Vor Gericht und auf hoher See…

Wegen einer Rede in der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) Lichtenberg stand der NPD-Verordnete Jörg Hähnel am Dienstag zum wiederholten Mal vor Gericht. Hähnel hatte während einer Debatte zur Umsetzung des Integrationskonzeptes im Bezirk im November 2008 Integration als "nichts anderes als Völkermord" bezeichnet.

 
Jörg Hähnel auf einem NPD-Aufmarsch am 23.08.2008 in Berlin

Dazu äußerte er, dass jeder, der sich für Integration einsetze, es sich auch gefallen lassen müsse, als Verbrecher bezeichnet zu werden. Ein Verordneter der SPD-Fraktion hatte daraufhin Anzeige erstattet.

Das Gericht sah es in erster Instanz als erwiesen an, dass Hähnel der Beleidigung schuldig sei, da er einzelne Mitglieder der BVV diskreditiert und auf eine Stufe mit Kriminellen gestellt habe.

Im Berufungsprozess am 23. November wurde Hähnel von dem rechtsextremen Anwalt Wolfram Nahrath verteidigt, der jüngst auch von dem Holocaustleugner und Bischof der katholisch-konservativen Pius-Bruderschaft Richard Williamson als Anwalt engagiert wurde. Nahrath argumentierte, dass Hähnels Worte als allgemeine Wiedergabe des Parteiprogramms der NPD zu werten seien, die in einer politischen Debatte ohne die Adressierung einzelner politischer Gegner geäußert wurden. Die Rede sei durch das Recht auf freie Meinungsäußerung abgedeckt, zumal in der Politik
generell schärfer gestritten werde und damit auch Hähnel ein höheres Maß der Zuspitzung zuzugestehen sei.

Die Richterin folgte den Ausführungen Nahraths in den wesentlichen Punkten und sprach Hähnel frei. Im Falle der hier gegeneinander abzuwägenden Rechte auf Schutz vor Ehrverletzung sowie auf freie Meinungsäußerung sei letzterer Vorrang zu geben, da die scharfe Kritik nicht gegen einzelne Personen gerichtet gewesen sei. Auffällig war hierbei, dass die Richterin die Völkermord-Definition Nahraths übernahm, nach der Hähnel nicht die Ermordung oder schwere körperliche oder seelische Verletzung eines Teils der Bevölkerung gemeint habe, wie es die Staatsanwaltschaft in Bezug auf die Definition der UN-Konvention formuliert hatte, sondern die Auflösung der Integrität eines Volkes.
Somit folgte das Gericht auch implizit der rechtsextremen Argumentation Hähnels vom „Völkermord durch Integration“.

In naher Zukunft steht Hähnel ein weiterer Prozess ins Haus, da er als selbst ernannter „Ausländerrückführungsbeauftragter“ der NPD im Vorfeld der Bundestagswahlen im vergangenen Jahr für die Versendung von Hetzbriefen an Kommunal- und Landespolitiker/innen mit Migrationshintergrund verantwortlich war. Bereits im Oktober 2008 wurde Hähnel wegen „Billigung einer Straftat“ verurteilt, nachdem er in einer Rede in der BVV die Ermordung der kommunistischen Führungspersönlichkeiten Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht durch
rechtsextreme Soldaten im Januar 1919 gutgeheißen hatte.

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