Ein Beitrag des Projektes “Auseinandersetzung mit Rechtsextremismus in kommunalen Gremien Berlins – Dokumentation und Analyse”
Der Verordnete der NPD in der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) Lichtenberg, Jörg Hähnel, stand am 2. Dezember innerhalb von zehn Tagen das zweite Mal vor Gericht. Hähnel hatte im September 2009 im Vorfeld der Bundestagswahlen 22 Briefe mit volksverhetzendem Inhalt an Berliner Kommunalpolitiker/innen mit Migrationshintergrund versendet.
Darin forderte er die Adressat/innen als selbsternannter „Ausländerrückführungsbeauftragter“ der NPD auf, sich auf die „Heimreise“ in ihre vermeintlichen Herkunftsländer vorzubereiten. Zudem hatte Hähnel einen „Fünf-Punkte-Plan zur Ausländerrückführung“ verschickt und auf die Homepage der NPD gestellt, der verschiedene Maßnahmen zur Entrechtung der Betroffenen forderte.
Das Berliner Amtsgericht sah es als erwiesen an, dass Hähnel für die Versendung der Briefe sowie für die Veröffentlichung des „Fünf-Punkte-Plans“ verantwortlich sei und verurteilte ihn wegen Volksverhetzung in zwei Fällen zu zehn Monaten Haft auf drei Jahre Bewährung und darüber hinaus zur Zahlung von je 1000,-Euro an zwei Organisationen, die sich für Menschenrechte und gegen Rechtsextremismus engagieren. Hähnel habe mit der Versendung und der Veröffentlichung auf der Homepage zum Hass aufstacheln wollen. Ziel des Angeklagten sei es gewesen, mit der Behauptung, Migrant/innen wollten Deutschen die Arbeitsplätze wegnehmen sowie der Rede von „Überfremdung“, Urängste der Bevölkerung anzusprechen. Dieser Versuch sei in einer Weise vollzogen worden, die geeignet sei, den öffentlichen Frieden zu stören. Durch die weitestgehende Schaffung von Öffentlichkeit würden auch Kreise im Umfeld der NPD angesprochen, die zu schnellen und einfachen Lösungen tendierten und diese auch gerne handgreiflich umsetzten, so der Richter.
Die von Hähnel vorgeschlagenen Maßnahmen zur Einschränkung von Arbeitsmöglichkeiten für Menschen mit Migrationshintergrund sowie die Abschaffung des Asylrechtes würden die Menschenwürde betreffen, deren Schutz vor dem Recht auf Meinungsfreiheit stehe.
Mehrere der betroffenen Kommunalpolitiker/innen hatten als Zeug/innen ihr Entsetzen über den Inhalt des Briefes geäußert, der an ihre Privatadressen geschickt wurde. Nicht nur sie selbst sondern auch ihre Familien fühlten sich bedroht. „Der Brief ist eine Beleidigung für alle Menschen mit Migrationshintergrund“ stellte die Bezirksverordnete Rim Farha aus Lichtenberg fest.
Hähnel wurde erneut durch den rechtsextremen Anwalt Wolfram Nahrath vertreten, der für seinen Mandanten das Recht auf Meinungsfreiheit innerhalb einer politischen Auseinandersetzung reklamierte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.