Die Angeklagten Ragnar Dam (Rostock, früher Berlin) und Christian Fischer (Vechta) wurden wegen Volksverhetzung und Verbreitung von Propagandamitteln verfassungsfeindlicher Organisationen zu Bewährungsstrafen, Daniela K. (Vechta) zu einer Geldstrafe verurteilt.
Die Angeklagten hatten bei einer sogenannten „Rasseschulung“ 2007 unter anderem den antisemitischen Hetzfilm „Der ewige Jude“ einem teilweise minderjährigen Publikum vorgeführt. Dam wurde zusätzlich wegen eines „Pimpfenlagers“ im Jahr 2006 belangt, auf dem er mit Kindern Gipsmasken herstellte, auf die er Hakenkreuze malte. Der ehemalige „Führer“ der HDJ-Einheit Mecklenburg und Pommern musste sich vom Staatsanwalt die Frage gefallen lassen, wie jemand „mit solcher Bildung ernsthaft solche Rasseideologien vertreten kann“. Dam kann ein abgeschlossenes Biologiestudium vorweisen.
Dieser Artikel erschien zuerst in monitor. Rundbrief des apabiz Nr.46, Juni 2010, S.3