeptfreie Zugang zur „Pille danach“ keinerlei unverantwortliches Verhalten der Nutzerinnen, kein Missbrauch als generelles Verhütungsmittel zur Folge haben, zudem eine Studie der Bundeszentrale für ge­sundheitliche Aufklärung (BZgA) zur Jugendsexualität aus 2010 auf einen verbesserten Wissensstand jun­ger Menschen bzgl. Verhütung und Anwendung von Verhütungsmitteln hinweist. Doch nicht nur die Regularien im Bereich Schwanger­schaftsabbruch und Verhütung sind eine Gefahr für die sexuelle Selbstbestimmung von Frauen, sondern auch die Aktivitäten radikaler Abtreibungsgegner_innen unterschiedlicher Professionen. Sie haben in den letz­ten Jahren zahlreiche Familienplanungszentren und Ärzt_innen, die Schwangerschaftsabbrüche durchfüh­ren, belästigt oder angezeigt. Der Vorwurf bestand unter anderem darin, dass das rechtlich vorgegebene Verbot von Werbung für Schwangerschaftsabbrüche zum Beispiel über die jeweiligen Homepages umgan­gen würde.

Vielfach wurden niedergelassene Ärzt_innen und Familienplanungszentren durch polizeiliche Anzeigen und gerichtliche Auseinandersetzungen unter dem Vorwand der unerlaubten Werbung für Schwanger­schaftsabbrüche diffamiert bzw. als Tötungszentren öffentlich denunziert. Diesbezügliche Rechtsstreite wurden beispielsweise mit der Begründung der freien Meinungsäußerung eingestellt; eine Rechtsprechung hinsichtlich der Auslegung des § 219a StGB (Wer­bung für Schwangerschaftsabbruch) gab es bislang noch nicht. Bekannt geworden sind darüber hinaus die sogenannten „Gehsteigberatungen“ von radika­len Abtreibungsgegner_innen vor gynäkologischen Praxen, bei denen Frauen, die in den Praxen einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen wollen, moralisiert werden. Radikale Abtreibungsgegner_innen versuchen mittels sogenannter „Beratungen“ Frauen in ihrer Entscheidung zu beeinflussen, ihnen das Recht auf eine selbstbestimmte Entscheidung zu nehmen. Auch das Berliner Familienplanungszentrum (FPZ) BALAnCE ist in der Vergangenheit von solchen Beläs­tigungen betroffen gewesen. Im FPZ werden pro Jahr rund 1.000 Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt, ein Grund für viele radikale Abtreibungsgegner_innen, an das Zentrum, wie in den letzten Jahren mehrfach geschehen, Beschwerdebriefe zu adressieren, dieses anzuzeigen oder sein Personal auf Internetseiten zu diffamieren. Auf www.babycaust.de wird das FPZ als Tötungszentrum diffamiert. Die Geschäftsführung und der Vereinsvorstand sind wegen vermeintlicher Werbung für Schwangerschaftsabbrüche angezeigt worden.

Aufklärung über Abtreibungsgegner_innen

Um solche Entwicklungen transparent zu machen und die Gefahren aufzuzeigen, die von radikalen Abtreibungsgegner_innen nicht nur in Deutschland, sondern weltweit ausgehen, hat das FPZ im Jahr 2012 in Kooperation mit dem Netzwerk Sexuelle Selbstbestimmung die Dokumentation „Die neue Radikalität der Abtreibungsgegner_innen im (inter)nationalen Raum“ im Verlag AG Spak Bücher herausgegeben. Dem Netzwerk gehören verschiedene Organisationen wie der AKF (Arbeitskreis Frauengesundheit in Medizin, Psychotherapie und Gesellschaft e.V.) und der Humanistische Verband/Landesverband Berlin- Brandenburg e.V. an. Aktiv ist das Netzwerk im Bereich Frauenrechte sowie sexuelle und reproduktive Selbstbestimmung. Beispiele für das Engagement des Netzwerkes sind die Fachtagung „Sexuelle Selbstbestimmung – Realität oder Utopie? Das Recht auf reproduktive Gesundheit nach 20 Jahren Wiedervereinigung“, die 2011 im Roten Rathaus Berlin stattfand, sowie die Gegenkundgebung zum „Marsch für das Leben“ radikaler Abtreibungsgegner_innen in Berlin im Jahr 2012.

Dem FPZ als Herausgeber geht es nicht nur um das transparent machen kritikwürdiger, ja, gefährlicher Entwicklungen. Das Buch versteht sich darüber hinaus als notwendiges öffentliches Statement für die Wahlfreiheit von Frauen und als Aufruf, diese zu verteidigen – gerade vor dem Hintergrund einer hochgradigen und zunehmenden Tabuisierung von Schwangerschaftsabbrüchen, die dennoch verteidigt werden sollten. Sie gehören zu den fundamentalen Rechten von Frauen. Für das FPZ lag eines der Hauptmotive für die Herausgabe der Dokumentation auch in der beschriebenen persönlichen Betroffenheit von Aktivitäten radikaler Abtreibungsgegner_innen und dem Wunsch, die verschiedenen juristischen Verfahren, die das Zentrum durchlaufen hat, darzustellen. Zugleich soll über und mit dieser Darstellung deutlich gemacht werden, dass das Zentrum exemplarisch für „Betroffene“ (von Aktivitäten radikaler Abtreibungsgegner_innen) steht. Im Laufe der Beschäftigung mit dem Thema hat das FPZ zahlreiche im Bereich Schwangerschaftsabbrüche arbeitende und gerade deshalb zur Zielscheibe dieser Gruppierungen gewordene Praxen und Beratungsstellen kennen gelernt. Im Kontakt mit „Betroffenen“ wurde deutlich, dass sich viele scheuen, mit ihren Erfahrungen an die Öffentlichkeit zu gehen und darüber kaum sprechen wollen. Dies ist ein trauriges Indiz für die offenbar gelungene massive Einschüchterung, die radikale Abtreibungsgegner_innen mit ihren gezielten Aktivitäten bezwecken und erreichen.

Sybill Schulz ist Geschäftsführerin und Fachliche Leiterin im Familienplanungszentrum Berlin – FPZ BALANCE. Das FPZ ist eine Einrichtung, in der sowohl Beratung als auch medizinische Hilfe angeboten wird. Die Beratung beinhaltet die Sexualpädagogik, die psychologische Beratung zur Familienplanung, Sexualität und Partnerschaft. Die medizinischen Hilfen umfassen die Versorgung im Bereich der Frauengesundheit und Familienplanung. Mit dem Konzept der integrativen Beratung und Versorgung im Bereich von Familienplanung und Sexualität ist das Familienplanungszentrum derzeit einzigartig in den neuen Bundesländern.

    Der Berlin-Blog vom
    Kontakt

    mail@apabiz.de   [PGP-Key]

    Berlin rechtsaußen
    c/o apabiz e.V.
    Lausitzerstr. 10
    10999 berlin

    Piwik